Frankreich – Schulung und Simulation für Feuerwaffen und Munition – Formation et simulation dans le domaine des armes à feu et des munitions – Etude, Développement, Expérimentation et mise à disposition de systèmes d’Aguerrissement Tactique Hybride en Environnement Numérique Augmenté (ATHENA)
Beschreibung
Der Innovationspartnerschaft (IP) wird in Form von mehreren Rahmenverträgen umgesetzt, die die beiden unten beschriebenen Phasen abdecken. Für den Start des Innovationspartnerschaft wird die Verwaltung die Rahmenverträge nach einer Ausschreibung mit vorheriger Bekanntmachung und Verhandlungen abschließen. Die Verwaltung wird mit jedem der ausgewählten Partner einen identischen Rahmenvertrag abschließen, der beide Phasen abdeckt. Jede der Phasen wird Gegenstand eines Folgeauftrags durch den ausgewählten Partner sein. Die Modalitäten der Durchführung dieser Partnerschaft sowie die der Folgeaufträge werden durch den Rahmenvertrag festgelegt. Die Modalitäten der Auswahl der Teilnehmer werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt. Nach Abschluss der Ausschreibung werden maximal drei Partner für die Durchführung der Innovationspartnerschaft und den Eintritt in Phase 1 ausgewählt. Die ausgewählten Angebote werden die wirtschaftlich vorteilhaftesten sein, basierend auf den im Ausschreibungsreglement genannten Kriterien, das an die zugelassenen Bewerber gesendet wird. Phase 1 – Folgeauftrag 1 (MS1): Studie, Entwicklung, Realisierung und Bewertung eines Prototyps. Phase 1 beginnt mit der Vergabe eines Folgeauftrags, der die Modalitäten der Durchführung der Studie, der Entwicklung, der Realisierung und der Bewertung eines Prototyps sowie die Annahmebedingungen für den Eintritt in Phase 2 festlegt. Im Rahmen von Phase 1 werden die von jedem der Partner vorgeschlagenen Lösungen nach der Studie und der Realisierung der Prototypen von der Verwaltung getestet. Nach Abschluss dieser Tests wird die Verwaltung die von den Partnern vorgeschlagenen Lösungen sowie die technischen und finanziellen Angebote für Phase 2 bewerten und eine Rangliste gemäß den in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Auswahlmodalitäten für den Eintritt in Phase 2 erstellen. Phase 2 – Folgeaufträge (MS2): Produktion, Bereitstellung, Instandhaltung und zugehörige Dienstleistungen der Systeme ATHENA. Nach der Auswahl am Ende von MS1 wird ein einziger Partner für die Durchführung von Phase 2 ausgewählt, mit dem die Verwaltung den Folgeauftrag für den Eintritt in Phase 2 abschließt. Es wird darauf hingewiesen, dass der letzte Zeitpunkt und die letzte Uhrzeit für die Abgabe der Angebote für diese Ausschreibung der 21/08/2026 um 15:00 Uhr (Pariser Zeit) ist. Die in Abschnitt 5.1.12 angegebenen Zeiten sind im UTC-Format. Es handelt sich um einen Verteidigungs- oder Sicherheitsauftrag. Der in Abschnitt 5.1.5 angegebene geschätzte Betrag entspricht einer Gesamtschätzung für das Rahmenvertragsprojekt, ohne Verpflichtung des Staates. Es handelt sich um einen einseitigen Rahmenvertrag mit Folgeaufträgen. Der in Abschnitt 5.1.5 angegebene Höchstbetrag ist netto. Die Bewerber müssen angeben, ob sie sich allein oder in einem Konsortium bewerben. Es ist den Bewerbern untersagt, für den Rahmenvertrag mehrere Angebote einzureichen, indem sie gleichzeitig 1. als Einzelbewerber und als Mitglieder eines oder mehrerer Konsortien agieren; 2. als Mitglieder mehrerer Konsortien. Die Zusammensetzung der Konsortien kann geändert werden, und es ist möglich, neue Konsortien zwischen der Einreichung der Bewerbungen und der Einreichung der ursprünglichen Angebote zu bilden, wenn alle Mitglieder des neuen Konsortiums, das in der Angebotsphase präsentiert wird, in der Bewerbungsphase zur Einreichung eines Angebots oder zur Teilnahme daran, zumindest als akzeptierter Subunternehmer in der Bewerbungsphase, autorisiert wurden. Das neu gebildete Konsortium muss die Anforderungen an die Fähigkeiten der Bewerber erfüllen. Zudem gelten die Bestimmungen der Artikel R2142-23 und R2342-14 des CCP. Unterzeichnung der Dokumente: Die in der Bewerbungsmappe enthaltenen Dokumente, die eine Unterschrift erfordern, müssen von einer zur Vertretung der Gesellschaft berechtigten Person unterzeichnet werden (mit Angabe des Namens, Vornamens, der Funktion des Unterzeichners und mit dem Stempel der Gesellschaft). Wenn der Unterzeichner der Dokumente nicht in den öffentlichen Informationen über die SIREN-Nummer oder das äquivalente Dokument für im Ausland ansässige Bewerber erscheint, muss der Bewerber alle Dokumente vorlegen, die die Befugnis des Unterzeichners zur Vertretung der Gesellschaft nachweisen. Was elektronische Dateien betrifft, gilt ein signierter Zip nicht als Unterschrift der enthaltenen Dokumente. Jedes Dokument, für das eine Unterschrift erforderlich ist, muss elektronisch und getrennt von einer zur Vertretung der Gesellschaft berechtigten Person unterzeichnet werden (siehe "Modalitäten der Übertragung der Angebote, wie in Abschnitt 2.1.4 angegeben). Eine gescannte handschriftliche Unterschrift kann die elektronische Unterschrift nicht ersetzen. Alle Mitglieder des Konsortiums müssen sich für dasselbe Unterschriftformat (handschriftlich oder elektronisch) entscheiden, ohne die Möglichkeit, die beiden Unterschriftentypen zu mischen. Die Bereitstellung aller in den Abschnitten 2.1.6, 5.1.9, 5.1.12 aufgeführten Elemente/Dokumente ist entscheidend, andernfalls wird die Bewerbung des Wirtschaftsteilnehmers abgelehnt. Gemäß Artikel R2342-7 des öffentlichen Auftragsgesetzbuchs ist dieses Verfahren nicht für Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums offen. Das Verfahren bleibt für Subunternehmer (Subunternehmer oder Subunternehmer, die nicht den Charakter eines Subunternehmers haben) aus Drittländern offen.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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