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Polen – Diverse Sprengstoffe – dostawa materiału wybuchowego plastycznego MWP-14 lub równoważnego

Agencja UzbrojeniaPolenVeröffentlicht am 05. Feb. 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von plastischem Sprengstoff MWP-14 (in die Streitkräfte der Republik Polen mit Weisung des Chefs des Inspektorats für die Unterstützung der Streitkräfte Nr 61 vom 24. August 2007 eingeführt) oder eines äquivalenten, im Folgenden als "MWP" bezeichneten, in den Jahren 2026-2027 in einer Menge von 80 000 kg, darunter: im Rahmen des Hauptauftrags - 40 000 kg, im Rahmen des Optionsauftrags 40 000 kg. Der Auftraggeber hat folgende äquivalente Bedingungen für die Produkte festgelegt: 1. plastischer Sprengstoff mit erhöhter Sprengkraft (ca. 25% mehr als Tetryl); 2. Stabilität während des Erhitzens bei einer Temperatur von nicht weniger als 70°C für 48 h; 3. Plastizität bei -40°C - nicht weniger als 40 Penetrationseinheiten; 4. Plastizität bei 20°C - ca. 95±15 Penetrationseinheiten; 5. Plastizität bei 70°C - bis zu 150 Penetrationseinheiten; 6. Ausdehnung flüssiger Komponenten bei einer Temperatur von nicht weniger als +70°C für 24 h - nicht mehr als 0,3%; 7. Aufblähen in einem Bleiblock - nicht weniger als 350 cm³; 8. Detonationsgeschwindigkeit - nicht weniger als 7000 m/s; 9. Empfindlichkeit gegenüber Initiierung - von der Zündschnur 8-A-TAT, dem Zünder ERG, dem kontinuierlichen Detonationssystem STS; 10. Beständigkeit gegen die Einwirkung niedriger Umgebungstemperatur - Betrieb (-30°C) Grenzwert (-50°C); 11. Beständigkeit gegen die Einwirkung erhöhter Umgebungstemperatur - Betrieb (50°C) Grenzwert (65°C); 12. Beständigkeit gegen die Einwirkung von Temperaturänderungen der Umgebung - von -30°C bis 65°C; 13. Beständigkeit gegen die Einwirkung einer Wassersäule - 5 m in 10 h; 14. Lagerzeit 10 Jahre, Garantie 3 Jahre; 15. empfohlene Einzelverpackung von 1 kg bis 4 kg (±0,1 kg) in Folienverpackung; 16. Sammelverpackung: Holz- oder Kartonschachteln, in denen sich 5 bis 20 Einzelverpackungen befinden sollten, mit der Möglichkeit der Palettierung bis zu 1 m und einer maximalen Masse von 1130 kg; 17. Lagerbedingungen: a) normal: -10°C bis 20°C, Feuchtigkeit 60-75%, b) zulässig: -15°C bis 25°C, Feuchtigkeit 55-75%; 18. Erfüllung der Anforderungen gemäß der Konvention über die Kennzeichnung plastischer Sprengstoffe zu deren Erkennung. Montreal.1991.03.01 (Dz.U. 2007.135.948 vom 27. Juli 2007).

CPV-Codes

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