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Polen – Dienstleistungen in der Forstwirtschaft – Wykonywanie usług z zakresu gospodarki leśnej na terenie Nadleśnictwa Turek w roku 2027

Lasy Państwowe Nadleśnictwo TurekPolenVeröffentlicht am 20. Okt. 2026
Noch 22 Tage

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags sind Dienstleistungen im Bereich der Forstwirtschaft gemäß der Definition in Art. 6 Abs. 1 Punkt 1 des Gesetzes vom 28. September 1991 über Wälder, einschließlich Arbeiten im Bereich der Forstkultur und -schutz, Brandschutz, Holzgewinnung und -entnahme sowie Forstpflanzengärtnerei, Saatgutgewinnung und Bodenbearbeitung zur Durchführung im Gebiet des Forstamts Turek im Jahr 2027. Der Gegenstand des Auftrags umfasst die summarischen Mengen der Arbeiten in den Paketen, die aus Anhang Nr. 2 zur SWZ resultieren. Die in den Anhang Nr. 2 eingehenden Anhangsbestimmungen haben einen schätzungsweisen Charakter. Die Qualitätsstandards, die sich auf alle wesentlichen Merkmale des Auftragsgegenstands beziehen, werden in Anhang Nr. 3 zur SWZ festgelegt. Die in Anhang Nr. 3 zur SWZ festgelegten Standards: Beschreibung des Technologiestandards zur Durchführung einzelner forstlicher Arbeiten (Tätigkeiten), Beschreibung des Technologiestandards der Ausführung von Arbeiten im Bereich der Forstpflanzengärtnerei (Tätigkeiten), Beschreibung des Technologiestandards der Ausführung von Brandschutzarbeiten, bilden die Grundlage für die Festlegung der Qualitätsanforderungen, die sich auf die Elemente beziehen, die den Auftragsgegenstand bilden. Der Auftragsgegenstand wurde in 8 Teile („Pakete“) unterteilt: Paket Nr. 1 - Forstämter: Brudzew, Krwony, Uniejów; Paket Nr. 2 - Forstämter: Czarny Las, Linne; Paket Nr. 3 - Forstämter: Cisew, Kotwasice; Paket Nr. 4 - Forstämter: Grzymiszew, Imiełków, Wyszyna; Paket Nr. 5 - Forstämter: Wrząca, Zdrojki; Paket Nr. 6 - spezialisiert (maschinelle Holzgewinnung und -entnahme - Bezirk Linne); Paket Nr. 7 - spezialisiert (maschinelle Holzgewinnung und -entnahme - Bezirk Turek); Paket Nr. 8 - spezialisiert (Saatgutgewinnung, Forstpflanzengärtnerei, Bodenbearbeitung). Der Auftragnehmer kann ein Angebot für ein oder mehrere Pakete einreichen. Die Arbeiten werden im Bereich der Forstämter durchgeführt - den jeweiligen Paketen zugeordnet („Paketausführungsbereich“). Die in den Anhangsbestimmungen zur SWZ angegebene Lokalisierung (Forstanschrift) der einzelnen forstlichen Arbeiten, die zum Gegenstand des Vertrages gehören, hat vorläufigen Charakter. Die genaue Lokalisierung (Forstanschrift) der einzelnen Arbeiten wird im Auftrag mit der Maßgabe festgelegt, dass es sich dabei immer um den Paketausführungsbereich handelt. Der Auftraggeber behält sich in begründeten Fällen das Recht vor, Änderungen vorzunehmen, die die Verringerung, die Erhöhung, die Festlegung neuer Lokalisierungen sowie das Aussetzen der Durchführung der in den einzelnen Zeilen der Tabellen, die den Auftragsgegenstand beschreiben, angegebenen Maßnahmen umfassen. Während der Durchführung des Auftragsgegenstands ist der Auftragnehmer neben den auf dem Gebiet der Republik Polen geltenden gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, die Pflichten und Grundsätze einzuhalten, die sich aus den Dokumenten, Anweisungen und Grundsätzen ergeben, die in der SWZ angegeben sind. Der Auftragnehmer wird verpflichtet sein, bei der Durchführung des Auftragsgegenstands die technischen Bedingungen für das Holzmaterial einzuhalten, die in der SWZ beschrieben sind. Der Auftraggeber verlangt gemäß Art. 95 PZP die Beschäftigung durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses von Personen, die Tätigkeiten im Bereich der Auftragsausführung durchführen, die in der Gewinnung und Entnahme von Holz bestehen, wenn die Ausführung dieser Tätigkeiten darin besteht, die Arbeit in der in Art. 22 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1974 - Arbeitsgesetzbuch - beschriebenen Weise auszuführen. In Bezug auf jedes Paket ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer einen zusätzlichen Gegenstandsbereich im Verhältnis zu jeder der Positionen des Angebotskostenvoranschlags, der Teil des Angebots ist („Option“), zu übertragen. Der Gegenstand der Option werden solche (analogen) Arbeiten sein, wie in der SWZ beschrieben und vom Auftragnehmer in einer der Positionen des Angebotskostenvoranschlags, der Teil des Angebots ist, bewertet. Im Rahmen der Option können, nach Wahl des Auftraggebers, alle, einige oder nur eine der in der SWZ beschriebenen und vom Auftragnehmer im Angebotskostenvoranschlag, der Teil des Angebots ist, bewerteten Arbeiten übertragen werden. Die Arbeiten, die Gegenstand der Option sind, können in einer Menge übertragen werden, deren Gesamtwert 30 % des Entgelts zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht überschreitet. Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit vor, Aufträge gemäß Art. 214 Abs. 1 Punkt 7) PZP in einem Zeitraum von 3 Jahren ab dem Tag der Erteilung des Hauptauftrags zu erteilen - die Aufträge werden darin bestehen, Dienstleistungen zu wiederholen, die mit den Dienstleistungen übereinstimmen, die Gegenstand dieses Auftrags sind, sowie ähnliche Dienstleistungen in technologischer Hinsicht ihrer Ausführung, die sich aus den Plänen der Waldbewirtschaftung ergeben, die im Verwaltungsgebiet des Forstamts gelten, oder die im Zusammenhang mit der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung notwendig geworden sind, um als Folge oder im Zusammenhang mit Naturereignissen, klimatischen oder atmosphärischen Ereignissen durchgeführt zu werden (der Gegenstandsbereich der Dienstleistungen, die Gegenstand der Aufträge gemäß Art. 214 Abs. 1 Punkt 7) PZP sind, wird den Wert von 50 % des Werts dieses Auftrags nicht überschreiten). Aufgrund von Art. 121 Punkt 1 des Gesetzes PZP behält sich der Auftraggeber die Pflicht zur persönlichen Durchführung durch den Auftragnehmer der Schlüsselaufgaben, die Bestandteil des Auftragsgegenstands sind, vor. Als Schlüsselaufgaben betrachtet der Auftraggeber: a) in den territorialen Paketen (1-5): Gewinnung von Holz (einschließlich Schneiden, Fällen, Aufarbeiten) sowie Entnahme von Holz - im Rahmen der zweiten und dritten Rinde. b) in den Harvester-Paketen (6-7): Gewinnung von Holz (einschließlich Schneiden, Fällen, Aufarbeiten) sowie Entnahme von Holz - im Rahmen der

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