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Polen – Bau von Müllverbrennungsanlagen – Przebudowa i zmiana sposobu użytkowania budynku magazynowego na budynek spalarni odpadów medycznych i weterynaryjnych, w którym zostanie wykonana instalacja do termicznego przekształcania odpadów medycznych i weterynaryjnych o wydajności do 10 ton na dobę (wydajność nominalna 9,6 Mg/dobę), budowa modułowej portierni, wiaty na odpady, ogrodzenia, utwardzenia terenu, wagi samochodowej(...)

Samodzielny Publiczny Zakład Opieki Zdrowotnej w ŁęcznejPolenVeröffentlicht am 28. Juli 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der Investition mit dem Namen „Umgestaltung und Änderung der Nutzung eines Lagergebäudes in ein Gebäude zur Verbrennung medizinischer und tierärztlicher Abfälle, in dem eine Anlage zur thermischen Behandlung medizinischer und tierärztlicher Abfälle mit einer Nennleistung von 0,4 Mg/h (9,6 Mg/Tag) installiert wird, Bau einer modularen Pförtnerloge, einer Abfallrampe, Zäunen, Bodenverfestigung, einer Fahrzeugwaage, eines externen Filters, eines Abgaskamins sowie zweier dichter, doppelwandiger Pufferbehälter für industrielle Abwässer, Anschlüsse: Wasserversorgung, Abwasserkanalisation und Fernwärme, externe Installationen: Wasserversorgung, Abwasserkanalisation, Regenwasserkanalisation, Gas, Stromkabelleitung mit Beleuchtungsmasten". Der Auftrag umfasst insbesondere die Erstellung des technischen Projekts (PT) und des Ausführungsprojekts (PW), Lieferung, Ausführung, Montage, Integration, Inbetriebnahme sowie Übergabe zur Nutzung der gesamten Anlage zur thermischen Behandlung medizinischer und tierärztlicher Abfälle mit einer Nennleistung von 0,4 Mg/h (9,6 Mg/Tag), die in der bestehenden Halle installiert wird, einschließlich der erforderlichen Bau-, Installations- und Geländeerschließungsarbeiten. Das Verfahren wird im Wege des wettbewerbsorientierten Dialogs gemäß Art. 170 in Verbindung mit Art. 153 Pkt. 3) und 4) des Gesetzes durchgeführt. Der technische und funktionale Umfang des Auftragsgegenstands wird im Laufe des Dialogs mit den Auftragnehmern präzisiert. Die spezifischen Anforderungen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftragsgegenstands sind im Anhang Nr. 1 mit dem Titel „Beschreibung der Bedürfnisse und Anforderungen des Auftraggebers (OPiW) - Bau einer Anlage zur thermischen Behandlung medizinischer und tierärztlicher Abfälle mit einer Leistung von bis zu 10 Tonnen pro Tag (Nennleistung 9,6 Mg/Tag)" enthalten.

2. Gegenstand des Auftrags Die genannten Dokumente sind für den Auftragnehmer bindend. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand gemäß den Bestimmungen des allgemein geltenden Rechts, dem Beschluss über die Umweltbedingungen, dem endgültigen Beschluss über die Baugenehmigung zusammen mit dem genehmigten PAB und PZT, der OPiW / OPZ, dem Vertrag sowie der vom Auftragnehmer erstellten Dokumentation durchzuführen. Bei Widersprüchen zwischen Dokumenten oder Erarbeitungen, die für die Durchführung des Auftragsgegenstands von Bedeutung sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Lösung zu akzeptieren, die mit den gesetzlichen Bestimmungen, dem Beschluss über die Umweltbedingungen für die Durchführung des Vorhabens, dem Beschluss über die Baugenehmigung zusammen mit dem genehmigten PAB und PZT sowie dem Zweck und den Anforderungen, die in der OPiW / OPZ festgelegt sind, übereinstimmt. Zur Beilegung technischer, technologischer, projektbezogener, funktionaler, umweltbezogener und betrieblicher Widersprüche gilt die folgende Prioritätsreihenfolge: 1) Beschluss über die Umweltbedingungen; 2) endgültiger Beschluss über die Baugenehmigung zusammen mit dem genehmigten PAB und PZT; 3) OPiW / OPZ zusammen mit den Anhängen; 4) Vertragsentwurf – im Hinblick auf Bestimmungen zur Durchführung, Abnahmen, Verantwortung, Fristen, Zahlungen, Garantien, Sicherheiten, Vertragsstrafen und Änderungsverfahren; 5) technische, projektbezogene, werkstattbezogene, ausführungsbezogene und nachgelagerte Dokumentation, die vom Auftragnehmer erstellt wurde. Die Dokumentation, die vom Auftragnehmer erstellt wird, insbesondere die FEED, das technische Projekt, das Ausführungsprojekt, die werkstattbezogene Dokumentation, die Registrierungsdokumentation und die nachgelagerte Dokumentation, muss mit den oben genannten Dokumenten übereinstimmen und darf die Anforderungen, die sich aus den Dokumenten einer höheren Ebene ergeben, nicht ändern, einschränken oder verringern, gemäß der oben genannten Prioritätsreihenfolge. Die Notwendigkeit, die Dokumentation des Auftragnehmers oder die Durchführung des Auftragsgegenstands an die oben genannten Dokumente anzupassen, stellt keine eigenständige Grundlage für eine Änderung der Vergütung oder eine Verlängerung der Durchführungsfrist dar, es sei denn, diese Notwendigkeit ergibt sich aus Umständen, die unabhängig vom Auftragnehmer sind, die von einem erfahrenen Auftragnehmer, der mit der gebotenen Sorgfalt handelt, nicht vorhersehbar sind, und gleichzeitig sind die Voraussetzungen für eine Vertragsänderung, die im Vertrag und in den Bestimmungen der PZP festgelegt sind, erfüllt. Aus dem Bereich der Durchführung wird die Anlage zur Erzeugung elektrischer Energie (Kogeneration) ausgeschlossen, für die der Beschluss über die Umweltbedingungen eine Bruttoleistung von 150 kWe und eine Bruttowärmeleistung von 1500 kW vorsieht, sowie die Photovoltaikanlage (PV), die in der Energieanalyse des PAB enthalten ist. Im Bereich der Durchführung bleibt die Wärmerückgewinnung aus den Abgasen, die durch den Wärmerückgewinnungskessel zusammen mit dem Wärmetransfersystem zu den Abnehmern realisiert wird. Beide Elemente sind im genehmigten PAB und PZT enthalten, und ihr Auslassen bei der Durchführung stellt eine Abweichung vom genehmigten Projekt dar. Die Qualifikation dieser Abweichung als erheblich oder nicht erheblich (Art. 36a Abs. 5 PB) stellt der Auftragnehmer im Stadium FEED (Pkt. 2.1 lit. c, Phase Ia) vor, und ihre Prüfung erfolgt gemäß Pkt. 2.1 lit. j) sowie der autorenrechtlichen Aufsicht (Pkt. 2.1 lit. d). Der Auftragnehmer berücksichtigt im technischen Projekt einen Raumvorrat sowie mechanische und elektrische Schnittstellen, die in Zukunft die Installation des Kogenerationssystems und der Photovoltaikanlage ermöglichen. Der Arbeitsdruck des Dampfes, der nicht weniger als 2,0 MPa beträgt, der mit der Konfiguration mit dem Kogenerationssystem verbunden ist, ist kein bindender Parameter für die Konfiguration ohne dieses System; der Wärmerückgewinnungskessel arbeitet dann als Heizwerkseinheit, und ein niedrigerer Arbeitsdruck ist zulässig.

CPV-Codes

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