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Polen – Gebäudereinigung – Sprzątanie wnętrz i powierzchni w budynkach Urzędu Miasta Poznania

URZĄD MIASTA POZNANIAPolenVeröffentlicht am 19. Aug. 2026
Noch 32 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Reinigungsdienstleistung in den Innenräumen und auf den Flächen der Gebäude des Stadtamtes Poznań, die sich in Poznań, ul. 3 Maja 46, ul. Matejki 50, ul. 28 Czerwca 1956 r. 404 und 406, ul. Zwierzyniecka 20, ul. Świerkowa 10, ul. Świt 34-36 befinden. Die detaillierte Liste der Flächen, die in den oben genannten Gebäuden vorhanden sind, enthält Anlage Nr. 1 zum Vertrag. Der detaillierte Umfang der Tätigkeiten, die sich aus den Reinigungsdienstleistungen ergeben, sowie die Häufigkeit ihrer Durchführung, enthält Anlage Nr. 2 zum Vertrag. Die detaillierte Beschreibung der Bedingungen zur Erfüllung des Auftragsgegenstands ist im Vertragsmuster, das Anlage Nr. 13 zu SWZ darstellt, festgelegt. 2. Nachweismittel 1) Um zu bestätigen, dass die angebotenen Dienstleistungen den in Anlage Nr. 5a zum Vertrag festgelegten Anforderungen entsprechen, fordert der Auftraggeber eine Konformitätserklärung gemäß Anlage Nr. 10 zu SWZ. 2) Falls der Auftragnehmer das oben genannte Nachweismittel nicht vorlegt oder das vorgelegte Nachweismittel unvollständig ist, fordert der Auftraggeber die Vorlage oder Ergänzung innerhalb der festgelegten Frist. 3. Umweltaspekt 1) Der Auftraggeber verlangt, dass die Reinigungsmittel, die zur Erfüllung des Auftrags verwendet werden, für Pflanzen und Tiere sicher sind, im Umlauf auf dem Gebiet der RP zugelassen sind, ein ökologisches Zertifikat Eco-Label oder Nordic Ecolabel oder EcoLogo oder ein gleichwertiges Zertifikat (mit Ausnahme von Desinfektionsmitteln) besitzen. 2) Der Auftragnehmer wird verpflichtet, die Normen des allgemeinen Rechts und des lokalen Rechts im Bereich des Umweltschutzes einzuhalten. Der Auftragnehmer muss sich mit der Politik des Managementsystems und dem Verzeichnis der Umweltaspekte, die auf der Seite: https://bip.poznan.pl/bip/sprawy/wydzialy/wydzial-obslugi-urzedu,2218/stanowisko-dyrektora-wydzialu-w-sprawie-komunikowania-na-zewnatrz-informacji-o-znaczacych-aspektach-srodowiskowych,1261/ verfügbar sind, vertraut machen und die Inhalte dieser Dokumente bei der Vertragserfüllung berücksichtigen. 3) Der Auftragnehmer wird verpflichtet, eine selektive Sammlung von Abfällen, die während der Erbringung der Dienstleistungen entstehen, gemäß den auf der Seite www.poznan.pl/odpady/ veröffentlichten Grundsätzen, d.h. gemäß den Grundsätzen, die durch den für die Abfallwirtschaft in der Stadt zuständigen Träger festgelegt sind, in den bei jedem Grundstück zugänglichen Behältern durchzuführen. 4. Der Auftraggeber plant die Vergabe von Aufträgen, wie in Art. 214 Abs. 1 Pkt 7) des Gesetzes, die nicht mehr als 50% des Wertes des Hauptauftrags unter den aus dem Vertrag für den Hauptauftrag resultierenden Bedingungen, die auf der Wiederholung ähnlicher Dienstleistungen basieren, mit der Einschränkung der Änderungen der Ausführungsfristen, der Einzelnpreise nach erfolgten Verhandlungen sowie der Hinzufügung einer neuen Standortes.

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