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Rumänien – Bauaufsicht – Servicii de dirigenție de șantier și servicii de supervizare pentru investițiile derulate de Municipiul Craiova, Lotul 1,Lotul 2,Lotul 3

Municipiul CraiovaRumänienVeröffentlicht am 25. Okt. 2026
Noch 21 Tage

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, für jede der 3 Lose einen Rahmenvertrag über einen Zeitraum von 48 Monaten abzuschließen, der als Gegenstand die Bauleitung und Überwachungsdienste für die vom Municipiul Craiova durchgeführten Investitionen hat: Los 1: Überwachungs- und Leitungsdienste für Arbeiten zur Rehabilitierung, Modernisierung, Konsolidierung, Erweiterung, bestehende Bauwerke, Neubauten und Abbrüche im Bereich des zivilen Bauwesens (mit Ausnahme der historischen Denkmäler); Los 2: Überwachungs- und Leitungsdienste für Arbeiten zur Rehabilitierung, Modernisierung, Konsolidierung, Erweiterung, bestehende Bauwerke, Neubauten und Abbrüche im Bereich der Straßeninfrastruktur (mit Ausnahme der historischen Denkmäler); Los 3: Überwachungs- und Leitungsdienste für Arbeiten zur Rehabilitierung, Konsolidierung, Erhaltung, Restaurierung, Erweiterung von Investitionsobjekten - historische Denkmäler, gemäß den Anforderungen des Aufgabenbuchs Nr. 27773/17.09.2026Rev.2. Die den Rahmenvertrag betreffenden Dienstleistungen sind im Inhaltsverzeichnis des Aufgabenbuchs Nr. 27773/17.09.2026Rev.2. Die geschätzten Mindest- und Höchstmengen während des Rahmenvertrags sowie für jeden nachfolgenden Vertrag pro Los entsprechen den Anhängen des Aufgabenbuchs Nr. 27773/17.09.2026Rev.2. Diese Mengen stellen Schätzungen der Mengen dar, die während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrags angefordert werden könnten, wobei diese kleiner, gleich oder größer als die geschätzten Mengen sein können, je nach den Bedürfnissen der Auftraggeberbehörde. Die Änderung des Rahmenvertrags/des öffentlichen Beschaffungsvertrags während seiner Gültigkeitsdauer erfolgt unter den in Art. 221 des Gesetzes Nr. 98/2016, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, vorgesehenen Bedingungen. Die Änderung des Rahmenvertrags/des öffentlichen Beschaffungsvertrags während seiner Gültigkeitsdauer, anders als in den in Art. 221 des Gesetzes Nr. 98/2016, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, vorgesehenen Fällen und Bedingungen, erfolgt durch die Organisation eines neuen Vergabeverfahrens gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Fristen für die Einreichung/Beantwortung von Anfragen zur Klärung/zusätzlichen Informationen: A. Gemäß den Bestimmungen von Art. 160 Abs. (1) des Gesetzes Nr. 98/2016, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, beträgt die Frist, bis zu der jeder interessierte Wirtschaftsteilnehmer das Recht hat, Klärungen oder zusätzliche Informationen im Zusammenhang mit der Vergabeunterlagen zu beantragen, 18 Tage vor dem Fristende für die Einreichung der Angebote. B. Gemäß den Bestimmungen von Art. 160 Abs. (2) des Gesetzes Nr. 98/2016, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, wird die Auftraggeberbehörde die konsolidierte Antwort auf die Anfragen zur Klärung/zusätzlichen Informationen am 11. Tag vor dem festgelegten Fristende für die Einreichung der Angebote übermitteln, sofern sie innerhalb der festgelegten Frist übermittelt werden.

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