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Polen – Dokumentenverwaltungssystem – Budowa systemu obsługi dofinansowań i refundacji SODiR 3.0 wraz z asystą techniczną, konserwacją i rozwojem

Państwowy Fundusz Rehabilitacji Osób NiepełnosprawnychPolenVeröffentlicht am 23. Aug. 2026
Noch 9 Tage

Beschreibung

4.1. Gegenstand des Auftrags ist: 4.1.1. Aufgabe Nr. 1 [im Rahmen des Grundauftrags] – Durchführung des Projekts in Form der Implementierung, deren Ergebnis die Erstellung und Inbetriebnahme des funktionsfähigen Systems zur Verwaltung der Finanzierung und Rückerstattung SODiR 3.0 ist, das die in der PPU, einschließlich der OPZ, beschriebenen Anforderungen erfüllt. Aufgabe Nr. 1 ist in die folgenden Phasen unterteilt: 4.1.1.1. Phase 1 – Funktionale Analyse des Systems SODiR 3.0, 4.1.1.2. Phase 2 – Aufbau des Systems SODiR 3.0. In Phase 2 führt der Auftragnehmer die Datenmigration vom System SODiR 2.0 und PAWOR zum System SODiR 3.0 durch; 4.1.1.3. Phase 3 – Implementierungsworkshops, 4.1.1.4. Phase 4 – Produktivstart und Stabilisierung des Systems SODiR 3.0 in der Produktionsumgebung; 4.1.1.5. Phase 5 – Nachlieferungsdokumentation des Systems SODiR 3.0. 4.1.2. Aufgabe Nr. 2 – Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der technischen Unterstützung und Wartung des Systems SODiR 3.0 im Umfang und in der Art und Weise, wie in der PPU und OPZ beschrieben, im Rahmen des Grundauftrags sowie im Rahmen der Option. 4.1.3. Aufgabe Nr. 3 – Erbringung von Modifikationen und Entwicklung des Systems SODiR 3.0 im Rahmen eines maximalen Limits von 60.000 Arbeitsstunden. Aufgabe Nr. 3 wird im Rahmen der Option durchgeführt. Weiter als „Gegenstand des Vertrags“, „Gegenstand des Auftrags“. 4.1.4. Im Rahmen der Durchführung des Auftragsgegenstands verpflichtet sich der Auftragnehmer auch: 4.1.4.1. dem Auftraggeber eine Garantie und Gewährleistung unter den in Abschnitt 12 Anhang Nr. 2 zu SWZ detailliert beschriebenen Bedingungen zu gewähren; 4.1.4.2. dem Auftraggeber die urheberrechtlichen und abhängigen Rechte an den während der Vertragsausführung erstellten oder gelieferten Werken unter den in Abschnitt 18 Anhang Nr. 2 zu SWZ detailliert beschriebenen Bedingungen und Grundsätzen zu übertragen; 4.1.4.3. dem Auftraggeber Lizenzen zur Nutzung der Werke unter den in Abschnitt 18 Anhang Nr. 2 zu SWZ detailliert beschriebenen Bedingungen und Grundsätzen zu gewähren. 4.1.5. Der detaillierte Gegenstand des Auftrags, einschließlich ATiK, MR sowie die Art und Weise ihrer Durchführung, wird durch die Bestimmungen des Vertrags (Anhang Nr. 2 zu SWZ), insbesondere die OPZ (Anhang Nr. 1 zum Vertrag) einschließlich der Anhänge, festgelegt. 4.1.6. Um Missverständnisse zu vermeiden, bestätigen die Parteien, dass im Bereich der Implementierung das Interesse des Auftraggebers ausschließlich durch die Lieferung eines vollständigen, voll funktionsfähigen Systems SODiR 3.0 einschließlich der Implementierungsdokumentation, die ein Werk darstellt, erfüllt wird – und nur in diesem Fall wird der Vertrag im Bereich der Implementierung ordnungsgemäß ausgeführt. 4.1.7. Details zu den Optionen finden sich in den geplanten Bestimmungen des Vertrags, die in den Text des Vertrags über die öffentliche Auftragsvergabe aufgenommen werden, weiter als „PPU“. 4.2. Der detaillierte Gegenstand des Auftrags und die Art und Weise seiner Durchführung sind entsprechend in Anhang Nr. 1 zu SWZ mit den Anhängen zum Gegenstand des Auftrags einschließlich der Anhänge (weiter als „OPZ“) sowie in Anhang Nr. 2 zu SWZ (PPU) enthalten. 4.3. Der Auftraggeber verlangt die Beschäftigung durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags einer Person/mehrerer Personen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der laufenden Verwaltung ausführen, insbesondere solche, die darin bestehen, Korrespondenz zu empfangen und zu registrieren, Terminkalender zu führen, deren Ausführung darin besteht, Arbeit in der Art und Weise auszuführen, die in Art. 22 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1974 – Arbeitsgesetzbuch – festgelegt ist. (Diese Verpflichtung gilt nicht für Situationen, in denen diese Arbeiten von natürlichen Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit in Form der sogenannten Selbstständigkeit als Subunternehmer ausüben, selbstständig und persönlich ausgeführt werden). Die Details zur Art und Weise der Dokumentation der Beschäftigung sowie zur Kontrolle der Erfüllung der Anforderungen an die Beschäftigung auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer sowie die Bestimmungen über Sanktionen für die Nichtbefolgung der oben genannten Anforderungen enthalten die Bestimmungen der PPU.

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