Finnland – Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens – Vammaisten henkilöiden palvelujen hankinta
Beschreibung
Die Gegenstände der Beschaffung sind die folgenden für behinderte Personen bestimmten Dienstleistungen: - Training - Persönliche Unterstützung - Spezielle Teilnahmeunterstützung - Unterstützte Entscheidungsfindung - Herausfordernde multidisziplinäre Unterstützung - Wohnunterstützung - Unterstützung des Kindes beim Wohnen - Kurzfristige Pflege - Tagesaktivität - Arbeitsaktivität. Die Beschaffung wird durch die Gesundheitsregion Zentral-Uusimaa durchgeführt. Die Beschaffung wird als flexibles elektronisches Dienstleisterregister (im Folgenden Dienstleisterregister) durchgeführt, was ein vom Beschaffungsorganisator entwickeltes Verfahren zur Beschaffung der im Beschaffungsgegenstand genannten Dienstleistungen bedeutet. Der Beschaffungsorganisator führt innerhalb des Dienstleisterregisters Ausschreibungen nach Bedarf durch. Das Beschaffungsverfahren ist zweistufig. Um Dienstleistungen erbringen zu können, muss der Dienstleister zunächst einen Teilnahmeantrag einreichen und in das Dienstleisterregister aufgenommen werden. Danach muss der Dienstleister ein Angebot abgeben, indem er auf die Angebotsanfrage des Beschaffungsorganisators antwortet. Die Einreichung eines Teilnahmeantrags verpflichtet den Dienstleister nicht, ein Angebot abzugeben, sondern die Dienstleister können Angebote nach eigenem Ermessen abgeben. Das Dienstleisterregister ist in Kategorien unterteilt. Ein Angebot kann in der oder den Kategorien eingereicht werden, für die sich der Dienstleister beworben hat und zugelassen wurde. Das Dienstleisterregister ist acht (8) Jahre gültig (bis 30.10.2031), während dessen die internen Ausschreibungen im Dienstleisterregister durchgeführt werden. Der Auftraggeber kann die Gültigkeitsdauer des Dienstleisterregisters mit einer neuen Beschaffungsbekanntmachung verlängern. Nach der Gründungsphase bearbeitet der Beschaffungsorganisator die Teilnahmeanträge innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt des Erhalts des Teilnahmeantrags oder, wenn der Antrag während der Schließung des Systems eingeht, ab der erneuten Öffnung des Registers. Der Auftraggeber kann die Frist aus begründetem Grund um 15 Arbeitstage verlängern. Der Auftraggeber kann die Bearbeitungszeit auch verlängern, wenn innerhalb des Dienstleisterregisters keine Angebotsanfrage vor der Genehmigung der das System betreffenden Entscheidungen veröffentlicht wird. Der Auftraggeber informiert über die Verlängerung der Bearbeitungszeit mit einer Mitteilung im Dienstleisterregister. Das Dienstleisterregister ist jährlich im Juli und zwischen dem 15. Dezember und dem 15. Januar geschlossen. In dieser Zeit werden keine Teilnahmeanträge bearbeitet und keine Angebotsanfragen gesendet. Der Gegenstand und die Bedingungen des Dienstleisterregisters sind im Anhang Teilnahmeantrag zum Dienstleisterregister: Grundsätze des Dienstleisterregisters genauer beschrieben.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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