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Belgien – Versicherungen – Hernieuwing van burgerlijke aansprakelijkheidspolissen van AZ West en Katholieke Bejaardenzorg Westhoek

AZ WestBelgienVeröffentlicht am 06. Mai 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Gestalter und Informationsquelle: Informationen zu diesem Auswahldokument können bei folgender Stelle eingeholt werden:

Name: Marsh NV

Adresse: Herrmann-Debrouxlaan 2, 1160 Brüssel

Ansprechperson: Fabienne Masureel

E-Mail: [email protected]

Rolle von Marsh: Marsh wurde von der Auftraggeberbehörde als Berater für diesen Auftrag bestellt. Als Berater wurde Marsh für folgende Aufgaben bestellt:

• Beratung bei der Vorbereitung und Erstellung der Auftragsdokumente;

• Begleitung während des Verfahrens des öffentlichen Auftrags;

• Nachprüfung und/oder Erstellung der Versicherungspolicen, die nach Erteilung des Auftrags ausgestellt werden.

Die Kandidaten/Bewerber sind verpflichtet, auf Anfrage die Informationen im Rahmen dieses Auftrags an Marsh weiterzugeben. Marsh ist auch Makler für die Policen, die Gegenstand des aktuellen Auftrags sind.

Anwendbare Rechtsvorschriften

Allgemein über öffentliche Aufträge

1. Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge und spätere Änderungen;

2. Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die Information und die Rechtsmittel im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen, bestimmten Aufträgen für Bauarbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen und Konzessionen und spätere Änderungen;

3. Gesetz vom 16. Februar 2017 zur Änderung des Gesetzes vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die Information und die Rechtsmittel im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen, bestimmten Aufträgen für Bauarbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen und Konzessionen und spätere Änderungen;

4. Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über öffentliche Aufträge in den klassischen Sektoren und spätere Änderungen;

5. Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen und spätere Änderungen;

6. Königlicher Erlass vom 22. Juni 2017 zur Änderung des Königlichen Erlasses vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der Konzessionen für öffentliche Bauarbeiten und zur Festlegung des Inkrafttretens des Gesetzes vom 16. Februar 2017 zur Änderung des Gesetzes vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die Information und die Rechtsmittel im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen und bestimmten Aufträgen für Bauarbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen und spätere Änderungen;

7. Die anderen Gesetze und Königlichen Erlasse, die im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2014/24/UE erlassen werden und die zum Zeitpunkt der Vergabe dieses Auftrags in Kraft sind;

8. Allgemeine Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen (ARAB), Wohlfahrtsgesetz und Codex für das Wohl am Arbeitsplatz;

9. Gesetz vom 11. Februar 2013 zur Festlegung von Sanktionen und Maßnahmen für Arbeitgeber von illegal aufenthaltsberechtigten Ausländern und spätere Änderungen;

Zu Versicherungen

1. Königliche Ausführungsbeschlüsse des Gesetzes vom 25. Juni 1992 über die Landversicherungsvereinbarung und spätere Änderungen;

2. Gesetz vom 4. April 2014 über Versicherungen und spätere Änderungen;

3. Die Beschlüsse, die zur Durchführung des Gesetzes vom 4. April 2014 über Versicherungen erlassen werden und die zum Zeitpunkt der Vergabe des Auftrags in Kraft sind, und spätere Änderungen;

Zu Datenschutz

1. Gesetz vom 5. September 2018 zur Einrichtung des Informationssicherheitsausschusses und zur Änderung verschiedener Gesetze zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016;

2. Gesetz vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und spätere Änderungen;

3. Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), die seit dem 25. Mai 2018 gilt;

4. Die Gesetze und Beschlüsse, die im Rahmen des Datenschutzes erlassen werden.

Zusätzliche anwendbare Vorschriften für Subunternehmer

Der Bewerber, dem der Auftrag erteilt wird, wird die folgenden Bestimmungen einhalten und sicherstellen, dass sie von jeder Person, die als Subunternehmer in jeder Phase und jede Person, die Personal für die Durchführung dieses Auftrags zur Verfügung stellt, eingehalten werden:

• alle relevanten Verpflichtungen im Bereich Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrecht, die im Recht der Europäischen Union, dem nationalen Recht, kollektiven Vereinbarungen oder internationalen Bestimmungen zum Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrecht in Anhang II des Gesetzes vom 17. Juni 2016 festgelegt sind;

• alle gesetzlichen, behördlichen oder vertraglichen Bestimmungen, sowohl im Bereich Sicherheit und Hygiene als auch im Bereich allgemeiner Arbeitsbedingungen, unabhängig davon, ob sie sich aus dem Gesetz oder aus gemeinsamen Vereinbarungen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene ergeben;

• alle gesetzlichen, behördlichen oder vertraglichen Bestimmungen im Bereich Steuern und soziale Sicherheit.

Die Subunternehmer, die hinzugezogen werden, und die, die Personal für die Durchführung dieses Auftrags zur Verfügung stellen, müssen unter denselben Bedingungen wie der Bewerber, dem der Auftrag erteilt wird, die oben genannten gesetzlichen, behördlichen oder vertraglichen Bestimmungen einhalten und sicherstellen, dass diese von ihren eigenen Subunternehmern und jeder Person, die Personal zur Verfügung stellt, eingehalten werden.

Die oben genannten Texte werden als Beispiele genannt. In der Realität kann der Kandidat/Bewerber die verschiedenen Gesetze und Vorschriften, die in Belgien in Kraft sind, und ihre Änderungen nicht ignorieren; er wird verpflichtet sein, sie zu respektieren oder anzuwenden.

Vertraulichkeit

Es dürfen keine Daten an einen Dritten weitergegeben werden, ohne...

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