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Polen – Nichtchemisches medizinisches Einwegmaterial und hämatologisches Verbrauchsmaterial – DOSTARCZANIE WYROBÓW MEDYCZNYCH DO MIESZALNIKA DO ŻYWIENIA POZAJELITOWEGO

Szpital Specjalistyczny im. Ludwika Rydygiera w Krakowie Sp. z o.o.PolenVeröffentlicht am 11. Aug. 2026
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Beschreibung

Bedingungen für die Teilnahme am Verfahren sowie Art und Weise der Bewertung der Erfüllung dieser Bedingungen

1. An der Vergabe können Auftragnehmer teilnehmen, die die in Art. 57 der Pzp sowie Art. 112 Abs. 2 der Pzp genannten Bedingungen erfüllen, nämlich:

1) nicht von der Teilnahme ausgeschlossen sind

2) die Teilnahmebedingungen erfüllen, die sich auf: beziehen. Der Auftraggeber legt keine spezifische Teilnahmebedingung für das Verfahren fest.

2. Am Verfahren können Auftragnehmer teilnehmen, die nicht aufgrund von Art. 108 der Pzp, Art. 109 Abs. 1 Punkt 1 und Punkt 4 der Pzp sowie Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 über besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit (Dz. U. z 2025 r. poz. 514) vom Verfahren ausgeschlossen sind, sowie nicht aufgrund von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Destabilisierung der Lage in der Ukraine durch Russland (ABl. L 229 vom 31.07.2014, S. 1, in der geänderten Fassung) von der Vergabe oder weiteren Ausführung öffentlicher Aufträge ausgeschlossen sind. Der Auftraggeber informiert gemäß Art. 139 Abs. 1 der Pzp, dass er zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote durchführt und anschließend eine inhaltliche Qualifizierung des Auftragnehmers, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, hinsichtlich des Fehlens von Ausschlussgründen sowie der Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren vornimmt.

AUFZÄHLUNG DER NACHWEISE ODER DOKUMENTE, DIE VON DEN AUFTRAGNEHMERN ZUR BESTÄTIGUNG DER ERFÜLLUNG DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN ZU ERBRINGEN SIND

1. Im Hinblick auf die Bestätigung der Erfüllung der in Art. 57 der Pzp genannten Bedingungen durch den Auftragnehmer legt der Auftragnehmer vor: a) eine Erklärung über die Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren – unterzeichnet von der (den) entsprechend bevollmächtigten Person(en) zur Vertretung des Auftragnehmers. Die entsprechende Erklärung wird vom Auftragnehmer in Form eines einheitlichen Dokuments, das Anhang Nr. 4 zur Spezifikation (Formular JEDZ) darstellt, eingereicht.

2. Im Hinblick auf die Bestätigung des Fehlens von Ausschlussgründen vom Verfahren in den in Art. 108 der Pzp, Art. 109 Abs. 1 Punkt 1 und Punkt 4 der Pzp, Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 über besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit (Dz. U. z 2024 r. poz. 507) sowie Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Destabilisierung der Lage in der Ukraine durch Russland (ABl. L 229 vom 31.07.2014, S. 1, in der geänderten Fassung) genannten Umständen legt der Auftragnehmer vor: a) eine Erklärung über das Fehlen von Ausschlussgründen vom Verfahren – entsprechend ausgefüllt und unterzeichnet von der (den) entsprechend bevollmächtigten Person(en) zur Vertretung des Auftragnehmers. Die entsprechende Erklärung wird vom Auftragnehmer in Form eines einheitlichen Dokuments, das Anhang Nr. 4 zur Spezifikation (Formular JEDZ) darstellt, eingereicht; b) eine Erklärung, dass der Auftragnehmer nicht aufgrund von Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 über besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit (Dz. U. z 2025 r. poz. 514) sowie nicht aufgrund von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Destabilisierung der Lage in der Ukraine durch Russland (ABl. L 229 vom 31.07.2014, S. 1, in der geänderten Fassung) vom Verfahren ausgeschlossen ist – entsprechend ausgefüllt und unterzeichnet von der (den) entsprechend bevollmächtigten Person(en) zur Vertretung des Auftragnehmers – Anhang Nr. 2 zur Spezifikation.

CPV-Codes

Nichtchemisches medizinisches Einwegmaterial und hämatologisches Verbrauchsmaterial

Unterlagen & Angebotsabgabe

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