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Polen – Straßenausbesserungsarbeiten – Remont infrastruktury drogowej na terenie Miasta Łodzi z podziałem na II części w ramach zadań Budżetu Obywatelskiego

Miasto Łódź – Urząd Miasta ŁodziPolenVeröffentlicht am 03. Sept. 2026
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Beschreibung

(Nummerierung gemäß SWZ) 4.1. Gegenstand des Auftrags ist die Reparatur der Straßeninfrastruktur im Stadtgebiet von Łódź in zwei Teilen im Rahmen der Aufgaben des Bürgerbudgets. Der geplante Arbeitsumfang für beide Teile umfasst: Profilierung der Unterlage aus einer mineralisch-zement- und emulsionshaltigen Mischung durch Tiefenrecycling, Abbruch und Ausbesserung der Fahrbahn, Ausführung neuer konstruktiver Schichten, Ausführung neuer bituminöser Schichten, Ausführung einer neuen Fahrbahndecke – Betonpflaster, bituminöse Fahrbahndecken, Festigung des Gehweges, Reparatur der begleitenden Infrastruktur, Gehwege, Parkplätze, Anlegen von Grünflächen. Ausführung des Projekts und Implementierung der Ständigen Verkehrsorganisation - mit Austausch aller Elemente gegen neue. 4.1.1. Teil I Umsetzung der Aufgabe aus dem Bürgerbudget Aufgabe 1. W211DL - Modernisierung der Fahrbahn der ul. Okólna auf dem Abschnitt: ul. Opolska in Richtung ul. Brylantowa, Aufgabe 2. W175ST - Modernisierung der Fahrbahn der ul. Jędrowizna auf dem Abschnitt: ul. Hyrna in Richtung ul. Juhasowej. 4.1.2. Teil II Umsetzung der Aufgabe aus dem Bürgerbudget B166TW - Modernisierung der Fahrbahn der ul. Wolińska. 4.2. Der Auftrag wurde in Teile unterteilt. Der Auftraggeber gestattet es dem Auftragnehmer nicht, Angebote für mehr als einen Auftragsteil abzugeben. 4.3. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands befindet sich in Anhang Nr. 1 zur SWZ, der technischen Spezifikation für die Ausführung und Abnahme von Bauarbeiten sowie im Mustervertrag, der Anhang Nr. 7 zur SWZ darstellt (ein Muster für alle Teile des Verfahrens). AUFTRAGGEBER: Stadt Łódź – Straßen- und Verkehrsamtsverwaltung; ul. Tuwima 36; 90-002 Łódź, betroffen von den Maßnahmen des Stadtamts Łódź als Organ, das Aufgaben des Zentralen Auftraggebers gemäß Art. 44 Abs. 2 und Art. 49 des Gesetzes über öffentliche Aufträge erfüllt. VERFAHRENSLEITUNG: Abteilung für öffentliche Aufträge im Departement für Organisation und Bürgerdienst des Stadtamts Łódź, ul. ks. Ignacego Skorupki 21, 90-532 Łódź, Tel.: +48 (42) 638-48-88, E-Mail: [email protected] 33.1 Auf der Grundlage von Art. 95 Abs. 1 des Gesetzes Pzp verlangt der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer oder Subunternehmer (für jeden Teil getrennt) Personen beschäftigt, die die vom Auftraggeber angegebenen Tätigkeiten im Rahmen der Auftragsausführung ausführen, wenn die Ausführung dieser Tätigkeiten darin besteht, Arbeit in der Art und Weise auszuführen, die in Art. 22 §1 des Gesetzes vom 26. Juni 1974 – Arbeitsgesetzbuch (Dz. U z 2025 r., poz. 277) festgelegt ist, d.h. Personen, die während der Auftragsausführung Arbeiten im Bereich: Führung oder Bedienung von Straßenbaugeräten ausführen. 33.2 Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer eine Kopie des aktuellen Arbeitsvertrags verlangen. Die Kopie des Vertrags muss den Namen und die Adresse der beschäftigten Person, das Datum des Vertragsabschlusses, die Art des Arbeitsvertrags, die Arbeitszeit und den Aufgabenbereich des Arbeitnehmers enthalten. 33.3 Die Art der mit der Auftragsausführung verbundenen Tätigkeiten sowie die Art und Weise der Überprüfung der Beschäftigung dieser Personen und die Befugnisse des Auftraggebers im Bereich der Kontrolle der Einhaltung der Beschäftigungsanforderungen durch den Auftragnehmer sowie die Sanktionen für deren Nichteinhaltung sind in der Auftragsbeschreibung (Anhang Nr. 1 zur SWZ) und im Vertragsmuster (Anhang Nr. 7 zur SWZ) festgelegt. 23. Der Auftraggeber verlangt keine Einwände. 24.1. Der Auftragnehmer, dessen Angebot ausgewählt wurde, ist verpflichtet, eine Sicherheitsleistung für die ordnungsgemäße Vertragsausführung in Höhe von 5% des brutto Gesamtpreises, der im Angebot für den jeweiligen Auftragsteil angegeben ist, zu leisten. 16.7. Gemäß Art. 257 des Gesetzes Pzp sieht der Auftraggeber keine vorzeitige Aufhebung des Verfahrens vor, wenn die öffentlichen Mittel, die der Auftraggeber für die Finanzierung des gesamten oder eines Teils des Auftrags vorgesehen hat, nicht gewährt wurden. 9.7. Informationen zur Zertifizierung: 9.7.1. Der Erwerb der Zertifizierung von Auftragnehmern öffentlicher Aufträge sowie die Nutzung des Zertifikats ist freiwillig. Der Auftraggeber verlangt nicht, dass ein Zertifikat als Bedingung für die Teilnahme am Verfahren vorliegt. 9.7.2. Der Auftragnehmer kann gemäß Art. 124 Abs. 2 des Gesetzes über öffentliche Aufträge anstelle der entsprechenden subjektiven Beweismittel ein Zertifikat vorlegen, das die Zertifizierung von Auftragnehmern öffentlicher Aufträge im Hinblick auf die Nichtausschlussfähigkeit oder die Fähigkeit des Auftragnehmers zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags bestätigt. 9.7.3. Das Zertifikat ersetzt subjektive Beweismittel nur in dem Umfang, in dem aus seinem Inhalt hervorgeht, dass die Ausschlussgründe oder die Teilnahmebedingungen, die vom Auftraggeber gefordert werden, bestätigt werden. 9.7.4. Wenn das Zertifikat nicht alle Ausschlussgründe oder Teilnahmebedingungen abdeckt, die in diesem Verfahren erforderlich sind, weist der Auftragnehmer die verbleibenden Umstände durch die in der SWZ angegebenen subjektiven Beweismittel nach. 9.7.5. Der Auftraggeber verlangt keine subjektiven Beweismittel im Umfang, der durch ein gültiges Zertifikat abgedeckt ist, unter Vorbehalt von Art. 124 Abs. 4 des Gesetzes Pzp, Art. 31 Abs. 6 des Gesetzes über die Zertifizierung von Auftragnehmern öffentlicher Aufträge sowie Umständen, die nicht im gesetzlichen Umfang der Zertifizierung enthalten sind. 9.7.6. Das Zertifikat ersetzt keine Erklärung, wie in Art. 125 Abs. 1 Pzp, einschließlich des einheitlichen europäischen Auftragsdokuments

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