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Polen – Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen – Zadanie nr 7 - Budowa systemu kanalizacji sanitarnej w ul. Browarnej, Za Walcownią i Zalesie w Kielcach w ramach Projektu „Poprawa gospodarki ściekowej na terenie kieleckiego obszaru metropolitalnego – etap II" dofinansowanego z Funduszu Spójności w ramach Programu Fundusze Europejskie na Infrastrukturę, Klimat, Środowisko 2021-2027

"Wodociągi Kieleckie" Sp. z o.o.PolenVeröffentlicht am 20. Juli 2026
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Beschreibung

1. Der Auftragsgegenstand umfasst die Ausführung von Bauarbeiten, einschließlich des Baus einer Abwasserkanalisation im Stadtgebiet von Kielce im Rahmen der Aufgabe Nr. 7 - Bau eines Abwassersystems in der ul. Browarnej, Za Walcownią und Zalesie in Kielcach, gemäß den Vertragsbedingungen für den Bau von Ingenieur- und Bauarbeiten, die vom Auftraggeber geplant wurden, erste Ausgabe in englischer Sprache 1999, veröffentlicht von der Fédération Internationale des Ingenieurs-Conseils (FIDIC), PO Box 311, CH-1215 Geneva 15, Schweiz, sowie die vierte Ausgabe englisch-polnisch 2008, (roter FIDIC). 2. Die Ausführung des Auftragsgegenstands umfasst: - den Bau von Schwerkraftabwasserkanälen mit einer Länge von ca. 1214,0 m aus PVC-Rohren und -Formstücken der Klasse SN12, gegossen, mit einem Durchmesser von Ø200x6,5 mm, - den Bau von Anschlussstücken, die zum Netz gehören (ONS): Länge ca. 103,40 m aus PVC-Rohren und -Formstücken der Klasse SN12, gegossen, mit einem Durchmesser von Ø160x5,2 mm, - den Umbau eines Wasserleitungsabschnitts Ø110 mm PVC zu einer Wasserleitung PE 100 SDR 11 Ø125 mm mit einer Länge von ca. L=100,00 m, einschließlich: Umbau der bestehenden Anschlüsse aus PE 100 SDR 11-Rohren mit Durchmessern: Ø63, Ø50, Ø40 mm im Straßenbereich mit einer Gesamtlänge von L=11,45 m, - Baumfällung und Ersatzpflanzungen – gemäß Anhang zu OPZ Nr.: III.5 (Erfassung des Grünbestands) und III.6 (Entscheidung zur Genehmigung der Fällung). Die Regeln für das Vorgehen bei der Fällung und dem Schutz der Bäume sind in der technischen Spezifikation ST-01.00 Allgemeine Anforderungen, Punkt 1.6.12 und ST-04.00 Erdarbeiten, Punkt 5.5 beschrieben. 3. Der Auftraggeber verlangt, dass der Auftragnehmer bei der Festlegung der Beträge alle Elemente der SWZ kennt und die Vertragsbedingungen, OPZ, Informationen, Anweisungen oder Arbeitsbeschreibungen sowie die verwendeten Materialien analysiert. 4. Der Auftraggeber informiert, dass der SWZ beigefügte Gegenstand ausschließlich als Hilfsmaterial dient und nicht als Grundlage für die Erstellung eines Angebots durch den Auftragnehmer dient. Grundlage für die Berechnung des vorläufigen Angebotspreises ist die Beschreibung des Auftragsgegenstands (OPZ). 5. Der Auftragsgegenstand umfasst ferner Wiederherstellungsarbeiten im Zusammenhang mit der Rückführung des Geländes in den Zustand gemäß den Wiederherstellungsbedingungen für die Fahrbahnoberfläche, die von den Straßenverwaltern erteilt wurden, die Ausführung, Abstimmung und Genehmigung von Verkehrsorganisationprojekten und die Zahlung der Gebühr für die Nutzung des Straßenbereichs gemäß den Verwaltungsentscheidungen, die Zahlung der Gebühr für die eventuelle Nutzung von Grundstücken für die Bauhintergrundarbeiten oder für andere Zwecke der Aufgabenrealisierung während der Bauarbeiten, die Durchführung von Abschlussprüfungen, die Kosten für die Beseitigung aller Mängel in den Arbeiten. Der Auftragnehmer führt auch die notwendigen Maßnahmen zur Übergabe der Arbeiten an den Betrieb durch. Die Gebühren für die dauerhafte Aufstellung fremder Einrichtungen im Straßenbereich trägt der Auftragnehmer bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Übernahmezeugnis ausgestellt wurde. Der Auftraggeber trägt die Gebühren in den folgenden Jahren, die von der Entscheidung zur Genehmigung der Aufstellung von Einrichtungen im Straßenbereich erfasst sind. Ausgenommen sind Einrichtungen, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten erforderlich sind, in diesem Fall trägt der Auftragnehmer die gesamten Gebühren. 6. Der Auftragnehmer ist auch verpflichtet, den Bauplatz zu übernehmen, das Arbeitsgelände nach Abschluss der Arbeiten zu ordnen (Rückführung in den ursprünglichen Zustand) innerhalb des Zeitraums, der nicht später als der technische Abnahmezeitraum der Arbeiten (Datum der Ausstellung des Übernahmezeugnisses) ist, sowie das gesamte Arbeitsgelände nach Abschluss der Arbeiten geordnet, sauber und gebrauchsfähig zu hinterlassen. 7. Bei der Ausführung des Auftrags muss der Auftragnehmer die Art und Weise der Nutzung der Abwasserkanalisation sowie die Notwendigkeit der sukzessiven Eingliederung der ausgeführten Abschnitte in die genutzte Abwasserkanalisation und die Ableitung von Abwasser in das Kanalisationssystem der Stadt Kielce berücksichtigen. Der Auftraggeber informiert, dass der Auftragnehmer die sukzessive Anbindung der nächsten Anwohner an das neu gebaute Netz, einschließlich der in dem Projekt nicht erfassten Anwohner, ohne dass der Auftragnehmer Ansprüche geltend macht, sowie ohne Verlust der Gewährleistung für Mängel für den Auftraggeber berücksichtigen muss, wozu der Auftragnehmer zustimmt. 8. Vor Beginn der Arbeiten ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Büro für Kundenbetreuung der Wodociągów Kieleckich Sp. z o.o. eine "Meldung zum Beginn der Arbeiten" einzureichen. 9. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands ist im Teil III der SWZ – Beschreibung des Auftragsgegenstands (OPZ) dargestellt.

CPV-Codes

Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen

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