Polen – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Odbiór i zagospodarowanie odpadów o kodzie 16 01 03 / 2026
Beschreibung
1. Gegenstand der vorliegenden Bestellung ist die Annahme und Verwertung von Abfällen mit dem Code 16 01 03 in einer geschätzten Menge von 2010 Mg für kleine verbrauchte Reifen sowie 70 Mg für große verbrauchte Reifen, um sie weiter zu verwerten, d.h. sie den Wiedergewinnungsprozessen gemäß den allgemein geltenden Rechtsvorschriften, Entscheidungen und Bestimmungen, die in dieser Bestellung enthalten sind, zu unterziehen. 2. Im Rahmen des Verfahrens ist eine Aufteilung der Bestellung in die folgenden Aufgaben vorgesehen: - Aufgabe Nr. 1 - Z/I Dylów A, gm. Pajęczno - geschätzte Gesamtmenge der Abfälle zur Annahme während der Laufzeit des Vertrages 450 Mg, - Aufgabe Nr. 2 - Z/I Gotartów, gm. Kluczbork - geschätzte Gesamtmenge der Abfälle zur Annahme während der Laufzeit des Vertrages 120 Mg, - Aufgabe Nr. 3 - Z/I Bełchatów, ul. Przemysłowa 14/16 - geschätzte Gesamtmenge der Abfälle zur Annahme während der Laufzeit des Vertrages 900 Mg, - Aufgabe Nr. 4 - Z/I Julków, gm. Skierniewice - geschätzte Gesamtmenge der Abfälle zur Annahme während der Laufzeit des Vertrages 300 Mg, - Aufgabe Nr. 5 - SP Ostrzeszów, ul. Ceglarska 1 - geschätzte Gesamtmenge der Abfälle zur Annahme während der Laufzeit des Vertrages 240 Mg, - Aufgabe Nr. 6 - Z/I Dylów A, gm. Pajęczno - geschätzte Gesamtmenge der Abfälle zur Annahme während der Laufzeit des Vertrages 60 Mg, - Aufgabe Nr. 7 - Z/I Bełchatów, ul. Przemysłowa 14/16 - geschätzte Gesamtmenge der Abfälle zur Annahme während der Laufzeit des Vertrages 10 Mg. 3. Die Annahme von Abfällen erfolgt auf den Gebieten der Anlagen (im Folgenden: Z/I) und der Umschlagstationen (im Folgenden: SP), die vom Besteller verwaltet werden. 4. Aufgrund der schwierig vorhersehbaren Menge an Abfällen kann die in Ziff. 1 genannte geschätzte Menge geändert werden. In diesem Zusammenhang behält sich der Besteller das Recht vor, diese Menge während der Ausführung der Bestellung um maximal 90% zu reduzieren. Eine Reduzierung der Abfallmenge in diesem Umfang wird keine Ansprüche seitens des Auftragnehmers gegenüber dem Besteller nach sich ziehen, insbesondere nicht die Zahlung der Vergütung für den nicht ausgeführten Teil der Bestellung sowie die Zahlung einer Entschädigung im Zusammenhang mit der Reduzierung der geschätzten Bestellmenge. In dieser Situation ist keine Erstellung eines Anhangs erforderlich. Der Besteller garantiert dem Auftragnehmer eine Mindestmenge von 10% der geschätzten Abfallmenge zur Annahme während der Laufzeit der Bestellung. 5. Der Besteller weist darauf hin, dass die Reifen hauptsächlich aus kommunalen Quellen stammen, d.h. aus Sammelaktionen, die auf den Gebieten der Gemeinden/Städte durchgeführt werden, aus Punkten der selektiven Sammlung von kommunalen Abfällen, die aus kommunalen Abfällen sortiert wurden, die von individuellen Unternehmen geliefert wurden. Daher können einzelne Verunreinigungen in den Reifen nicht ausgeschlossen werden, wie z.B. Sandreste, Wasser, kleine Folienstücke usw., sowie das Vorhandensein von gerissenen und zerrissenen Reifen in diesem Strom. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Abfalllieferungen weist der Besteller darauf hin, dass diese Information nur als Hilfsmittel zu betrachten ist. 6. Der Auftragnehmer wird für die Durchführung des Dienstes, der Gegenstand der Bestellung ist, Transportmittel auf eigene Kosten nutzen. 7. Das Beladen der Abfälle obliegt dem Besteller. 8. Die Transportmittel, die der Auftragnehmer verwendet, müssen für das Beladen der verbrauchten Reifen mit einem Lader geeignet sein. Die Transportmittel müssen das Beladen "von oben" ermöglichen. 9. Der Auftragnehmer wird die Überwachung der Beladevorgänge gewährleisten und muss die entsprechende Sicherung der Ladung während des Transports gewährleisten. Mit der Unterzeichnung des vom Fahrer unterschriebenen Wiegescheins (ohne Bemerkungen) wird die ordnungsgemäße Durchführung der Beladung bestätigt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Abfälle zum Bestimmungsort zu transportieren, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden, die zulässige Fahrzeugmasse zu überschreiten oder die zulässigen Achslasten zu überschreiten. 10. Die in den einzelnen Anlagen des Bestellers installierten Waagen verfügen über ein aktuelles Legalitätszeugnis. 11. Die Annahme der Abfälle wird sukzessive nach dem Sammeln einer Transportpartie durch den Besteller auf der Grundlage einer Annahmeanmeldung erfolgen, die vom Besteller an den Auftragnehmer gesendet wird. Der Besteller erlaubt die Durchführung von Anmeldungen per E-Mail, Fax oder telefonisch. Die Annahmeanmeldung sollte Informationen über die Zielanlage, an die die Abfälle gelangen, enthalten, die Nummer des Betriebsortes (MPD), den Namen und die Daten des transportierenden Unternehmens, die BDO-Nummer des transportierenden Unternehmens, das voraussichtliche Annahmedatum, die Fahrzeugkennzeichen sowie den Namen und den Nachnamen des Fahrers oder gegebenenfalls andere Daten, die für die ordnungsgemäße Führung der Abfallakten, einschließlich der Ausstellung und Bestätigung der Abfallübergabekarten im BDO-System, erforderlich sind.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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