Polen – Molkereierzeugnisse – „Sukcesywna dostawa produktów mleczarskich do magazynów 33 Wojskowego Oddziału Gospodarczego zlokalizowanych w m. Nowa Dęba, Kielce oraz Sandomierz (zamówienie z podziałem na 3 części)”
Beschreibung
Dieses Verfahren wurde in drei Teile unterteilt: 1) Teil 1 - Sukzessive Lieferung von Milchprodukten in das Lager in Nowa Dęba; 2) Teil 2 - Sukzessive Lieferung von Milchprodukten in das Lager in Kielce; 3) Teil 3 - Sukzessive Lieferung von Milchprodukten in das Lager in Sandomierz. Eine detaillierte Beschreibung des Vertragsgegenstandes für jede Sortimentsposition ist im Anhang zum SWZ - Mindestanforderungen an die Qualität dargestellt. Die genaue Angabe der Menge jedes Sortiments, das Gegenstand des im Rahmen des Hauptauftrags und des Auftrags im Rahmen des Optionsrechts durchgeführten Auftrags ist, geben die Anhänge zu diesem SWZ - Formulare für detaillierte Angebote an. Die Erstellung des Vertragsgegenstandes, dessen Verpackungs- und Transportart müssen die Anforderungen der geltenden nationalen und unionsrechtlichen lebensmittelrechtlichen Vorschriften erfüllen. Diese Vorschriften sind im Anhang zum SWZ - Vertragsentwurf festgelegt. Die Auftragnehmer, die als auf dem Lebensmittelmarkt tätige Unternehmen, die Lebensmittelgeschäfte oder gastronomische Betriebe führen, sind verpflichtet, die Lebensmittelsicherheit gemäß den Grundsätzen des Hazard Analysis and Critical Control Points System, bekannt als „HACCP-System“ (Verfahren, das darauf abzielt, die Lebensmittelsicherheit durch Identifizierung und Bewertung von Gefahren aus gesundheitlicher Sicht von Lebensmitteln und das Risiko des Auftretens von Gefahren während aller Phasen der Lebensmittelproduktion und -vermarktung zu gewährleisten, dieses System hat auch zum Ziel, Methoden zur Beseitigung oder Begrenzung von Gefahren festzulegen sowie Korrekturmaßnahmen festzulegen). Der Vertrag für jeden der Teile, in die dieses Verfahren unterteilt wurde, gilt ab dem Tag des Vertragsabschlusses bis zum 31. Dezember 2027. Die Vertragsparteien der zukünftigen Vereinbarung legen fest, dass die Auftragserfüllung nicht früher als am 1. Januar 2027 beginnt und bis zum 31. Dezember 2027 oder bis zur Erschöpfung des Betrags, der das maximale Entgelt darstellt, das dem Auftragnehmer für die Auftragserfüllung gemäß den Bestimmungen des vom Auftragnehmer eingereichten Angebots zusteht. Im Falle der Inanspruchnahme des Auftrags im Rahmen des Optionsrechts durch den Auftraggeber wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens bis zum 30. November 2027 die erste schriftliche Erklärung in Bezug auf den Auftrag im Rahmen des Optionsrechts zusammen mit der Angabe seines Umfangs vorlegen. Die Lieferung der Produkte, die Gegenstand dieses Verfahrens sind, erfolgt maximal 6 Mal pro Woche. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sein Angebot für jede der Teile einzeln in Höhe von: Teil 1: 30 000,00 PLN; Teil 2: 10 000,00 PLN; Teil 3: 5 000,00 PLN zu sichern. Spätestens am Tag des Vertragsabschlusses ist der Auftragnehmer, dessen Angebot als das vorteilhafteste (im Rahmen des jeweiligen Teils) anerkannt wurde, verpflichtet, gemäß § 9 Abs. 1 des Vertragsentwurfs - eine Police vorzulegen, die die Versicherung der Haftpflicht im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit bestätigt. Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit der Annullierung des Gegenstands des Verfahrens auf der Grundlage von Art. 310 Pkt 1) der Pzp-Gesetzgebung vor, d.h. wenn die Mittel, die der Auftraggeber für die Finanzierung des gesamten oder eines Teils des Auftrags vorgesehen hatte, ihm nicht gewährt wurden. Der Auftragnehmer ist für einen Zeitraum von 90 Tagen, d.h. bis zum 09.12.2026, an das eingereichte Angebot gebunden. Die Frist der Bindung an das Angebot beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist. Wenn die Auswahl des vorteilhaftesten Angebots nicht vor Ablauf der im SWZ festgelegten Angebotsbindung erfolgt, wendet sich der Auftraggeber vor Ablauf der Angebotsbindung einmal an die Auftragnehmer mit der Bitte um Zustimmung zur Verlängerung dieser Frist um den von ihm angegebenen Zeitraum, jedoch nicht länger als 60 Tage. Das Angebot kann in Bezug auf einen, zwei oder alle Teile des Verfahrens eingereicht werden. Auftragnehmer, die gemeinsam um die Erteilung des Auftrags nachsuchen (Konsortium / Gesellschafter einer Zivilgesellschaft) im Sinne von Art. 58 der Pzp-Gesetzgebung: 1) tragen die solidarische Verantwortung für die Nichterfüllung oder unzureichende Erfüllung des Auftrags; 2) müssen einen Beauftragten zur Vertretung in dem Verfahren zur Erteilung des Auftrags oder zur Vertretung in dem Verfahren und zum Abschluss des Vertrags in Bezug auf diesen Auftrag gemäß Art. 58 Abs. 2 der Pzp-Gesetzgebung bestellen - die Bestellung des Beauftragten muss aus den dem Angebot beigefügten Dokumenten (Vollmacht oder anderen Dokumenten, aus denen die Bestellung des Beauftragten hervorgeht) hervorgehen. Die nichtöffentliche Öffnung der Angebote findet am 11. September 2026 um 9:30 Uhr statt. In diesem Verfahren zur Erteilung des Auftrags erfolgt die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und den Auftragnehmern auf elektronischem Wege über die Einkaufsplattform, die unter der Adresse: https://platformazakupowa.pl/transakcja/1354790 verfügbar ist, und das Formular „Nachricht an den Auftraggeber senden“. Der Button „Nachricht an den Auftraggeber senden“ dient dazu, Fragen an das SWZ, Antworten auf die Aufforderungen des Auftraggebers oder die Übermittlung von Einsprüchen zu stellen. Die sachlichen Beweismittel sowie andere Dokumente oder Erklärungen, die in der Verordnung erwähnt werden, sind in elektronischer Form, d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur, einzureichen.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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