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Rumänien – Steinsplitt – Achizitie agregate de carieră (granit): nisip de concasare sort 0-4 mm si cribluri sort 4-8 mm, sort 8-16 mm, sort 16-22,4 mm, sort 16-31,5 mm . Acord Cadru 4 ani - DRDP-Constanta

COMPANIA NATIONALA DE ADMINISTRARE A INFRASTRUCTURII RUTIERE S.A.RumänienVeröffentlicht am 13. Aug. 2026
Noch 17 Tage

Beschreibung

Lieferung von Steinbruchaggregaten (Granit): Schotter 0-4 mm und Sieblinge 4-8 mm, 8-16 mm, 16-22,4 mm, 16-31,5 mm, entsprechend den qualitativen und quantitativen Anforderungen im Aufgabenheft. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt 4 Jahre. Maximalwert Rahmenvertrag: 13.054.800 lei; Maximale Mengen Rahmenvertrag: -Schotter 0-4 mm -33.000 Tonnen -Sieblinge 4-8 mm, 8-16 mm, 16-22,4 mm, 16-31,5 mm– 67.400 Tonnen. Minimalwert Rahmenvertrag: 1.305.480 lei; -Schotter 0-4 mm -3.300 Tonnen -Sieblinge 4-8 mm, 8-16 mm, 16-22,4 mm, 16-31,5 mm– 6.740 Tonnen. Wert des größten nachgelagerten Vertrags: 3.263.700 lei. -Schotter 0-4 mm -8.250 Tonnen -Sieblinge 4-8 mm, 8-16 mm, 16-22,4 mm, 16-31,5 mm– 16.850 Tonnen. Wert des kleinsten nachgelagerten Vertrags: 326.370 lei. -Schotter 0-4 mm -825 Tonnen -Sieblinge 4-8 mm, 8-16 mm, 16-22,4 mm, 16-31,5 mm– 1.685 Tonnen. Häufigkeit und Wert der zu vergebenden nachgelagerten Verträge: mindestens 1 nachgelagerter Vertrag pro Jahr. Die Mindest- und Höchstmengen im Rahmen des Rahmenvertrags sowie die geschätzten Mindest- und Höchstmengen für einen nachgelagerten Vertrag finden sich als Anlagen in der Vergabeunterlagen/Aufgabenheft. A) Anzahl der Tage, bis zu denen Klarstellungen vor dem Fristablauf der Angebote/Angebote angefordert werden können: 8 Tage. B) Gemäß der Verpflichtung gemäß Art.161 Abs. 1 der Gesetzes 98/2016, geändert und ergänzt, wird der Auftraggeber alle Klarstellungsanfragen klar und konkret innerhalb von 6 Tagen vor dem festgelegten Fristablauf für die Einreichung der Angebote beantworten. Jede nach dem in Punkt A) genannten Datum eingereichte Klarstellungsanfrage wird den Auftraggeber daran hindern, innerhalb der in Punkt B) genannten Frist zu antworten, und daher wird jede Klarstellungsanfrage innerhalb der genannten Frist als verspätet angesehen. Angesichts der Dringlichkeit des Abschlusses des Rahmenvertrags und gemäß den Bestimmungen von Art.74 Abs. (3) des Gesetzes 98/2016 verkürzt der Auftraggeber die Frist für die Einreichung der Angebote auf 15 Tage. <<Im Falle einer durch den Auftraggeber entsprechend nachgewiesenen Notfallsituation, die es unmöglich macht, die in Absatz (1) vorgesehene Frist einzuhalten, kann der Auftraggeber eine verkürzte Frist für die Einreichung der Angebote festlegen, die nicht weniger als 15 Tage ab dem Datum der Übermittlung zur Veröffentlichung der Teilnahmebekanntmachung betragen darf.>>

CPV-Codes

Steinsplitt

Unterlagen & Angebotsabgabe

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