Zum Inhalt springen
Zurück zur Suche

Polen – Personalcomputer – Sukcesywna dostawa notebooków, stacji dokujących, komputerów stacjonarnych oraz monitorów w 2 pakietach dla potrzeb Gdańskiego Uniwersytetu Medycznego

Gdański Uniwersytet MedycznyPolenVeröffentlicht am 27. Juli 2026
Noch 31 Tage

Beschreibung

Änderungen und Erläuterungen des Inhalts der SWZ sowie andere mit dem Vergabeverfahren verbundene Auftragsdokumente werden auf der Website: https://platformazakupowa.pl/transakcja/1345023 veröffentlicht. 1. Gegenstand des Auftrags ist die sukzessive Lieferung von Notebooks, Dockingstationen, Desktop-Computern sowie Monitoren in 2 Paketen für die Bedürfnisse der Medizinischen Universität Gdańsk (für einen Zeitraum von 6 Monaten oder bis zur Erschöpfung des Vertragsbetrags). 2. Der Auftragsgegenstand besteht aus den folgenden Paketen, die im Anhang Nr. 3 dieser SWZ detailliert beschrieben sind: Paket 1 – Computertechnik sowie Monitore, Paket 2 – Notebooks sowie Dockingstationen. 3. Die detaillierten Beschreibungen der minimalen, erforderlichen technischen Parameter der im Auftragsgegenstand befindlichen Ausrüstung sind im Anhang Nr. 3 zur SWZ festgelegt. Die Mengen der Ausrüstung sind im Anhang Nr. 4 zur SWZ festgelegt. 4. Der Auftraggeber fordert, dass: a) die angebotene Ausrüstung fabrikneu, frei von jeglichen Mängeln und Beschädigungen und ohne vorherige Nutzung ist; b) die angebotene Ausrüstung nach dem 1. Januar 2026 hergestellt wurde; c) die angebotene Ausrüstung alle durch das polnische Recht für solche Waren festgelegten Normen erfüllt; d) alle Computer und Notebooks mit einem 4-poligen UTP-Patchkabel mindestens Kat. 5e mit einer Mindestlänge von 5 m ausgestattet sind; e) Computer und Monitore mit den erforderlichen Anschlusskabeln geliefert werden; f) Computer und Notebooks mit einem installierten Betriebssystem (auf der Festplatte befindet sich eine Partition mit einem Systemwiederherstellungstool) geliefert werden; g) der Auftragnehmer verpflichtet ist, eine Mindestgarantie von 36 Monaten für die gesamte in den Paketen 1 und 2 sowie für alle Batterien angebotene Ausrüstung zu gewähren. Der Auftragnehmer darf keinen Garantiezeitraum von weniger als 36 Monaten anbieten. Im Falle eines angebotenen Garantiezeitraums von weniger als 36 Monaten wird das Angebot abgelehnt. Im Falle der Nichtangabe (im Angebotsformular) des Garantiezeitraums geht der Auftraggeber davon aus, dass der Auftragnehmer erklärt, dass der Garantiezeitraum 36 Monate beträgt. 5. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zusammen mit dem Angebot die gemäß Anhang Nr. 3 und Anhang 4 zur SWZ ausgefüllten Formulare einzureichen. Die Formulare müssen leserlich, präzise, vollständig und eindeutig ausgefüllt werden. Das Nichtbeifügen der genannten Formulare (Anlagen 3, 4) führt zur Ablehnung des Angebots des Auftragnehmers. 6. Der Auftraggeber fordert die vollständige Ausfüllung aller Positionen der Tabelle (Anlagen Nr. 3 und 4 zur SWZ), um eine eindeutige Identifizierung des Produkts zu gewährleisten, und erlaubt daher nicht die Vergabe desselben Identifikationskennzeichens für verschiedene Produkte. Jedes Produkt muss einen eigenen individuellen Code haben. Die Kennzeichnung durch die Vergabe von Codes für eine bestimmte Gruppe oder Serie von Produkten ist nicht zulässig. 7. Der Auftragnehmer, der den Anhang Nr. 3 zur SWZ ausfüllt, ist verpflichtet, den Namen des Unternehmens, des Herstellers der angebotenen Ausrüstung oder Software sowie die eindeutigen und zweifelsfreien Identifikationskennzeichen, die das angebotene Produkt bestimmen (Symbole der Komponenten, Modell, Gerätetyp, Name und Version der Software), anzugeben. Bei jedem in der Tabelle aufgeführten Parameter muss der angebotene konkrete Wert angegeben werden. Der Auftraggeber erlaubt keine Kopie der erforderlichen Parameter, die Verwendung von Wendungen wie „wie erforderlich“, „entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers“ oder ähnliche. 8. Der Auftraggeber wird im Falle jeglicher Zweifel, um die vollständige Übereinstimmung der Parameter der angebotenen Ausrüstung und Software mit den Anforderungen des Auftraggebers zu überprüfen, die Auftragnehmer auffordern, zusätzliche Dokumente und Informationen über das betreffende Produkt vorzulegen, um eindeutig festzustellen und zu bestätigen, ob das angebotene Produkt die Anforderungen des Auftraggebers gemäß Anhang Nr. 3 zur SWZ erfüllt. 9. Der angebotene Auftragsgegenstand muss fabrikneu sein und muss die in der Auftragsbeschreibung genannten Mindestanforderungen erfüllen. ACHTUNG! Im Falle von: Desktop-Computern (K1 – K3), Monitoren (M1 – M3), behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die Steuerrate der Umsatzsteuer in Höhe von 0% gemäß Art. 83 Abs. 1 Punkt 26 Buchst. a) der Umsatzsteuergesetz vom 11. März 2004 (Dz. U. z 2011 r. Nr 177, poz. 1054 mit späteren Änderungen) unter der Bedingung der Erlangung der vom Ministerium für Wissenschaft und Hochschulbildung erteilten Genehmigung anzuwenden. Der Auftraggeber wird dem ausgewählten Auftragnehmer eine schriftliche Information über die Erlangung der vom Ministerium für Wissenschaft und Hochschulbildung erteilten Genehmigung übermitteln, auf deren Grundlage der Auftragnehmer verpflichtet ist, eine korrigierte Rechnung auszustellen. 10. Im Falle, dass in der Dokumentation oder in der SWZ Hinweise auf Marken, Patente oder Herkunft oder Bezug auf Normen, Zulassungen, technische Spezifikationen erscheinen, ist gemäß den Bestimmungen des Art. 99 Abs. 5 und Art. 101 des Pzp-Gesetzes davon auszugehen, dass dies durch die Spezifikation des Auftragsgegenstands gerechtfertigt ist und der Auftraggeber den Auftragsgegenstand nicht mit ausreichend genauen Begriffen beschreiben kann. In solchen Fällen erlaubt der Auftraggeber die Möglichkeit, in dem Angebot gleichwertige Lösungen vorzuschlagen, wobei die Mindestanforderungen, die die gleichwertigen Lösungen erfüllen müssen, nicht schlechter als die in der Dokumentation angegebenen Parameter sein dürfen. 11. Unter dem Begriff „sukzessive Lieferung“ ist die sukzessive (teilweise) Lieferung des Vertragsgegenstands an die organisatorischen Einheiten der Medizinischen Universität Gdańsk in der Zeit von Montag bis Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr auf Kosten des Auftrag

CPV-Codes

PersonalcomputerBildschirmeTragbare Computer

Unterlagen & Angebotsabgabe

KI-Zusammenfassung
Anmelden für KI-Zusammenfassung

Contains data from Tenders Electronic Daily (TED), © European Union, ted.europa.eu — CC BY 4.0.

Ähnliche Ausschreibungen