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Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheitswesens – Videosprechstunde

AOK Bayern - Die GesundheitskasseDeutschlandVeröffentlicht am 26. Aug. 2026
Noch 32 Tage

Beschreibung

Vertrag zur besonderen Versorgung zur Verbesserung der digitalen, ärztlichen Versorgung für Patienten durch einen elektronischen Kommunikations- und Vernetzungsprozess nach § 140a SGB V über Videosprechstunde

CPV-Codes

Dienstleistungen des Gesundheitswesens

Unterlagen & Angebotsabgabe

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