Polen – Diverse Computerausrüstungen – ROZBUDOWA INFRASTRUKTURY SERWEROWO-MACIERZOWEJ APELACJI RZESZOWSKIEJ
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Erweiterung der serverbasierten Infrastruktur der Rzeszow-Appellation im Umfang und in der Art und Weise, wie in der Spezifikation der Auftragsbedingungen (SWZ) festgelegt. Die Zusammenstellung der technischen und funktionalen Parameter sowie die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands und die mengenmäßige Zusammenstellung finden sich im Anhang Nr. 1 zur SWZ, der gleichzeitig das mengenmäßige Preisformular ist. Der Auftraggeber gestattet keine Einreichung von Teilangeboten. Der Auftragnehmer muss ein Angebot für die Gesamtheit des Auftragsgegenstands einreichen. Der Auftraggeber verlangt, dass die angebotene Leistung, einschließlich aller ICT-Produkte, ICT-Dienstleistungen sowie ICT-Prozesse, die zur Erfüllung des Auftrags verwendet werden, sowohl als Hauptkomponenten als auch als Umgebungsbestandteile der Dienstleistung oder als begleitende Lösungen, nicht umfasst: 1) ICT-Produkte, ICT-Dienstleistungen oder ICT-Prozesse, die in der Empfehlung gemäß Artikel 33 Absatz 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale Cybersecurity-System als negativ für das grundlegende Sicherheitsinteresse des Staates eingestuft wurden; 2) ein ICT-Produkt, dessen Typ in der Entscheidung über die Anerkennung des Lieferanten als Lieferant mit hohem Risiko gemäß Artikel 67b Absatz 15 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale Cybersecurity-System festgelegt wurde, oder ICT-Dienstleistungen oder ICT-Prozesse, die in dieser Entscheidung festgelegt wurden. Die Nichterfüllung dieser Anforderungen führt zum Ausschluss des Angebots gemäß Artikel 226 Absatz 1 Punkt 17 oder Punkt 19 des Gesetzes Pzp. Der Auftragnehmer und seine Subunternehmer sind verpflichtet, den Auftrag unter Verwendung von ICT-Produkten, ICT-Dienstleistungen und ICT-Prozessen zu erfüllen, die dem Inhalt des Angebots, den Auftragsdokumenten und den Bestimmungen des Vertrages entsprechen. Ein Ersatz des Herstellers, Technologieanbieters, Modells, der Version, der Dienstleistungsumgebung oder des ICT-Prozesses während der Vertragsausführung ist nur in rechtlich zulässigen Fällen und unter Einhaltung der Anforderungen gemäß Artikel 454 und Artikel 455 des Gesetzes Pzp sowie gemäß den Bestimmungen des Vertrages, die die zulässigen Grundlagen und Bedingungen der Änderung festlegen, möglich. Eine solche Änderung darf nicht im Widerspruch zu den Auftragsdokumenten stehen oder dazu führen, dass die Auftragserfüllung mit einem ICT-Produkt, einer ICT-Dienstleistung oder einem ICT-Prozess erfolgt, für den die Umstände vorliegen, die den Voraussetzungen gemäß Artikel 226 Absatz 1 Punkt 17 oder Punkt 19 des Gesetzes Pzp entsprechen. Der Auftraggeber wird vor der Auswahl eines Angebots jeweils überprüfen, ob keine Entscheidung veröffentlicht wurde, die ein Produkt, eine Dienstleistung oder einen ICT-Prozess umfasst, die Gegenstand des Angebots des Auftragnehmers sind. Die Überprüfung der Angebote im Hinblick auf die Voraussetzungen gemäß Artikel 226 Absatz 1 Punkt 19 des Gesetzes Pzp wird auch der Überprüfung der Liste der Unternehmen unterliegen, gegen die eine Entscheidung des für Informatisierung zuständigen Ministers gemäß Artikel 67b Absatz 15 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale Cybersecurity-System ergangen ist. Dies bedeutet, dass der für Informatisierung zuständige Minister gemäß den genannten Bestimmungen in einer Entscheidung den Lieferanten von Hardware oder Software sowie die Unternehmen, die Teil der Kapitalgruppe im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Punkt 44 des Gesetzes vom 29. September 1994 über die Buchführung sind, in der der Lieferant tätig ist, als Lieferant mit hohem Risiko einstuft, wenn dieser Lieferant eine Bedrohung für das grundlegende Sicherheitsinteresse des Staates darstellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, zu überprüfen, ob gegen den Auftragnehmer eine Entscheidung in Form einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Republik Polen "Monitor Polski" sowie auf der Website des Informationsbulletins des Ministeriums für Digitalisierung veröffentlicht wurde.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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