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Polen – Varia – Dostawa produktów leczniczych stosowanych w programach lekowych i chemioterapii nowotworów na potrzeby Klinik USK-2 PUM w Szczecinie

UNIWERSYTECKI SZPITAL KLINICZNY NR 2 PUM W SZCZECINIEPolenVeröffentlicht am 25. Aug. 2026
Noch 30 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Arzneimitteln, die in den Programmen der Arzneimitteltherapie und Chemotherapie von Tumoren verwendet werden, für die Kliniken USK-2 PUM in Szczecin. Die Beschreibung des Auftragsgegenstands sowie die geschätzten Mengen der Produkte sind im Formular der Einheitspreise (Anlage 2 zum SWZ, im Folgenden auch FCJ) enthalten. 2. Der Auftraggeber verlangt die Angebote von Arzneimitteln gemäß dem Gesetz vom 6. September 2001 über das Pharmazeutikerecht (Dz. U. 2001.126.1381 mit Änderungen) in den Verkehr und zur Verwendung auf dem Gebiet der Republik Polen entsprechend den geltenden Vorschriften eingeführt. 3. Der Auftraggeber verlangt, dass die angebotenen Arzneimittel in Anlage B des Bekanntmachung des Ministers für Gesundheit über die Liste der erstattungsfähigen Arzneimittel (Arzneimittel, die in den Arzneimittelprogrammen verfügbar sind) enthalten sind. ACHTUNG! Dies gilt nicht für Aufgabe Nr. 6. Das Nichterfüllen der in Punkt 2 und 3 beschriebenen Bedingung wird zum Ausschluss des Angebots führen. 4. Der Auftraggeber verlangt, dass die Haltbarkeitsdauer aller angebotenen Produkte mindestens 12 Monate ab dem Lieferdatum an den Sitz des Auftraggebers beträgt. 5. Die Mengen des Sortiments, das Gegenstand des Auftrags ist, die in der Anlage zum Vertrag angegeben sind, sind Schätzwerte, die zur ordnungsgemäßen Kalkulation des Angebots, zum Vergleich der Angebote und zur Auswahl des günstigsten Angebots dienen. Die Menge des bestellten Sortiments kann im Rahmen der Umsetzung des Vertrags im Rahmen der einzelnen Sortimentspositionen je nach den tatsächlichen Bedürfnissen des Auftraggebers reduziert oder erhöht werden, unter dem Vorbehalt, dass der Wert des Angebots und damit des Vertrags des ausgewählten Auftragnehmers nicht überschritten wird. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, die volle Menge und das Sortiment des Vertrags, die im Vertrag festgelegt sind, nicht zu realisieren. In einem solchen Fall stehen dem Auftragnehmer keine Ansprüche zu. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den gesamten Vertragsgegenstand nicht zu realisieren. Die Qualifikation der Patienten für die Arzneimittelprogramme erfolgt auf der Grundlage der vom Ministerium für Gesundheit und der NFZ festgelegten Kriterien. Der Auftraggeber hat keinen realen Einfluss darauf, daher kann er keinen Mindestgrad der Auftragsrealisierung deklarieren. 6. Der Auftraggeber erteilt auf der Grundlage von Art. 30 Abs. 2 des PZP-Gesetzes den Auftrag in Teilen, von denen jeder Gegenstand eines separaten Verfahrens ist. 7. Der Auftrag besteht aus 8 Aufgaben, deren detaillierte Beschreibung in Anlage Nr. 2 FCJ enthalten ist. Der Auftraggeber gestattet nicht die Abgabe von Teilangeboten. 8. Der Auftraggeber gestattet nicht die Abgabe von Alternativangeboten. 9. Der Auftraggeber verlangt die Realisierung des Auftragsgegenstands für einen Zeitraum von 24 Monaten, gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

CPV-Codes

VariaAntineoplastische MittelArzneimittel für Verdauungstrakt und StoffwechselAntihypertonika

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