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Ungarn – Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen – Távhővezeték és hőközpont beruházási munkák - DBR

Debreceni Hőszolgáltató Zártkörűen Működő RészvénytársaságUngarnVeröffentlicht am 21. Mai 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Erstellung eines dynamischen Beschaffungssystems (im Folgenden: DBR) zur Vergabe von Unternehmensverträgen für den Bau, die Renovierung und Wartung von Fernwärmeleitungen, die Erstellung, Renovierung und Wartung von Heizzentralen, sowie die Durchführung von gewerblichen Wartungsarbeiten (Streichen, Isolieren, Klempnerei) in den Heizzentralen des Debreceni Hőszolgáltató Zrt. Dienstleistungsgebiets.

1) Das vorliegende Verfahren dient der Einrichtung von DBR. Aufgrund des geschätzten Wertes des Verfahrens wird die Kbt. 2. Abschnitt gemäß Kbt. 106-107. § angewendet, d.h. die Vergabevorschriften für die Einrichtung (sogenannter erster, Teilnahmeabschnitt) und Umsetzung (sogenannter zweiter, Angebotsabschnitt) eines dynamischen Beschaffungssystems.

Für die Aufnahme in das DBR wendet der Einladende die Teilnahmevorschriften des Einladungsverfahrens für den Teilnahmeabschnitt des DBR an, für die Durchführung der Beschaffungen im DBR die Angebotsvorschriften des Einladungsverfahrens für den Angebotsabschnitt des DBR, mit den für das DBR geltenden Abweichungen. [Kbt. 107. § (1)-(2) Absatz]. Wir weisen die zur Teilnahme Berechtigten darauf hin, dass im ersten Teilnahmeabschnitt des DBR die zur Teilnahme Berechtigten kein Angebot abgeben können!

2) Der Einladende legt im vorliegenden Teilnahmeabschnitt 4 Kategorien (Teile) fest. 1. Kategorie (Teil): Bau und Rekonstruktion von Fernwärmeleitungen 2. Kategorie (Teil): Bau und Rekonstruktion von Heizzentralen 3. Kategorie (Teil): Gemeinsamer Bau von Fernwärmeleitungen und Heizzentralen 4. Kategorie (Teil): Gewerbliche Wartung von Fernwärmeleitungen und Heizzentralen

Teilnahmeanmeldungsvorschriften: 3.) Der Einladende möchte als Ergebnis des vorliegenden Teilnahmeabschnitts die DBR für 36 Monate Laufzeit je Kategorie (Teil) einrichten. Die zur Teilnahme Berechtigten können für alle Teile eine Teilnahmeanmeldung einreichen, der Einladende beschränkt die Anzahl der einreichbaren Teilnahmeanmeldungen nicht.

Der Einladende verfahrens nach § 106. (1) der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen (im Folgenden: „Kbt.“) und der Verordnung 424/2017. (XII. 19.) der Regierung über die detaillierten Vorschriften für die elektronische Vergabe (im Folgenden: EKRr) unter Nutzung des Elektronischen Vergabeportals (im Folgenden: EKR).

4) Während der Laufzeit des DBR kann jeder Wirtschaftsteilnehmer (zur Teilnahme Berechtigter), der nicht unter den Ausschlussgründen steht, die Eignungsanforderungen erfüllt und die den Vergabeunterlagen entsprechenden Teilnahmeanmeldung eingereicht hat, jederzeit die Aufnahme in das System beantragen. Die Voraussetzung für die Aufnahme in das DBR ist die Einreichung der in den Vergabeunterlagen festgelegten Teilnahmeanmeldung, die Bestätigung der Erfüllung der Eignungsanforderungen und das Fehlen der Ausschlussgründe.

5) Die Möglichkeit der Anbindung an das DBR - durch Einreichung einer den Vergabeunterlagen entsprechenden Teilnahmeanmeldung - ist kontinuierlich, und im zweiten Angebotsabschnitt kann jeder Teilnehmer, der in den jeweiligen Vergabeabschnitt aufgenommen wurde, ein Angebot einreichen. A) Die Teilnahmeanmeldungen können im ersten Teilnahmeabschnitt des DBR bis zum Teilnahmeende eingereicht werden. B) Nach Ablauf des im ersten Teilnahmeabschnitt des DBR festgelegten Teilnahmeendes kann eine Anmeldung zur bereits eingerichteten DBR erfolgen (Teilnahmeanmeldung einreichen), und zwar während der gesamten Laufzeit.

6) Diejenigen Wirtschaftsteilnehmer, die im ersten Teilnahmeabschnitt bis zum Ablauf der Teilnahmefrist keine Teilnahmeanmeldung für das DBR eingereicht haben, können dies nach der Zusammenfassung des ersten Teilnahmeabschnitts während der gesamten Laufzeit des DBR tun. Bei einer Teilnahmeanmeldung nach der Zusammenfassung des ersten Teilnahmeabschnitts müssen in der Teilnahmeanmeldung alle Dokumente eingereicht werden, deren Einreichung der Teilnahmeaufruf und die Teilnahmeunterlagen zwingend vorschreiben. Die später Anmeldenden werden nach erfolgter Teilnahmeanmeldung in das DBR aufgenommen und sind erst danach berechtigt, am zweiten Angebotsabschnitt teilzunehmen.

7) Wir weisen die Anmeldenden darauf hin, dass, wenn sie ihre Teilnahmeanmeldung nach Ablauf der Teilnahmefrist für die Einrichtung des DBR, aber vor der Zusammenfassung einreichen, ihre Teilnahmeanmeldung in diesem Bewertungsabschnitt als verspätet gilt. In diesem Fall gelten die unter 5) genannten Bestimmungen. Der Einladende sendet den zur Abgabe von Angeboten Berechtigten die Angebotsaufforderung für die konkreten Beschaffungsbedarfe zu. Wenn ein zur Teilnahme Berechtigter die Teilnahmeanmeldung nach der Einrichtung des DBR einreicht und der Einladende die Anmeldung noch nicht vor der Versendung der Angebotsaufforderung geprüft hat, erhält dieser zur Teilnahme Berechtigte keine Angebotsaufforderung.

8) Der Einladende bewertet die Angebote im zweiten Angebotsabschnitt des DBR nach § 76. (2) c) der Kbt. nach dem Auswahlkriterium des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses.

CPV-Codes

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