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Diese Ausschreibung wurde zurückgezogen.

Polen – Kreditgewährung – Zaciągnięcie kredytu długoterminowego

GMINA NOWA SARZYNAPolenVeröffentlicht am 03. Sept. 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist: 1) im Rahmen des Hauptauftrags (gesicherter Umfang): Aufnahme eines Langzeitkredits in Höhe von 3 360 000,00 PLN zur Tilgung früherer Verbindlichkeiten und zur Deckung des Defizits. 2) im Rahmen des Auftrags mit Optionsrecht (Umfang mit Optionsrecht): Aufnahme eines Langzeitkredits in Höhe von maximal 3 150 000,00 PLN zur Deckung des Defizits. Informationen zum Optionsrecht a) Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit vor, während der Vertragsausführung von der in Art. 441 Abs. 1 der Pzp genannten Option Gebrauch zu machen, wie in Punkt 1 und 2 beschrieben, bis zum 31.12.2026. b) Die Ausübung des Optionsrechts erfolgt auf Antrag des Auftraggebers, wobei der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, den im Rahmen der Option festgelegten Betrag vollständig zu nutzen, c) Grundsätze für die Ausübung des Optionsrechts: - die Ausübung des Optionsrechts erfolgt durch Übermittlung eines schriftlichen Antrags (Kreditauszahlungsanweisung) an den Auftragnehmer, der die Absichtserklärung des Auftraggebers darstellt, den im Antrag genannten Betrag im Rahmen des Optionsrechts freizugeben, - Anträge können mehrfach gestellt werden, wobei die Summe der Beträge aus allen eingereichten Anträgen den maximalen Kreditbetrag im Rahmen des Optionsrechts nicht überschreiten darf, - die Auszahlung der Kreditsumme im Rahmen der Option erfolgt frühestens nach der Sicherstellung der erforderlichen Kreditsicherheiten durch den Auftraggeber, - im Falle des Fehlens von Sicherheiten ist der Auftragnehmer berechtigt, die Auszahlung der Mittel bis zur Erfüllung dieser Bedingung durch den Auftraggeber zu verweigern, d) die Bestimmungen des Vertrags, die sich auf den Gegenstand des Vertrags im Rahmen des Hauptauftrags beziehen, finden entsprechende Anwendung auf den Gegenstand des Vertrags im Rahmen des Optionsrechts, e) die Ausübung des Optionsrechts ist nicht verpflichtend. Die Nichtausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfordert keine Angabe von Gründen und begründet keine Schadensersatzpflicht des Auftraggebers und stellt keine Vertragsverletzung dar, f) das Optionsrecht kann durch den Auftraggeber durch Einreichen von Anträgen (Kreditauszahlungsanweisungen) bis einschließlich 31.12.2026 ausgeübt werden. Für die Wahrung des Rechts auf Ausübung der Option ist das Datum der Übermittlung des Antrags (Kreditauszahlungsanweisung) an den Auftragnehmer entscheidend. Nach dem 31.12.2026 verliert der Auftraggeber das Recht, weitere Anträge im Rahmen des Optionsrechts zu stellen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach den in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen. Für die Berechnung des Angebotspreises wird angenommen, dass der Kredit im Rahmen des Optionsrechts in voller Höhe von 3 150 000,00 PLN in Anspruch genommen wird. Diese Annahme dient ausschließlich dem Vergleich und der Bewertung der Angebote und bedeutet keine Verpflichtung des Auftraggebers, das Optionsrecht in voller Höhe in Anspruch zu nehmen. ACHTUNG! Bei der Berechnung des Kreditpreises wird die in Anhang Nr. 9 zu SWZ genannte Regel angewendet. Diese Regel dient ausschließlich dem Zweck der Berechnung und des Vergleichs der Angebote. Während der Vertragslaufzeit werden die Zinsen gemäß der tatsächlichen Höhe des in Anspruch genommenen und nicht zurückgezahlten Kapitals sowie dem tatsächlichen Nutzungszeitraum des Kapitals, nach den in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen, berechnet. 2. Die Rückzahlung des Kredits erfolgt in Raten unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber geforderten Kreditrückzahlungsplans. Rückzahlungsform: 1) gesicherter Umfang: Jahr 2035: Betrag 3 360 000 PLN - 12 monatliche Kapitalraten zu je 280 000,00 PLN. 2) Umfang mit Optionsrecht: Jahr 2035: der im Rahmen des Optionsrechts in Anspruch genommene Kreditbetrag bis zu 960 000,00 PLN wird im Jahr 2035 in 12 gleichmäßigen monatlichen Kapitalraten zurückgezahlt; Jahr 2036: der im Rahmen des Optionsrechts in Anspruch genommene Kreditbetrag über 960 000,00 PLN, bis zu einem Höchstbetrag von 2 190 000,00 PLN, wird im Jahr 2036 in 12 gleichmäßigen monatlichen Kapitalraten zurückgezahlt. Fälligkeitstermin der einzelnen Raten: Letzter Tag des Monats. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die gesamte oder einen Teil des Kreditkapitals vor dem im Rückzahlungsplan festgelegten Termin vorzeitig zurückzuzahlen, ohne dass hierfür zusätzliche Kosten, Provisionen, Gebühren oder Entschädigungen anfallen. Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung eines Teils des Kapitals werden die Zinsen ausschließlich auf den tatsächlich in Anspruch genommenen und nicht zurückgezahlten Kreditbetrag, für den tatsächlichen Nutzungszeitraum des Kapitals, berechnet. Der Auftraggeber erlaubt die Möglichkeit, die Rückzahlungstermine für einen Teil des Kreditkapitals zu ändern, wenn die Rückzahlung zu den im Rückzahlungsplan festgelegten Terminen die Einhaltung der in Art. 243 des Gesetzes über öffentliche Finanzen genannten Verhältnisse verhindern würde. Die Änderung der Rückzahlungstermine erfordert einen Antrag des Auftraggebers mit Begründung, der spätestens 7 Werktage vor dem Rückzahlungstermin der jeweiligen Rate eingereicht werden muss, die Akzeptanz des Auftragnehmers sowie die Vereinbarung eines Anhangs zum Vertrag. Die Änderung der Rückzahlungstermine darf nicht zu einer Erhöhung der Marge des Auftragnehmers oder zur Berechnung zusätzlicher Provisionen, Gebühren oder anderer Kosten führen. Die Zinsen werden gemäß den in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen, unter Berücksichtigung des tatsächlichen Nutzungszeitraums des Kapitals, berechnet. 3. Die Zinsen für den Kredit werden für jeden Tag der Kreditinanspruchnahme, beginnend mit dem Tag der Inanspruchnahme des jeweiligen Kreditbetrags, nach den in Anhang Nr. 9 zu SWZ festgelegten Bedingungen berechnet. Die Zinsen für

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