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Frankreich – Schlammentsorgung – Evacuation et élimination des boues et graisses produites sur les stations d'épuration de Troyes Champagne Métropole-.

Troyes Champagne MetropoleFrankreichVeröffentlicht am 06. Sept. 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

Die Gemeinde Troyes Champagne Métropole muss die Sammlung, den Transport und die Behandlung der Schlämme aus den Entwässerungsverfahren für die Kläranlagen von Barberey Saint Sulpice und Estissac sowie die Sammlung, den Transport und die Behandlung der Fette aus den Entfettungsverfahren der Kläranlage von Barberey Saint Sulpice gewährleisten. Diese beiden Kläranlagen behandeln städtische Abwässer. Gemäß Artikel L2113-10 des Code de la commande publique ist die vorliegende Ausschreibung wie folgt unterteilt: -Los Nr. 1: Kläranlage Barberey-Saint-Sulpice, -Los Nr. 2: Kläranlage Estissac. Gemäß Artikel R2113-1 des Code de la commande publique können Wirtschaftsbeteiligte für die 2 Lose bieten. Die beiden oben genannten Lose können einem einzigen Wirtschaftsbeteiligten zugewiesen werden. Jedes Los führt zum Abschluss eines einseitigen Rahmenvertrags mit Bestellscheinen. Der Auftragnehmer wird bei jedem Bedarf durch die Ausstellung von Bestellscheinen konsultiert. Gemäß Artikel R.2162-4-2° des Code de la Commande Publique wird der Rahmenvertrag mit einem Höchstbetrag von abgeschlossen: -Los Nr. 1: 1 000 000 € HT jährlich; -Los Nr. 2: 100 000 € HT jährlich. Für jedes Los gilt die Laufzeit des vorliegenden Vertrags ab dem Datum der Benachrichtigung für die Dauer von einem Jahr. Diese kann 3 Mal stillschweigend um jeweils 12 Monate verlängert werden. Der Auftragnehmer darf die Verlängerung gemäß den Bestimmungen von Artikel R2112-4 des Code de la commande publique nicht ablehnen. Im Falle einer Nichtverlängerung wird dem/dem Auftragnehmer(n) des öffentlichen Auftrags mindestens einen Monat vor Ablauf des letzteren ein Schreiben zugesandt. Für jedes Los werden die Ausführungsfristen innerhalb jedes Bestellscheins festgelegt. Zusätzlich zum BDC und am Ende jeder Woche wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich die Planung der Interventionen der folgenden Woche mitteilen. Der Auftragnehmer kann auch aufgefordert werden, sogenannte dringende Interventionen durchzuführen (vgl. Artikel E2 der AE). Ein Ortstermin ist fakultativ (vgl. Artikel 3-4 des RC).

CPV-Codes

SchlammentsorgungSchlammbeseitigungSchlammbehandlung

Unterlagen & Angebotsabgabe

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