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Polen – Tiefkühlprodukte – Sukcesywne dostawy produktów głęboko mrożonych w 2027 r., – wraz z rozładunkiem w magazynach 32 Wojskowego Oddziału Gospodarczego zlokalizowanych w kompleksach wojskowych znajdujących się w rejonie działania 32 Wojskowego Oddziału Gospodarczego w Zamościu: Zamość, Lublin, Chełm, Hrubieszów w zakresie 4 (czterech) części, Nr sprawy ZP/PN/57/2026

32 Wojskowy Oddział Gospodarczy w ZamościuPolenVeröffentlicht am 13. Sept. 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags sind: Sukzessive Lieferungen von Tiefkühlprodukten im Jahr 2027, – einschließlich Entladung in den Lagern des 32. Wirtschaftsabteilung, die sich in den Militärkomplexen im Einsatzgebiet der 32. Wirtschaftsabteilung in Zamość befinden: Zamość, Lublin, Chełm, Hrubieszów im Umfang von 4 (vier) Teilen, Nr. der Angelegenheit ZP/PN/57/2026 TEIL I: Tiefkühlprodukte ul. Wojska Polskiego 2F, 22-400 Zamość TEIL II: Tiefkühlprodukte ul. Zbigniewa Herberta 49, 20-468 Lublin ul. Droga Męczenników Majdanka 70, 20-325 Lublin TEIL III: Tiefkühlprodukte ul. Lubelska 139, 22-100 Chełm TEIL IV: Tiefkühlprodukte ul. Dwernickiego 4, 22-500 Hrubieszów DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DES AUFTRAGSGEGENSTANDS Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes im Umfang des Teils Nr. 1, des Teils Nr. 2, des Teils Nr. 3, des Teils Nr. 4 bestimmen: 1) Mindestanforderungen an die Qualität im Umfang des Teils Nr. 1 – bestehend aus Anhang Nr. 1a zu SWZ; 2) Mindestanforderungen an die Qualität im Umfang des Teils Nr. 2 – bestehend aus Anhang Nr. 1b zu SWZ; 3) Mindestanforderungen an die Qualität im Umfang des Teils Nr. 3 – bestehend aus Anhang Nr. 1c zu SWZ; 4) Mindestanforderungen an die Qualität im Umfang des Teils Nr. 4 – bestehend aus Anhang Nr. 1d zu SWZ; ACHTUNG! Der Auftraggeber stellt die Mindestanforderungen an die Qualität in Bezug auf Teil Nr. 1, 2, 3, 4 als Anhänge in einem ZIP-Formatierten Datei bereit, diese ZIP-Datei wird auf der Einkaufsplattform im Tab „Anhänge zum Verfahren“ als Anhang Nr. 1 zu SWZ hochgeladen; Die Sortiments- und Mengenliste für die einzelnen Lieferstellen im Umfang des Teils Nr. 1, des Teils Nr. 2, des Teils Nr. 3, des Teils Nr. 4 bestimmen: 5) Die Sortiments- und Mengenliste für die einzelnen Lieferstellen im Umfang des Teils Nr. 1 – bestehend aus Anhang Nr. 2a zu SWZ; 6) Die Sortiments- und Mengenliste für die einzelnen Lieferstellen im Umfang des Teils Nr. 2 – bestehend aus Anhang Nr. 2b zu SWZ; 7) Die Sortiments- und Mengenliste für die einzelnen Lieferstellen im Umfang des Teils Nr. 3 – bestehend aus Anhang Nr. 2c zu SWZ; 8) Die Sortiments- und Mengenliste für die einzelnen Lieferstellen im Umfang des Teils Nr. 4 – bestehend aus Anhang Nr. 2d zu SWZ; ACHTUNG! Der Auftraggeber stellt die Sortiments- und Mengenlisten für die einzelnen Lieferstellen entsprechend für Teil Nr. 1, 2, 3, 4 als Anhänge in einem ZIP-Formatierten Datei bereit, diese ZIP-Datei wird auf der Einkaufsplattform im Tab „Anhänge zum Verfahren“ als Anhang Nr. 2 zu SWZ hochgeladen. SPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN DES AUFTRAGGEBERS AN DIE LIEFERUNG 1. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, im Rahmen des Vertrages das Optionsrecht (Optionsrecht - 100% des Grundauftrags) im Umfang der im Anhang enthaltenen Sortiments- und Mengenliste, Spalte „UMFANG DES OPTIONSRECHTS“ zu nutzen. 2. Die endgültige Menge der im Rahmen des Optionsrechts gekauften Lebensmittel wird von den laufenden Bedürfnissen des Auftraggebers und den von ihm verfügbaren finanziellen Mitteln abhängen. 3. Lebensmittel, die im Rahmen des Optionsrechts gekauft wurden, müssen alle Anforderungen wie für den garantierten Auftrag erfüllen. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, dass der als „Optionsrecht“ bezeichnete Teil des Auftrags ein Recht, aber keine Verpflichtung des Auftraggebers ist. Der Auftraggeber kann das Optionsrecht insbesondere im Falle des Nicht-Erhalts von finanziellen Mitteln für diesen Zweck nicht in Anspruch nehmen, und dem Auftragnehmer stehen keine Ansprüche aus diesem Grund zu, was der Auftragnehmer durch die Unterzeichnung dieses Vertrages akzeptiert. 5. Der Auftraggeber garantiert die Erteilung von Aufträgen im Rahmen des Grundauftrags für die Lieferung von Waren in Höhe von mindestens 30% des Bruttowerts des Vertrages, wie in § 4 Abs. 4 des Vertragsmusters, das Anhang Nr. 3 zu SWZ ist. Die Umsetzung des Vertrages im übrigen Umfang wird von den tatsächlichen Bedürfnissen der Empfänger, die sich aus der variablen Anzahl der zum Verpflegung berechtigten Personen sowie den dafür zugewiesenen finanziellen Mitteln ergeben, abhängen. 6. Den Auftragnehmern stehen keine Schadensersatzansprüche wegen Nicht-Erteilung und Nicht-Erfüllung von Aufträgen durch den Auftraggeber in Höhe von mehr als 30% des maximalen Bruttowerts des Grundauftrags zu. 7. Bei Inanspruchnahme des Optionsrechts durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer eine Vergütung gemäß den Einheitspreisen wie für den garantierten Auftrag zu. 8. Der gesamte Umfang des Optionsrechts ist im Vertragsmuster, das Anhang Nr. 3 zu SWZ ist, beschrieben. 9. Die Sortiments- und Mengenliste für die einzelnen Lager des 32. Wirtschaftsabteilung, die sich in den Militärkomplexen im Einsatzgebiet der 32. Wirtschaftsabteilung in Zamość befinden – Lieferstellen wurde in Anhang Nr. 2 dargestellt.

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