Polen – Eisenbahnschienen – Dostawa szyn kolejowych dla Oddziałów Polskiej Grupy Górniczej S.A. - nr grupy 271-1.
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist: Lieferung von Eisenbahnschienen für die Abteilungen der Polnischen Bergbaugruppe S.A. - Gruppen-Nr. 271-1. 2. CPV-Code: 34946110. 3. Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes sowie die rechtlichen Anforderungen und technischen Nutzungsparameter sind in Anhang Nr. 1 der vorliegenden SWZ festgelegt. Der mengenmäßige Umfang des Auftragsgegenstandes ist der vom Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt festgelegte Schätzungsbereich. Der Auftraggeber kann, trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt, aufgrund der Art der ausgeübten Tätigkeit, die vollständige Ausführung des Auftrags nicht gewährleisten. 4. Um zu bestätigen, dass die angebotene Leistung den Anforderungen des Auftraggebers entspricht, ist die Einreichung von relevanten Nachweisen zusammen mit dem Angebot erforderlich. 5. Der Auftraggeber erlaubt keine Einreichung von Alternativangeboten. 6. Der Auftraggeber erlaubt die Möglichkeit, mehr als ein Produkt (Produkte verschiedener Hersteller) im Rahmen einer Position des Angebotsformulars anzubieten. Wenn der Auftragnehmer in einer Position des Angebotsformulars mehr als ein Produkt (Produkte verschiedener Hersteller) anbietet, ist Folgendes erforderlich: a) Erfüllung der Anforderungen durch jedes angebotene Produkt, die in der SWZ festgelegt sind, b) Einreichung von relevanten Nachweisen, die alle angebotenen Produkte betreffen. Ein Angebot, in dem Produkte verschiedener Hersteller im Rahmen einer Position des Angebotsformulars angeboten werden, wird als den Anforderungen der SWZ entsprechend angesehen, sofern alle angebotenen Produkte in dieser Position des Angebotsformulars die Anforderungen erfüllen. Falls ein angebotener Produkt die Anforderungen nicht erfüllt, wird das Angebot auf Grundlage von Art. 226 Abs. 1 Punkt 5 des Gesetzes Pzp. zurückgewiesen. 7. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Menge der bestellten Waren im Rahmen der einzelnen Sortimentspositionen zu ändern und Aufträge entsprechend den tatsächlichen Bedürfnissen zu erteilen. 8. Der Auftraggeber erklärt, dass der minimale garantierte Ausführungsgrad des Vertrages 50% des Wertes des erteilten Auftrags beträgt. Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf die Ausführung des Vertrages in größerem Umfang. 9. Das Verfahren zur Erteilung des sektoralen Auftrags wird im Wege einer unbegrenzten Ausschreibung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 11. September 2019 über öffentliche Aufträge (Dz.U. poz. 2019 ze zm.) durchgeführt, im Folgenden als Gesetz Pzp. bezeichnet. 10. Das Verfahren wird in polnischer Sprache durchgeführt. 11. Die Informationspflicht gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (Dz. Urz. UE L.2016.119.1 vom 4. Mai 2016) (im Folgenden als „DSGVO“ bezeichnet) wurde auf der Internetseite der PGG S.A. im Abschnitt „DSGVO“ im Anhang „Vertragspartner/Mitarbeiter der Vertragspartner“ erfüllt. Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags hat der Auftraggeber die Informationspflicht im Profil des Auftraggebers auf der Internetseite der Polnischen Bergbaugruppe im Abschnitt „Informationspflicht PZP“ erfüllt. 12. Zusätzlich informiert der Auftraggeber, dass a) die Ausübung des Rechts auf Berichtigung oder Ergänzung durch die betroffene Person gemäß Art. 16 DSGVO nicht zu einer Änderung des Ergebnisses des Verfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags oder zu einer Änderung der Bestimmungen des Vertrages über den öffentlichen Auftrag in einem Umfang führen kann, der nicht mit dem Gesetz übereinstimmt. b) die Geltendmachung eines Antrags auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 Abs. 1 DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten bis zum Abschluss dieses Verfahrens nicht einschränkt. 13. Der Auftraggeber erlaubt die Möglichkeit, Teilangebote für die einzelnen Teile des Auftrags (Aufgaben) einzureichen, die in Anhang Nr. 2 der SWZ aufgeführt sind. Das eingereichte Angebot muss den gesamten sachlichen und mengenmäßigen Umfang des Auftragsteils umfassen. Die Anzahl der Auftragsteile (Aufgaben) beträgt: 4. 14. Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit vor, dass ein Auftragnehmer ein Angebot für einen oder mehrere Auftragsteile (Aufgaben) einreicht.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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