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Österreich – Unterhaltungsdienste – Dienstleistungskonzessionsvertrag: Recht zur Veranstaltung von Konzerten und Events in Schönbrunn

Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H.ÖsterreichVeröffentlicht am 30. März 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Zur Vergabe gelangt ein Dienstleistungskonzessionsvertrag (§ 6 Abs 1 BVergGKonz 2018). Der ausschreibungsgegenständliche Dienstleistungskonzessionsvertrag verpflichtet den Konzessionär zur Veranstaltung von Konzerten und Events in den Räumlichkeiten der Orangerie des Schlosses Schönbrunn ("Orangerie").

CPV-Codes

UnterhaltungsdiensteEvent-Organisation

Unterlagen & Angebotsabgabe

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