Finnland – Dienstleistungen zur Durchsetzung von Parkvorschriften – Pysäköinninvalvonnan hankinta käyttöoikeussopimuksena, kulttuurin ja vapaa-ajan toimiala
Beschreibung
Der Gegenstand des Nutzungsrechtsvertrags ist der Erwerb des Parkraumüberwachungsdienstes für die in den Ausschreibungsunterlagen näher beschriebenen Standorte der Stadt Helsinki. Der geschätzte Gesamtwert des Nutzungsrechtsvertrags beträgt etwa 550.000 Euro (MwSt. 0 %). Der Wert der Beschaffung basiert auf der geschätzten Umsatzsteuer des Lieferanten während der Laufzeit des Vertrags, ohne Mehrwertsteuer. Die Beschaffung ist in die folgenden Teilbereiche unterteilt:
1. Ruskeasuon Sportpark, Ratsastie 10, 00280 Helsinki, ca. 70 Parkplätze
2. Oulunkylän Sportpark, Käskynhaltijantie 11, 00640 Helsinki, ca. 120 Parkplätze
3. Velodrom / Käpylän Sportpark, Mäkelänkatu 70, 00520 Helsinki, ca. 220 Parkplätze
4. Talin Sportpark, Purotie 8, 00380 Helsinki, ca. 70 Parkplätze
Der Bietende kann einen (1) oder mehrere Teilbereiche anbieten. Der Betrieb der Standorte 1 und 2 kann voraussichtlich ab dem 1.11.2026 beginnen, und der Betrieb der Standorte 3 und 4 ab dem 1.4.2027. Alle Verträge enden am 31.8.2029. Wir verpflichten uns nicht zu den angegebenen Zeitplänen, diese sind vorläufige Informationen. Die Höhe der Parkgebühren wird zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister vereinbart. Die Parkgebühr beträgt jedoch mindestens 1 Euro/Stunde und entspricht der in der Region üblichen Parkgebühr. Ausgenommen ist der Oulunkylän Sportpark, wo die übliche Parkgebühr 1 € / 3 h beträgt, die folgenden Stunden 0,50 €/h. Die Gebühr für die private Überwachung muss der üblichen Höhe entsprechen. Der Auftraggeber hat das Recht, 15 % des Parkplatzes für andere Zwecke zu nutzen, die von der Stadt Helsinki festgelegt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich nicht zu der Anzahl der Parkplätze, und die Anzahl kann sich während der Vertragslaufzeit ändern. Der Dienstleister übernimmt die gebührenpflichtige Parkplatzverwaltung, die Parkraumüberwachung, den damit verbundenen Zahlungsverkehr und die Festsetzung der Gebühren für die private Überwachung. Zur Parkraumüberwachung gehören die Überwachung der gebührenpflichtigen Parkplätze, die Überwachung der Rettungswege, die Überwachung des Parkens mit speziellen Parkausweisen und die Überwachung des Parkens auf nicht gekennzeichneten Flächen. Der Dienstleister setzt die Gebühren für die private Überwachung fest und behält diese als Provision. Zusätzlich obliegt es dem Dienstleister, Beschwerden im Zusammenhang mit dem Parken zu bearbeiten, Park- und Überwachungsgebühren einzuziehen und die vereinbarten monatlichen Abrechnungen der Parkgebühren an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Dienstleister überweist dem Auftraggeber den Betrag der Parkgebühr aus dem umsatzsteuerfreien Umsatz in dem von ihm angebotenen Prozentsatz.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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