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Frankreich – Reparatur und Wartung von Messgeräten – Prestations d'étalonnage avec et sans décision de conformité des équipements de contrôle, de mesure et d'essai (ECME)

Direction Générale de l’Armement / DOMN / Service des achats de l’ArmementFrankreichVeröffentlicht am 23. Feb. 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Die Tätigkeiten der Studien, Expertisen und Versuche der DIE der DGA stützen sich auf Messungen, die mit einer großen Anzahl von Sensoren verschiedener Art durchgeführt werden, die als Kontroll-, Mess- und Prüfgeräte (ECME) bezeichnet werden. Für alle Zentren der DIE beträgt die Anzahl dieser ECME etwa 65 000. Die Art der ECME hängt von den Arten der durchzuführenden Messungen ab, um die Eigenschaften und Leistungen der zu untersuchenden, zu bewertenden oder zu testenden Produkte, Komponenten, Materialien, Software, Systeme oder Waffensubsysteme zu überprüfen. Diese Messungen betreffen mehrere als „metrologische“ bezeichnete Bereiche, die im Folgenden aufgeführt sind. Die zwölf aufgeführten Bereiche sind die repräsentativsten in Bezug auf das Volumen: 1) Elektrizität, Magnetismus, Zeit, Frequenz (EM/TF); 2) Dimensionell (DIM); 3) Kraft, Masse, Drehmoment (FMC); 4) Druck; 5) Beschleunigungsmessung (ACC); 6) Temperatur, Hygrometrie (Temp-hygro); 7) Gasdurchfluss (D Gaz); 8) Flüssigkeitsdurchfluss (D Liq); 9) Akustik (Acous); 10) Radio-Photometrie. Die geschätzte Anzahl der Kalibrierungsleistungen, die im Rahmen des Rahmenvertrags für alle Zentren der DIE in Auftrag gegeben werden könnten, beträgt insgesamt etwa 19 600 Leistungen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Es wird darauf hingewiesen, dass der letzte Termin für die Abgabe der Angebote der 14/04/2026 um 14:30 Uhr (Pariser Zeit) ist. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Es handelt sich um einen Verteidigungs- oder Sicherheitsauftrag. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der in Abschnitt 2.1.3 angegebene geschätzte Betrag entspricht einer Gesamtbewertung für das Rahmenvertragsprojekt, ohne dass der Staat verpflichtet ist. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Es handelt sich um einen einseitigen Rahmenvertrag mit Bestellungen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der in den Abschnitten 2 und 5 unten angegebene Höchstbetrag ist netto. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Da der Auftrag erhebliche technische Unsicherheiten aufweisen kann, enthält er einen Vorbehalt für den potenziellen Kauf von Dienstleistungen, die im ursprünglichen öffentlichen Auftrag nicht genau definiert werden konnten. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Auftrag hat eine anfängliche Laufzeit von 4 Jahren, die stillschweigend 3 Mal um 1 Jahr bis zu einer Gesamtdauer von 7 Jahren verlängert werden kann. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Bewerber müssen angeben, ob sie sich allein oder in einem Konsortium bewerben. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Es ist den Bewerbern verboten, für den Rahmenvertrag mehrere Angebote einzureichen, indem sie gleichzeitig 1) als Einzelbewerber und als Mitglieder eines oder mehrerer Konsortien agieren; 2) als Mitglieder mehrerer Konsortien. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Zusammensetzung der Konsortien darf zwischen der Bewerbung und der Einreichung des Angebots nicht geändert werden. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zudem gelten die Bestimmungen der Artikel R2142-23 und R2342-14 des CCP. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Unterzeichnung der Dokumente: Die im Bewerbungsdossier enthaltenen Dokumente, die eine Unterschrift erfordern, müssen von einer Person unterzeichnet werden, die befugt ist, das Unternehmen zu verpflichten (mit Angabe des Namens, Vornamens, der Funktion des Unterzeichners und mit dem Stempel des Unternehmens). Wenn der Unterzeichner der Dokumente nicht in den öffentlichen Informationen über die SIREN-Nummer oder das äquivalente Dokument für im Ausland ansässige Bewerber erscheint, ist jedes Dokument, das die Befugnis des Unterzeichners zur Verpflichtung des Unternehmens nachweist, beizufügen. Was elektronische Dateien betrifft, gilt ein signierter Zip nicht als Unterschrift der enthaltenen Dokumente. Jedes Dokument, für das eine Unterschrift erforderlich ist, muss elektronisch und getrennt von einer Person unterzeichnet werden, die befugt ist, das Unternehmen zu verpflichten (siehe „Modalitäten der Übermittlung der Angebote“ in Abschnitt 2.1.4). Eine eingescannte handschriftliche Unterschrift kann die elektronische Unterschrift nicht ersetzen. Alle Mitglieder des Konsortiums müssen sich für dasselbe Unterschriftformat (handschriftlich oder elektronisch) entscheiden, ohne die Möglichkeit, die beiden Arten von Unterschriften zu mischen. Die Bereitstellung aller in den Abschnitten 2.1.6, 5.1.9, 5.1.12 aufgeführten Elemente/Dokumente ist entscheidend, andernfalls wird die Bewerbung des Wirtschaftsbeteiligten abgelehnt. Die im Rahmen der Bewerbungen eingereichten Dokumente in einer anderen Sprache als Französisch müssen von einer Übersetzung ins Französische begleitet werden. Nur die französische Version ist verbindlich.

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