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Polen – Gebäudereinigung – Usługa sprzątania i utrzymania w czystości powierzchni wewnętrznych

21 Baza Lotnictwa TaktycznegoPolenVeröffentlicht am 27. Okt. 2026
Noch 21 Tage

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Dienstleistung des Reinigens und Sauberhaltens der Innenflächen der Gebäude, die sich im Verantwortungsbereich des 21 BLT in Świdwin befinden, d.h. in der Garnison Świdwin, Mrzeżyno, Trzebiatów und Mirosławiec. Der detaillierte Beschreibung der Dienstleistungen, Standards und Qualitätsanforderungen sowie der Umfang des Auftrags sind in den Dok.: OPZ (Anlage Nr. 1 zur SWZ), Vertragsentwurf (Anlage Nr. 8 zur SWZ), Flächenübersicht (Anlage Nr. 4 zur SWZ), Preisformulare (Anlage Nr. 3 zur SWZ) enthalten. Das Verfahren wird gemäß den in Art. 139 Abs. 1 des Gesetzes festgelegten Grundsätzen durchgeführt („umgekehrtes Verfahren“). Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Verfahren gemäß Art. 257 zu annullieren. Die Ausführer können sich gemeinsam um die Vergabe des Auftrags bewerben. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch die Ausführer, die sich gemeinsam um die Vergabe des Auftrags bewerben (Konsortium), bestimmen die Ausführer einen Beauftragten, um sie im Verfahren zu vertreten oder um sie im Verfahren und beim Abschluss des Vertrages zu vertreten (Konsortialführer). Der Beauftragte des Konsortiums ist der Ausführer, der sich in seinem Profil anmeldet und beim Einreichen des Angebots in der Registerkarte „Ausführer“ die übrigen Ausführer hinzufügt, indem er deren Daten eingibt. Der oben genannte Beauftragte bleibt während des Verfahrens mit dem Auftraggeber in Kontakt, und der Auftraggeber richtet an ihn Informationen, Korrespondenz usw. Alle Erklärungen des Beauftragten gelten als verbindlich für alle Ausführer, die ein gemeinsames Angebot einreichen. Zum gemeinsamen Angebot fügen die Ausführer die Vollmacht bei. Es ist nicht zulässig, dass einer der Ausführer, die sich gemeinsam um die Vergabe des Auftrags bewerben, an mehr als einer Gruppe von Ausführern, die sich gemeinsam um die Vergabe des Auftrags bewerben, teilnimmt. Es ist nicht zulässig, dass einer der Ausführer, die sich gemeinsam um die Vergabe des Auftrags bewerben, gleichzeitig ein individuelles Angebot und im Rahmen einer Gruppe von Ausführern, die sich gemeinsam um die Vergabe des Auftrags bewerben, ein Angebot einreicht. Ein gemeinsames Angebot, das von zwei oder mehr Ausführern eingereicht wird, muss die folgenden Anforderungen erfüllen: a) das gemeinsame Angebot muss gemäß der SWZ erstellt werden; b) Art und Weise der Einreichung der Dokumente im gemeinsamen Angebot: - die von den Konsortialmitgliedern oder den Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingereichten Dokumente, einschließlich der Erklärungen, müssen von dem benannten Beauftragten oder einer zur Vertretung des jeweiligen Unternehmens befugten Person unterzeichnet werden. Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts werden wie Ausführer behandelt, die ein gemeinsames Angebot einreichen, und auf sie finden die oben genannten Regeln Anwendung. Vor der Unterzeichnung des Vertrages sind die Ausführer, die ein gemeinsames Angebot einreichen, verpflichtet, dem Auftraggeber eine Kopie des Vertrages über die Zusammenarbeit dieser Ausführer vorzulegen, der mindestens enthält: die Verpflichtung zur Durchführung des gemeinsamen Unternehmens, das die Durchführung des Auftrags umfasst, die Festlegung des Tätigkeitsbereichs der einzelnen Vertragsparteien, die Laufzeit des Vertrages, die nicht kürzer sein darf als die Dauer, die die Durchführung des Auftrags und die Dauer der Garantiezeit und der Sicherstellung umfasst. Vor der Vergabe des Auftrags fordert der Auftraggeber den Ausführer, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, auf, innerhalb eines festgelegten, nicht kürzer als 10 Tage dauernden Zeitraums aktuelle Informationen oder Dokumente zur Bestätigung, dass der Ausführer nicht von dem Verfahren ausgeschlossen ist und die Teilnahmebedingungen erfüllt, vorzulegen, nämlich: a) aktuelle Informationen aus dem KRK im Umfang, der in Art. 108 Abs. 1 Punkt 1, 2 und 4 des Gesetzes festgelegt ist, nicht früher als 6 Monate vor deren Einreichung ausgestellt; der Ausführer, der sich auf die Ressourcen anderer Unternehmen beruft, um das Fehlen von Ausschlussgründen nachzuweisen, reicht die oben genannten Informationen aus dem KRK auch in Bezug auf diese Unternehmen ein; b) Erklärung des Ausführers/Unternehmens, das Ressourcen zur Verfügung stellt, über die Aktualität der in der Erklärung enthaltenen Informationen, über die in Art. 125 Abs. 1/125 Abs. 5 des Gesetzes über öffentliche Aufträge, im Umfang der Ausschlussgründe vom Verfahren, die vom Auftraggeber angegeben werden: Art. 108 Abs. 1 Punkt 3 des Gesetzes, Art. 108 Abs. 1 Punkt 4 des Gesetzes in Bezug auf ein Verbot, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben, aufgrund einer vorläufigen Maßnahme, Art. 108 Abs. 1 Punkt 5 des Gesetzes in Bezug auf den Abschluss einer Vereinbarung mit anderen Ausführern, die darauf abzielt, den Wettbewerb zu stören, Art. 108 Abs. 1 Punkt 6 des Gesetzes sowie Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 über besondere Lösungen im Bereich der Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine sowie zum Schutz der nationalen Sicherheit, Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen in Bezug auf Maßnahmen, die Russland destabilisierend auf die Ukraine einwirken - Anlage Nr. 11 zur SWZ; c) Erklärung des Ausführers, gemäß Art. 108 Abs. 1 Punkt 5 des Gesetzes, über die Nichtzugehörigkeit zur gleichen Kapitalgruppe im Sinne des Gesetzes vom 16.02.2007 über den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher, mit einem anderen Ausführer, der ein separates Angebot, ein Teilangebot oder eine Erklärung über die Zugehörigkeit zur gleichen Kapitalgruppe eingereicht hat, zusammen mit Dokumenten oder Informationen, die die Vorbereitung des Angebots, des Teilangebots oder des Antrags auf Zulassung zur Teilnahme am Verfahren unabhängig von einem anderen Ausführer, der zur gleichen Kapitalgruppe gehört, bestätigen (Anlage Nr. 12 zur SWZ), d) Liste der erbrachten Dienstleistungen und im Falle von periodischen oder kontinuierlichen Leistungen auch der erbrachten Leistungen im Zeitraum der letzten 3 Jahre vor Abl

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