Polen – Löffelbagger – Dostawa koparko-ładowarek wraz z naczepami do transportu
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist der Kauf von 2 Stück Baggerlader mit Anhängern zu ihrem Transport, aufgeteilt in Teile. 2. Die Auftragsgegenstandsbeschreibung (AGB) stellt den Anhang Nr. 1.1, 1.2 zur SWZ dar: a) Teil 1 - Lieferung 1 Stück Baggerlader mit Anhänger zum Transport; b) Teil 2 - Lieferung 1 Stück Baggerlader mit Anhänger zum Transport; 3. Der vom Auftragnehmer angebotene Auftragsgegenstand muss alle Anforderungen erfüllen, die vom Auftraggeber im Anhang Nr. 1.1, 1.2 festgelegt sind. 4. Der Auftraggeber verlangt, dass der angebotene Auftragsgegenstand fabrikneu ist und allen geltenden Normen und Vorschriften entspricht. 5. Der Auftraggeber erlaubt die Bevollmächtigung eines Subunternehmers mit der Ausführung eines Teils des Auftrags. 6. Der Auftraggeber fordert, dass der Auftragnehmer in seinem Angebot die Teile des Auftrags, deren Ausführung er Subunternehmern überträgt, sowie die Namen der eventuellen Subunternehmer, falls diese bereits bekannt sind, angibt. 7. Die Ausführung des Auftrags erfolgt nach den in den Vertragsmustern festgelegten Bedingungen, die Anhang Nr. 8.1, 8.2 zur vorliegenden SWZ darstellen. 8. Die Möglichkeit der Vertragsänderung sowie die Bedingungen der Änderung sind im Anhang Nr. 8.1, 8.2 zur SWZ enthalten. 9. Der Auftragnehmer kann auch ein Angebot für alle Teile des Auftrags einreichen. Der Auftraggeber erlaubt gemäß Art. 91 Abs. 1 des Gesetzes Pzp die Einreichung von Teilangeboten. Ein Angebot kann in Bezug auf einen, zwei oder drei Teile des Auftrags eingereicht werden. Der Auftraggeber beschränkt nicht die Anzahl der Teile des Auftrags, für die einem Auftragnehmer ein Auftrag erteilt werden kann. Die Angebote in jedem der Teile des Auftrags werden einzeln geprüft und bewertet. 10. Der Auftraggeber kann das Vergabeverfahren vor Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen, wenn Umstände auftreten, die dazu führen, dass die weitere Durchführung des Verfahrens nicht gerechtfertigt ist. 11. Der Auftraggeber informiert, dass gemäß Art. 257 des Gesetzes PZP das Vergabeverfahren für die Vergabe des Auftrags zurückgenommen werden kann, wenn die öffentlichen Mittel, die der Auftraggeber für die Finanzierung des gesamten oder eines Teils des Auftrags vorgesehen hatte, ihm nicht zugewiesen wurden. 12. Der Auftraggeber verlangt eine Sicherstellung der ordnungsgemäßen Ausführung des Vertrags. Die Sicherstellung wird vor der Vertragsunterzeichnung erbracht.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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