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Frankreich – Bohrvorrichtungen – Fourniture de kits d’aide à l’enfouissement de mines (KAEM) et prestations associées

Direction Générale de l’Armement / DOMN / Service des achats d'armementFrankreichVeröffentlicht am 02. Apr. 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Der Rahmenvertrag hat zum Gegenstand die Lieferung von Minenverlegungs-Kits und damit verbundenen Leistungen. Der KAEM setzt sich wie folgt zusammen:

- Ein Minenverlegungssystem, bestehend hauptsächlich aus einem Bohrgerät, das es dem Gerätemechaniker ermöglicht, Ausgrabungen für ein Verlegungsteam in mehreren Bodentypen durchzuführen;

- Ein System zur Lagerung und zum Transport von Panzerminen;

- Ein mechanisches, hydraulisches und/oder elektrisches Anpassungssystem, das es ermöglicht, das System mechanisch mit den Bodenbearbeitungsmaschinen zu verbinden, die bei der Armee im Einsatz sind. Dieses System ermöglicht auch die Steuerung des Bohrgeräts von diesen Maschinen aus.

Der KAEM muss den Transport eines Pufferbestands an Minen und deren Verlegung in einer großen Vielfalt von Böden ermöglichen, die nicht durch manuelle Ausgrabungen modelliert werden können.

Die Hauptleistungen, die zu erbringen sind, umfassen:

- Die Lieferung der Minenverlegungs-Kits;

- Die Schulung von staatlichen Experimentatoren;

- Die Erstschulung der Benutzer;

- Die Erstschulung der Wartungstechniker;

- Die technische Benutzerdokumentation;

- Der Support.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Datum und die Uhrzeit für die Abgabe der Angebote der 18.05.2026 um 12:00 Uhr (Pariser Zeit) sind. Die in Abschnitt 5.1.12 angegebenen Zeiten sind im UTC-Format.

Es handelt sich um einen Verteidigungs- oder Sicherheitsauftrag.

Die geschätzte Menge/Volumen für das Rahmenvertragsprojekt beträgt maximal 21 Systeme, davon 2 fest und die Anpassungskits, die Dokumentations- und Schulungsleistungen, ohne Verpflichtung des Staates.

Zusätzlich zu Abschnitt 5.1.15: Es handelt sich um einen gemischten Rahmenvertrag (fester Teil mit Bestellungen).

Es handelt sich um einen einseitigen Rahmenvertrag.

Da der Auftrag erhebliche technische Unsicherheiten aufweisen kann, wird er einen Teil mit Bestellungen auf Vorrat umfassen (gemäß den Bestimmungen der Artikel R2372-19 bis 21 des Code de la commande publique) für den potenziellen Kauf von Lieferungen und Dienstleistungen, die im ursprünglichen öffentlichen Auftrag nicht genau definiert werden konnten.

Die Bewerber müssen angeben, ob sie sich allein oder in einer Gruppe bewerben.

Es ist den Bewerbern untersagt, für den Rahmenvertrag mehrere Angebote einzureichen, indem sie gleichzeitig

1. als Einzelbewerber und als Mitglieder einer oder mehrerer Gruppen auftreten;

2. als Mitglieder mehrerer Gruppen auftreten.

Die Zusammensetzung der Gruppen kann zwischen der Bewerbung und der Einreichung des Angebots nicht geändert werden.

Zusätzlich gelten die Bestimmungen der Artikel R2142-23 und R2342-14 des CCP.

Unterzeichnung der Dokumente: Die in der Bewerbungsmappe enthaltenen Dokumente, die eine Unterschrift erfordern, müssen von einer Person unterzeichnet werden, die befugt ist, die Gesellschaft zu verpflichten (mit Angabe des Namens, Vornamens, der Funktion des Unterzeichners und mit dem Stempel der Gesellschaft). Wenn der Unterzeichner der Dokumente nicht in den öffentlichen Informationen über die SIREN-Nummer oder das äquivalente Dokument für im Ausland ansässige Bewerber erscheint, muss jedes Dokument, das die Befugnis des Unterzeichners zur Verpflichtung der Gesellschaft nachweist.

Was elektronische Dateien betrifft, gilt ein signierter Zip nicht als Unterschrift der enthaltenen Dokumente. Jedes Dokument, für das eine Unterschrift erforderlich ist, muss elektronisch und getrennt von einer Person unterzeichnet werden, die befugt ist, die Gesellschaft zu verpflichten (siehe „Modalitäten der Übertragung der Angebote“ in Abschnitt 2.1.4).

Eine gescannte handschriftliche Unterschrift kann die elektronische Unterschrift nicht ersetzen.

Die Bereitstellung aller in den Abschnitten 2.1.6, 5.1.9, 5.1.12 aufgeführten Elemente/Dokumente ist entscheidend, andernfalls wird die Bewerbung des Wirtschaftsteilnehmers abgelehnt.

Die im Rahmen der Bewerbungen eingereichten Dokumente in einer anderen Sprache als Französisch müssen von einer Übersetzung ins Französische begleitet werden. Nur die französische Version ist verbindlich.

Gemäß Artikel R 2342-7 des Code de la commande publique ist das vorliegende Verfahren nicht für Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums geöffnet. Das Verfahren bleibt für Subunternehmer (Subunternehmer oder Subunternehmer, die nicht den Charakter eines Subunternehmers aufweisen) aus Drittländern geöffnet.

CPV-Codes

Bohrvorrichtungen

Unterlagen & Angebotsabgabe

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