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Polen – RAID (Redundant Array of Independent Disks, redundanter Verbund unabhängiger Festplatten) – Sprzedaż i dostawa macierzy dyskowych oraz dysków twardych do serwerów

Dolnośląski Urząd Wojewódzki we WrocławiuPolenVeröffentlicht am 19. Juli 2026
Noch 14 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung, bezeichnet als: "Verkauf und Lieferung von Speichermatrizen und Festplatten für Server". Der Auftrag wurde in 3 Teile unterteilt: - Teil 1: Verkauf und Lieferung von fabrikneuen 2 (zwei) Speichermatrizen mit Erweiterungsmodulen, - Teil 2: Verkauf und Lieferung von fabrikneuen 12 (zwölf) Festplatten für Backup-Server, - Teil 3: Verkauf und Lieferung von fabrikneuen 5 (fünf) Speichermatrizen sowie 30 (dreißig) Festplatten für den Bedarf des Dolnośląskiego Wojewódzkiego Konserwatora Zabytków. Beschreibung des Auftragsgegenstands - Anhang Nr. 3.1 (betr. Teil 1 des Auftrags), 3.2 (betr. Teil 2 des Auftrags), 3.3 (betr. Teil 3 des Auftrags) zur Spezifikation der Auftragsbedingungen - im Folgenden SWZ. Der Auftragnehmer kann ein Angebot für einen, mehrere oder alle Teile des Auftrags einreichen. Maximal kann der Auftragnehmer ein Angebot für 3 Teile des Auftrags einreichen. 2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag gemäß den in der SWZ und den geplanten Vertragsbestimmungen - im Folgenden PPU - beschriebenen Grundsätzen und Bedingungen auszuführen, die die Anhang Nr. 4.1 (betr. Teil 1 des Auftrags), 4.2 (betr. Teil 2 des Auftrags), 4.3 (betr. Teil 3 des Auftrags) zur SWZ darstellen. 3. Namen und Codes gemäß Gemeinsamen Verzeichnis der Aufträge (CPV): - 30233141-1 – Redundante Array of Independent Disks (RAID), - 30234000-8 – Speichermedien. 4. Der Auftragnehmer liefert den Vertragsgegenstand auf eigene Kosten und Gefahr mit eigenem Transport an den Sitz des Auftraggebers, d.h. an den vom Auftraggeber angegebenen Raum im Gebäude des Dolnośląskiego Urzędu Wojewódzkiego in Wrocław, pl. Powstańców Warszawy 1, 50-153 Wrocław. Die Ausrüstung wird an der in § 1 Abs. 1 und 3 der PPU genannten Stelle (entsprechend den einzelnen Teilen des Auftrags) installiert, die die Anhang Nr. 4.1 (betr. Teil 1 des Auftrags), 4.2 (betr. Teil 2 des Auftrags), 4.3 (betr. Teil 3 des Auftrags) zur SWZ darstellen. 5. Das Verfahren wird im offenen Verhandlungsverfahren gemäß Art. 132 Pzp sowie gemäß SWZ durchgeführt. 6. Der Auftraggeber plant die Anwendung des Verfahrens gemäß Art. 139 Pzp. 7. Der Auftraggeber: a) führt kein Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags durch, b) plant keine Abrechnung mit dem Auftragnehmer in Fremdwährungen, c) plant keine Durchführung einer elektronischen Auktion, d) plant keine Einreichung von Angeboten in Form von elektronischen Katalogen, e) plant keine Vorauszahlungen für die Auftragserfüllung, f) erlaubt keine Einreichung von Alternativangeboten, g) schließt die Möglichkeit aus, dass sich nur die in Art. 94 Pzp genannten Auftragnehmer um die Vergabe des Auftrags bewerben, h) stellt aufgrund des Auftragsgegenstands keine Anforderungen an die Auftragserfüllung gemäß Art. 95 Pzp, i) stellt keine Anforderungen im Bereich der Beschäftigung von Personen gemäß Art. 96 Abs. 2 Punkt 2 Pzp, j) plant keine Durchführung einer Ortsbesichtigung am Lieferort des Auftragsgegenstands, k) verkürzt gemäß Art. 138 Abs. 2 Punkt 2 Pzp die Angebotsfrist, jedoch nicht kürzer als 15 Tage ab dem Tag der Übermittlung der Auftragsbekanntmachung an die Amtliche Bekanntmachung der Europäischen Union. 8. Die PPU im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftrag, die in den Inhalt des Vertrags aufgenommen werden, stellen die Anhang Nr. 4.1 (betr. Teil 1 des Auftrags), 4.2 (betr. Teil 2 des Auftrags), 4.3 (betr. Teil 3 des Auftrags) zur SWZ dar. 9. Frist zur Erfüllung des Auftrags: bis zum 04. Dezember 2026. 10. Der Auftragnehmer ist 90 Kalendertage an sein Angebot gebunden. Der erste Tag der Angebotsbindung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist abläuft. 11. Der Auftragnehmer kann die Ausführung eines Teils des Auftrags einem Subunternehmer übertragen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Verwendung von Subunternehmern verlangt der Auftraggeber vom Auftragnehmer die Angabe der Teile des Auftrags, deren Ausführung er Subunternehmern überträgt, sowie die Angabe der vorgeschlagenen Subunternehmerfirmen (Teil II Sektion D Dokument JEDZ) – soweit ihm diese zu diesem Zeitpunkt bekannt sind. Weiter - Roz. X SWZ. 12. Der Auftraggeber: a) verlangt keine Sicherheitsleistung, b) verlangt keine Sicherheitsleistung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. 13. Der Auftraggeber hat keine Teilnahmebedingungen festgelegt. 14. Der Auftraggeber verlangt die Einreichung von sachlichen Beweismitteln durch den Auftragnehmer. Die sachlichen Beweismittel, d.h. die Anhang Nr. 3.1 (betr. Teil 1 des Auftrags), 3.2 (betr. Teil 2 des Auftrags), 3.3 (betr. Teil 3 des Auftrags) zur SWZ, stellen eine Erklärung des Auftragnehmers dar, die bestätigt, dass die angebotenen Lieferungen die in den genannten Anhang festgelegten Anforderungen erfüllen – in Bezug auf die einzelnen Teile des Auftrags - Roz. VII SWZ. 15. Erklärungen und Dokumente, die zusammen mit dem Angebot eingereicht werden - Roz. IX SWZ. 16. Erklärungen gemäß Art. 125 Pzp sowie Verzeichnis der sachlichen Beweismittel – Erklärungen und Dokumente, die die Auftragnehmer einreichen, um die Erfüllung der Teilnahmebedingungen (falls zutreffend) nachzuweisen sowie die Abwesenheit von Ausschlussgründen - Roz. VIII SWZ. Verzeichnis der ICT-Elemente, die Gegen

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