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Belgien – Grundstückspflege – Raamovereenkomst: algemeen groenonderhoud 2026-2030

Woonpunt Zennevallei bvBelgienVeröffentlicht am 03. Sept. 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

Der Auftrag hat zum Gegenstand die Erfassung und Pflege der Grünzonen im Bestand von Woonpunt Zennevallei (WPZ). Der Auftrag umfasst unter anderem die Erfassung und Aktualisierung der vorhandenen Grünzonen, das Mähen und Pflegen von Rasen und Böschungen, das Schneiden von Hecken, die Pflege von Beeten, Rabatten und befestigten Flächen, das Schneiden von Sträuchern und Bäumen, das Fällen von Bäumen, die Freihaltung von Entwässerungsrinnen, die Pflege von Gärten bei leerstehenden Wohnungen und die Pflege von Gründächern. Die Leistungen werden an verschiedenen Standorten im Bestand von WPZ erbracht und umfassen sowohl periodische Wartungsarbeiten als auch Leistungen auf Abruf. Die Art und der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen sind im Voraus nicht festzustellen. Dies gilt auch für die Ausführungsfristen. Es handelt sich um einen öffentlichen Auftrag für Dienstleistungen, die die Form eines Rahmenvertrags im Sinne von Artikel 2, 35° des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge annehmen. Der Rahmenvertrag wird in der Regel mit mehreren Unternehmen gemäß einem Kaskadensystem abgeschlossen (siehe hierzu Titel I.3). Die auf dem Rahmenvertrag basierenden Aufträge werden gemäß den im Rahmenvertrag festgelegten Bedingungen gemäß Artikel 43, §5, 1° des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge vergeben. Der Auftrag wird im Rahmen des Rahmenvertrags durch Teilaufträge (Bestellungen) vergeben, die in Abhängigkeit von den verfügbaren Budgets, den Bedürfnissen von Woonpunt Zennevallei und den noch festzulegenden prioritären Standorten vergeben werden. Die tatsächlich bestellten Mengen können von den Mengen in der Erfassung abweichen. Diese sind lediglich indikativ und dienen ausschließlich zum Vergleich der Angebote. Die Vergabe des Auftrags verleiht dem Auftragnehmer kein Recht auf Ausführung der in der Erfassung angegebenen Mengen – weder in Bezug auf das gesamte Bestellvolumen, noch in Bezug auf die pro Position zu bestellenden Mengen, noch in Bezug auf das Verhältnis zwischen den Positionen. Der Auftragnehmer kann keine Entschädigung für Schäden verlangen, wenn diese Mengen nicht erreicht werden. Erst bei einem separaten Teilauftrag erhält der Auftragnehmer ein effektives Ausführungsrecht, und zwar ausschließlich für die in diesem Teilauftrag angegebenen Mengen. Dieser Auftrag gewährleistet keine Exklusivität. Der Auftragnehmer verfügt im Rahmen dieses öffentlichen Auftrags über keine absolute Exklusivität oder ein Recht auf Abnahme seiner angebotenen Dienstleistungen im Rahmen der abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen. Der Auftraggeber kann während der Zusammenarbeit Leistungen durch andere Auftragnehmer oder durch eigene Dienste erbringen lassen. Der Auftragnehmer kann zu keinem Zeitpunkt Ansprüche auf eine Vergütung geltend machen. Die Laufzeit des Rahmenvertrags und der einzelnen Parzellen beträgt 12 Monate. Der Rahmenvertrag wird jeweils stillschweigend um eine weitere Periode von 12 Monaten verlängert, mit einer maximalen Gesamtlaufzeit von 48 Monaten. Möchte der Auftraggeber den Rahmenvertrag nicht verlängern, informiert er den Auftragnehmer hierüber schriftlich spätestens drei Monate vor Ablauf der laufenden Periode. Der Auftragnehmer kann aus der Nichtverlängerung keinen Anspruch auf Entschädigung ableiten. Dienstleistungsort: Pro Parzelle (Gemeinde/Stadt WPZ Arbeitsgebiet bv)

CPV-Codes

Grundstückspflege

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