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Polen – Tierische Erzeugnisse, Fleisch und Fleischerzeugnisse – Dostawa mięsa czerwonego, wędlin z mięsa czerwonego oraz tłuszczów zwierzęcych

28 Wojskowy Oddział GospodarczyPolenVeröffentlicht am 27. Okt. 2026
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Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von rotem Fleisch, Wurstwaren aus rotem Fleisch sowie tierischen Fetten, unterteilt in 9 Teile (Aufgaben) in den prognostizierten Mengen, die im Preisfomular – Anhang Nr. 3a zum SWZ – aufgeführt sind: Aufgabe 1 – LIEFERUNG VON ROTEM FLEISCH GRUPA ZABEZPIECZENIA (GZ) SIEDLCE Aufgabe 2 – LIEFERUNG VON ROTEM FLEISCH GRUPA ZABEZPIECZENIA (GZ) WARSZAWA – WESOŁA Aufgabe 3 – LIEFERUNG VON ROTEM FLEISCH KOPYTÓW ZZ LOGISTYK II A Aufgabe 4 – LIEFERUNG VON WURSTWAREN AUS ROTEM FLEISCH GRUPA ZABEZPIECZENIA (GZ) SIEDLCE Aufgabe 5 – LIEFERUNG VON WURSTWAREN AUS ROTEM FLEISCH GRUPA ZABEZPIECZENIA (GZ) WARSZAWA – WESOŁA Aufgabe 6 – LIEFERUNG VON WURSTWAREN AUS ROTEM FLEISCH KOPYTÓW ZZ LOGISTYK II A Aufgabe 7 – LIEFERUNG VON TIERISCHEN FETTEN GRUPA ZABEZPIECZENIA (GZ) SIEDLCE Aufgabe 8 – LIEFERUNG VON TIERISCHEN FETTEN GRUPA ZABEZPIECZENIA (GZ) WARSZAWA – WESOŁA Aufgabe 9 – LIEFERUNG VON TIERISCHEN FETTEN KOPYTÓW ZZ LOGISTYK II A 2. Anforderungen sowie detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes sind im Anhang Nr. 1 zum SWZ – Beschreibung des Auftragsgegenstandes – aufgeführt, der auf der Internetseite des laufenden Verfahrens veröffentlicht wird: https://platformazakupowa.pl/pn/28wog. 3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag gemäß den in den Anhängen Nr. 6, 6A, 6B, 6C, 6D, 6E, 6F, 6G und 6H zum SWZ – geplante Vertragsbestimmungen einschließlich der Anhänge – beschriebenen Grundsätzen und Bedingungen auszuführen. 4. Der Auftraggeber sieht ein Optionsrecht im vorliegenden Verfahren vor: Der Auftraggeber sieht ein Optionsrecht gemäß Art. 441 des Gesetzes über öffentliche Aufträge vor. Die Ausübung des Optionsrechts – je nach Bedarf des Auftraggebers – besteht in der Erhöhung des Auftragsgegenstandes gemäß der Auftragsgegenstandsbeschreibung maximal um 200 % des Wertes des Basisauftrags. Der im Optionsauftrag genannte Auftrag wird vom Auftragnehmer, mit dem der Basisauftragsvertrag abgeschlossen wurde, gemäß den im Basisauftrag genannten Grundsätzen und Einheitspreisen ausgeführt. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer darüber, in welchem Umfang dieser verpflichtet ist, den im Optionsauftrag genannten Auftrag auszuführen. Die Ausführung des optionalen Teils erfolgt auf der Grundlage einer vom Auftraggeber in schriftlicher Auftragsform abgegebenen Willenserklärung. Die Ausübung des Optionsrechts zur Erweiterung des Sortiments findet im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags über den Basisauftrag statt, falls eine Sicherstellung der Versorgung der zu versorgenden Personen erforderlich ist. Der Auftragnehmer wird darüber mit einer Frist von mindestens zwei Wochen informiert. Die Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber ist ein Recht des Auftraggebers. Die Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer zur Ausführung des Optionsauftrags. Bei Nichtausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber stehen dem Auftragnehmer keine Ansprüche daraus zu. Die Ausübung des Optionsrechts stellt keine Änderung des Vertrags dar und erfordert keine Unterzeichnung eines zusätzlichen Vertrags.

CPV-Codes

Tierische Erzeugnisse, Fleisch und FleischerzeugnisseFleischerzeugnisseTierische oder pflanzliche Öle und FetteFleisch

Unterlagen & Angebotsabgabe

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