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Polen – Datenanalyse – Usługa identyfikacji klas pokrycia terenu przy wykorzystaniu metod sztucznej inteligencji (AI) na potrzeby aktualizacji Systemu Identyfikacji Działek Rolnych (LPIS)

Agencja Restrukturyzacji i Modernizacji RolnictwaPolenVeröffentlicht am 13. Sept. 2026
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Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Vorbereitung, Inbetriebnahme und Erbringung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer für die Agentur für Restrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft im SaaS-Modell, die eine automatische Identifikation von Bodenbedeckungsklassen auf der Grundlage von Geodaten unter Verwendung von Künstlicher Intelligenz ermöglicht, gemäß der Dienstleistungsbeschreibung, die Anhang Nr. 1 zu den geplanten Vertragsbestimmungen (im Folgenden: „ppu“) darstellt, die Anhang Nr. 9 zu den spezifischen Auftragsbedingungen (im Folgenden: „SWZ“) sowie dem Angebotsformular (Anhang Nr. 1 zu SWZ) darstellen. Bodenbedeckungsklassen: 1.1 Grundlegende Bodenbedeckungsklassen (im Folgenden: „Grundklassen“) – d.h. obligatorische, vom Auftraggeber geforderte Bodenbedeckungsklassen, für die die Mindestqualitätsindizes der Klassifikation mindestens betragen: Overall Accuracy 0,85; Recall 0,80; Precision 0,80.: a) Verkehrsflächen – (PZ: K) b) Wälder – (PZ: L, Z, ZS, O, R) c) Industrie- und urbanisierte Flächen – (PZ: U) d) Siedlungen mit Gebäuden – (PZ: D). Hinweis: Für die Grundklassen (Klassen a-d) gelten die Qualitätsindizes der Klassifikation (Overall Accuracy; Recall; Precision) für den Auftragnehmer gemäß der vom Auftragnehmer im Angebotsformular abgegebenen Erklärung. 1.2 Prämierte Bodenbedeckungsklassen (im Folgenden: „prämierte Klassen“) – d.h. nicht obligatorische, zusätzlich vom Auftragnehmer im Rahmen der Angebotsbewertungskriterien (Kapitel IX Pkt 2.2 und 2.3 SWZ) angebotene Klassen, für die das Angebot zusätzliche Punkte erhält: e) Gewässer – (PZ: W, OM, OW, R2, R10), f) Sonstige nicht landwirtschaftliche Flächen – (PZ: I). Hinweis: Für die prämierten Klassen (Klassen e und f) wurden die Mindestwerte der Qualitätsindizes der Klassifikation (Overall Accuracy; Recall; Precision) nicht festgelegt, sondern deren Höhe gilt für den Auftragnehmer nur im Falle eines Angebots auf mindestens demselben Niveau wie für die Grundklassen, gemäß der für die einzelnen Klassen im Angebotsformular abgegebenen Erklärung. In der Vereinbarung werden prämierte Klassen berücksichtigt, sofern sie die für die Grundklassen festgelegten Mindestqualitätsindizes der Klassifikation erfüllen. 2. Der Auftragsumfang umfasst die Verarbeitung von Geodaten in raster- und vektorbasierten Formaten sowie die Generierung von Ergebnissen in Form von Vektorschichten, die die Bodenbedeckungsklassen darstellen, zusammen mit der Zuweisung des Klassifikationszuverlässigkeitsniveaus für jedes Objekt. Die erzeugten Daten müssen geometrische Genauigkeit und topologische Konsistenz aufweisen. Die Identifikation der Bodenbedeckungsklassen erfolgt gemäß der im System zur Identifikation von Landwirtschaftsflächen (LPIS) verwendeten Klassifikation und umfasst den vollständigen Umfang der erforderlichen Klassen sowie deren Abbildung in Form von räumlichen Objekten. Die Funktionalität des Dienstes umfasst die Visualisierung räumlicher Daten, die Präsentation der Identifikationsergebnisse, deren Analyse und Bearbeitung sowie den Export der Ergebnisdaten in Standardformaten und die Integration mit anderen Diensten und Quellen räumlicher Daten. Die Datenverarbeitung sollte die Verarbeitung großer Volumina unter Verwendung paralleler Verarbeitungsmechanismen ermöglichen, wobei die erforderliche Leistung gewährleistet bleibt. 3. Im Rahmen des Auftrags stellt der Auftragnehmer die Datenverarbeitungsumgebung, die Software sowie die für die Durchführung des Identifikationsprozesses erforderlichen Komponenten bereit, einschließlich Modelle der Künstlichen Intelligenz sowie deren Funktionsmechanismen. 4. Im Rahmen der Auftragsdurchführung ist sicherzustellen, dass die Möglichkeit der Auswahl von Eingabedatenquellen, deren Import und Verarbeitung im vom Benutzer festgelegten Umfang, sowohl für gesamte Datensätze als auch für deren ausgewählte Teile, unter Berücksichtigung der Verwendung von Daten, die den Identifikationsprozess unterstützen, besteht. Es ist vorgesehen, Modelle der Künstlichen Intelligenz zu verwenden und Metriken zur Bewertung ihrer Qualität, insbesondere Overall Accuracy, Precision und Recall, zusammen mit der Möglichkeit ihrer Analyse und Berichterstattung, bereitzustellen. 5. Der Auftraggeber fordert die Gewährleistung eines entsprechenden Verfügbarkeits-, Sicherheits- und Zuverlässigkeitsniveaus, insbesondere im Bereich der Authentifizierung und Autorisierung von Benutzern, des Berechtigungsmanagements, der Datenverschlüsselung sowie der kontinuierlichen Verfügbarkeit. 6. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, technischen Support, Benutzer- und technische Dokumentation sowie Schulungen für Benutzer zu gewährleisten. 7. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber im Rahmen der Vereinbarung bis zu 50 Arbeitsstunden Beratung im Bereich der erbrachten Dienstleistung in dem in § 3 Abs. 1 ppu genannten Zeitraum gewährleisten. 8. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die in Pkt 6.4 Anhang Nr. 1 zu ppu beschriebene Benutzer- und technische Dokumentation sowie die erforderlichen Bildungsmaterialien/Anweisungen zur Nutzung der Dienstleistung, zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Dienstleistung, wie in § 3 Abs. 2 ppu genannt, zur Verfügung stellen. 9. Die in Pkt 8 genannte Beratungsdienstleistung wird vom Auftragnehmer in polnischer Sprache erbracht, einschließlich der Benutzeroberfläche (GUI, engl. Graphical User Interface) der Dienstleistung, sowie die in Pkt 8 genannte Dokumentation – müssen vom Auftragnehmer in polnischer Sprache erstellt werden. 10. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Ergebnisse der Identifikation der Bodenbedeckungsklassen für den zu bewertenden Datensatz zusammen mit den Ergebnisdaten und den Fehler-Matrizen durch deren Speicherung in einem dedizierten Arbeitsbereich gemäß dem in Kapitel I.1.1 SWZ beschriebenen Verfahren vorzulegen, um die Erfüllung der für die Grundklassen festgelegten Mindestqualitätsindizes der Klassifikation zu bestätigen. 11. Der Auftraggeber fordert, dass die Ausführung des Auftragsgegenstands unter den in den geplanten Vertragsbestimmungen zusammen mit den Anhängen (im Folgenden: ppu) genannten Bedingungen und Grundsätzen erfolgt, die Anhang Nr. 9 zu SWZ darstellen.

CPV-Codes

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Unterlagen & Angebotsabgabe

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