Polen – Möbel – Dostawa wyposażenia w ramach realizacji inwestycji pn. „Budowa Zakładu Opiekuńczo-Leczniczego w celu poprawy dostępności do opieki długoterminowej na terenie powiatu stargardzkiego”
Beschreibung
Objekt der Bestellung wird im Rahmen des Projekts „Bau des Pflege- und Behandlungszentrums in SPWZOZ in Stargard zur Verbesserung des Zugangs zur Langzeitpflege im Landkreis Stargard“ (Projektnummer KPOD.07.08-IP.10-0180/24), das mit Mitteln des Nationalen Wiederaufbau- und Resilienzplans im Rahmen der Investition D4.1.1. Entwicklung der Langzeitpflege durch Modernisierung der Infrastruktur der Gesundheitsdienste auf Kreisebene ko-finanziert wird, realisiert. Die Ausführung des Bestellungsgegenstandes erfolgt gemäß den Anforderungen, die in den Anhängen zur SWZ festgelegt sind. Eine detaillierte Beschreibung des Bestellungsgegenstandes sowie die Art und Weise der Durchführung ist in Anlage Nr. 1.1 zur SWZ - Detailliertes Preisangebot mit Aufteilung in 10 Pakete und den Anhängen Nr. 7, 7.1 und 7.2 zur SWZ enthalten. Detaillierte Bestimmungen zur Erfüllung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit dieser Bestellung sind in den Vertragsentwürfen - Anhängen Nr. 7, 7.1 und 7.2 zur SWZ enthalten. 1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zusammen mit dem Angebot eine Erklärung über die Erfüllung der Teilnahmebedingungen und das Fehlen von Ausschlussgründen gemäß Art. 125 des Gesetzes PZP abzugeben, um die Erfüllung der Teilnahmebedingungen und das Fehlen von Ausschlussgründen nachzuweisen, wie vom Auftraggeber angegeben: 1) Die Erklärung über die Erfüllung der Teilnahmebedingungen und das Fehlen von Ausschlussgründen wird auf dem einheitlichen europäischen Bestellformular, kurz „JEDZ“, ausgefüllt, das gemäß dem Standardformular erstellt wurde, das in der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2016/7 vom 5. Januar 2016 festgelegt ist, die das einheitliche europäische Bestellformular (Amtsblatt der EU L 3 vom 6.1.2016) festlegt, gemäß dem Muster, das Anlage Nr. 2 zur SWZ darstellt. 2) Um die Erfüllung der technischen oder beruflichen Eignungsvoraussetzung nachzuweisen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, zu erklären, dass er in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist, oder wenn die Dauer der Geschäftstätigkeit kürzer ist, in diesem Zeitraum mindestens zwei Lieferungen (jede Lieferung wird als ein Vertrag verstanden) durchgeführt hat, die in Art und Umfang dem Bestellungsgegenstand entsprechen - Anlage Nr. 8 zur SWZ. Die Mindestbruttowerte jeder der durchgeführten Lieferungen, die der Auftraggeber verlangt, sind in der SWZ festgelegt. 3) Im Falle einer gemeinsamen Bewerbung um die Bestellung durch Auftragnehmer legt jeder der Auftragnehmer eine JEDZ vor. 4) Im Falle der Inanspruchnahme von Fähigkeiten oder der Situation von Unternehmen, die Ressourcen bereitstellen, legt der Auftragnehmer auch eine JEDZ des Ressourcen bereitstellenden Unternehmens zusammen mit der Verpflichtung des Ressourcen bereitstellenden Unternehmens, dem Auftragnehmer die notwendigen Ressourcen für die Durchführung der Bestellung zur Verfügung zu stellen, oder ein anderes unternehmensbezogenes Beweismittel, das bestätigt, dass der Auftragnehmer bei der Durchführung der Bestellung über die notwendigen Ressourcen dieser Unternehmen verfügen wird. 5) Im Rahmen des Teils IV der JEDZ kann sich der Auftragnehmer darauf beschränken, nur den Abschnitt α auszufüllen und muss keine der übrigen Abschnitte in Teil IV ausfüllen. 2. Vor der Auswahl des günstigsten Angebots fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, auf, innerhalb eines festgelegten Zeitraums, der nicht kürzer als 10 Tage ist, aktuelle unternehmensbezogene Beweismittel vorzulegen: 1) Um die Erfüllung der Teilnahmebedingungen des Auftragnehmers in Bezug auf die erforderlichen Befugnisse zur Ausübung einer bestimmten wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit nachzuweisen, legt der Auftragnehmer, wenn dies der Charakter der Bestellung erfordert, ein Dokument vor, das den Besitz der Kompetenzen oder Befugnisse zur Ausübung einer bestimmten beruflichen Tätigkeit bestätigt (gemäß § 7 Abs. 1 der Verordnung des Ministers für Entwicklung, Arbeit und Technologie vom 23. Dezember 2020 über unternehmensbezogene Beweismittel sowie andere Dokumente oder Erklärungen, die der Auftraggeber vom Auftragnehmer verlangen kann) - aktuelle Genehmigung, Lizenz, Konzession oder Eintragung in das Register der regulierten Tätigkeit. 2) eine Information aus dem Strafregister, die nicht früher als 6 Monate vor ihrem Einreichen erstellt wurde, im Umfang: a) gemäß Art. 108 Abs. 1 Pkt. 1 und 2 des Gesetzes PZP, betreffend rechtskräftige Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten sowie b) gemäß Art. 108 Abs. 1 Pkt. 4 des Gesetzes PZP, betreffend ein Verbot, sich um eine öffentliche Bestellung zu bewerben, als strafrechtliches Mittel, 3) Erklärung des Auftragnehmers im Umfang des Art. 108 Abs. 1 Pkt. 5 des Gesetzes - Muster der Erklärung ist Anlage Nr. 3 zur SWZ, 4) Kopie oder Information aus dem Handelsregister oder aus dem Zentralen Informations- und Dokumentationssystem für Wirtschaftstätigkeiten, im Umfang des Art. 109 Abs. 1 Pkt. 4 des Gesetzes, die nicht früher als 3 Monate vor ihrem Einreichen erstellt wurden, wenn besondere Vorschriften eine Eintragung in das Register oder die Dokumentation verlangen. 5) Erklärung des Auftragnehmers über die Aktualität der in der JEDZ enthaltenen Informationen im Umfang der Ausschlussgründe, die vom Auftraggeber angegeben wurden - Muster der Erklärung ist Anlage Nr. 4 zur SWZ. Als unternehmensbezogene Beweismittel ist der Auftragnehmer verpflichtet, zusammen mit dem Angebot für jedes angebotene Produkt (wenn ein bestimmtes Produkt dies erfordert): Kataloge mit detaillierter Produktbeschreibung, Zertifikate oder Konformitätserklärungen, Anweisungen (wenn ein bestimmtes Produkt eine solche Anweisung besitzt), technische Beschreibungen und Garantiekarten; diese Dokumente sind in polnischer Sprache, um die Übereinstimmung des angebotenen Produkts mit der Beschreibung des Bestellungsgegenstandes sowie die Einhaltung der Normen und Anforderungen, die in den Vorschriften für den jeweiligen Sortiment festgelegt sind, zu bestätigen
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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