Ungarn – Anorganische Grundchemikalien – Vegyi anyag beszerzése - DBR
Beschreibung
Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von Eisen(III)-chlorid-Lösung für die Phosphor- und Schwefelwasserstoffentfernung bei der Abwasserreinigung, von Arsenentfernung bei der Trinkwasseraufbereitung, sowie von Chemikalien zur Verhinderung der Filamentbildung und Phosphatentfernung für die Debreceni Vízmű Zrt. 1) Das Verfahren zielt auf die Einrichtung des DBR. Aufgrund des geschätzten Wertes des Verfahrens wird der zweite Teil der Kbt. gemäß den §§ 106-107 der Kbt. angewendet, d.h. die Regelungen für das Verfahren zur Einrichtung (sogenannte erste, Teilnahmephase) und Umsetzung (sogenannte zweite, Angebotsphase) des dynamischen Beschaffungssystems (im Folgenden DBR). Der Einbeziehung in das DBR wird der Teilnahmephase des Einladungsverfahrens und die Durchführung der Beschaffungen im DBR der Angebotsphase des Einladungsverfahrens mit den für das DBR geltenden Abweichungen angewendet. [Kbt. 107. § (1)-(2) Absätze]. Wir weisen die Teilnehmer darauf hin, dass in der ersten Teilnahmephase des DBR der Teilnehmer kein Angebot abgeben kann! 2) Der Einladende legt in der aktuellen Teilnahmephase des DBR 2 Kategorien (Teile) fest. 1. Kategorie (Teil): Beschaffung von Eisen(III)-chlorid-Lösung. 2. Kategorie (Teil): Beschaffung von Chemikalien zur Verhinderung der Filamentbildung. 2) Die Laufzeit des DBR beträgt 36 Monate ab dem Zeitpunkt der Einrichtung des DBR. Teilnahmeantragsregeln 3) Während der Laufzeit des DBR kann jeder Wirtschaftsteilnehmer (Teilnehmer), der nicht unter den Ausschlussgründen steht, die Eignungsanforderungen erfüllt und die den Beschaffungsdokumenten entsprechenden Teilnahmeanträge einreicht, jederzeit die Aufnahme in das System beantragen. Die Voraussetzung für die Aufnahme in das DBR ist die Einreichung des Teilnahmeantrags, die vorab bestätigte Erfüllung der Eignungsanforderungen und das Fehlen der vorgeschriebenen Ausschlussgründe. 4) Die Möglichkeit der Teilnahme am DBR - durch Einreichung eines den Beschaffungsdokumenten entsprechenden Teilnahmeantrags - ist kontinuierlich, und in der zweiten Angebotsphase kann jeder Teilnehmer des DBR, der in die jeweilige Beschaffung aufgenommen wurde, ein Angebot abgeben. A) In der ersten Teilnahmephase des DBR können Teilnahmeanträge bis zum Teilnahmeende eingereicht werden. B) Nach Ablauf des in der ersten Teilnahmephase des DBR festgelegten Teilnahmeendes kann eine Teilnahmeantrag zur bereits eingerichteten DBR eingereicht werden, und zwar jederzeit während der gesamten Laufzeit. 5) Wirtschaftsteilnehmer, die in der ersten Teilnahmephase bis zum Ablauf der Teilnahmefrist keinen Teilnahmeantrag für die DBR eingereicht haben, können dies nach der Zusammenfassung der ersten Teilnahmephase und während der gesamten Laufzeit des DBR zu jeder Zeit tun. Bei einer Teilnahmeantrag nach der Zusammenfassung der ersten Teilnahmephase müssen im Teilnahmeantrag alle Dokumente eingereicht werden, deren Einreichung die Teilnahmeaufforderung und die Teilnahmeunterlagen zwingend vorschreiben. Die später eingereichten Teilnehmer werden nach erfolgter Teilnahmeantrag und nur nach der Aufnahme in das DBR zur Teilnahme an der zweiten Angebotsphase berechtigt. 6) Wir weisen die Teilnehmer darauf hin, dass, wenn sie ihren Teilnahmeantrag nach Ablauf der Teilnahmefrist für die Einrichtung des DBR, aber vor der Zusammenfassung einreichen, dieser Teilnahmeantrag in dieser Bewertungsphase als verspätet gilt. In diesem Fall gelten die unter 5) genannten Regelungen. Der Einladende sendet den Angebotsaufruf an diejenigen Wirtschaftsteilnehmer, die in das DBR aufgenommen wurden, um die konkreten Beschaffungsbedarfe zu decken. Wenn der Teilnehmer nach der Einrichtung des DBR seinen Teilnahmeantrag einreicht und der Einladende die Teilnahmeantrag vor dem Versand des Angebotsaufrufs noch nicht geprüft hat, wird der Einladende für diesen Teilnehmer keinen Angebotsaufruf versenden. 7) Die Teilnehmer müssen in der Teilnahmeantrag für die erste Teilnahmephase des DBR zur Einrichtung des DBR im vierten Abschnitt „alfa“ des EEKD vorab die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung erklären. Die im Rahmen der Mindestanforderungen an die Eignung vorgeschriebenen Nachweise müssen nicht im Teilnahmeantrag beigefügt werden, sondern sind in der zweiten Angebotsphase auf Grundlage des Aufrufs des Einladenden gemäß § 69 Abs. 4 der Kbt. einzureichen. 8) Wir weisen die Teilnehmer darauf hin, dass in der ersten Teilnahmephase des DBR der Teilnehmer kein Angebot abgeben kann! 9) Der Einladende bewertet in der zweiten Angebotsphase des DBR die Angebote gemäß § 76 Abs. 2 lit. a) der Kbt. nach dem Kriterium des niedrigsten Preises, unter Berücksichtigung dessen, dass in den Beschaffungsdokumenten und technischen Beschreibungen der zweiten Angebotsphase sowie in den Vertragsentwürfen die erwarteten Qualitäts- und technischen Anforderungen konkret festgelegt werden, und dass bei Erfüllung der im gleichzeitig mit dem Angebotsaufruf versandten Vertragsentwurf festgelegten Bedingungen das Produkt den Anforderungen des Einladenden entspricht, sodass weitere Qualitäts- und technische Merkmale die Auswahl des wirtschaftlich vorteilhaftesten Angebots nicht beeinflussen. Weitere Anforderungen an den Angebotspreis legt der Einladende in der Angebotsphase fest. 10) Der Einladende legt in diesem Verfahren keine Rahmenzahl fest.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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