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Polen – Büromöbel – Dostawa mebli RZGW Poznań

Państwowe Gospodarstwo Wodne Wody PolskiePolenVeröffentlicht am 29. Juli 2026
Noch 14 Tage

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Möbeln an das RZGW Poznań sowie der unterstellten Einheiten: Teil 1 – RZGW in Poznań, ul. Chlebowa 4/8, 61-003 Poznań, Teil 2 – Verwaltung der Abflussanlage in Gorzów Wlkp., ul. Walczaka 25a, 66-400 Gorzów Wlkp, Teil 3 – Verwaltung der Abflussanlage in Poznań, ul. Szewska 1, 61-760 Poznań, Wasserwirtschaftsamt Poznań, ul. Czapla 4, 61-623 Poznań, Teil 4 – Verwaltung der Abflussanlage in Kalisz, ul. Skarszewska 42A, 62-800 Kalisz, Teil 5 – Verwaltung der Abflussanlage in Kole, ul. Prusa 3, 62-600 Koło, Teil 6 – Verwaltung der Abflussanlage in Sieradz, Plac Wojewódzki 1, 98-200 Sieradz, Wasserwirtschaftsamt Sieradz, ul. Jana Pawła II 52/124, 98-200 Sieradz, Wasserwirtschaftsamt Zduńska Wola, ul. Jana Pawła II 52/124, 98-200 Sieradz, Wasserwirtschaftsamt Poddębice, ul. Targowa 10, 99-200 Poddębice, Wasserwirtschaftsamt Pabianice, ul. Północna 27/29, 91-420 Łódź, Wasserwirtschaftsamt Łódź, ul. Północna 27/29, 91-420 Łódź, Wasserwirtschaftsamt Bełchatów, ul. Wojska Polskiego 13, 97-400 Bełchatów, Wasserwirtschaftsamt Kłobuck, ul. Wieluńska 11, 42-100 Kłobuck, Wasserwirtschaftsamt Radomsko, ul. Metalurgii 1, 97-500 Radomsko, Wasserwirtschaftsamt Pajęczno, ul. Plac Wojewódzki 7, 98-200 Sieradz, Wasserwirtschaftsamt Częstochowa, ul. Wręczycka 11A, 42-200 Częstochowa. 1. Anforderungen an die Garantie – Der Auftraggeber verlangt eine Garantie für einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten ab dem Datum der protokollarischen Endabnahme der Ware durch die Parteien (ohne Einschränkungen), wobei die Garantiezeit nicht kürzer sein darf als die Garantiezeit, die dem Auftragnehmer vom Hersteller oder Distributor der Waren gewährt wird. 2. Grundsätze der Durchführung der Lieferungen 1) Die Menge und Art des bestellten Sortiments für die jeweiligen Standorte sind im OPZ mit Aufteilung in Teile enthalten. 2) Die Abrechnung erfolgt durch Teilsrechnungen, jeweils nach Lieferung des Vertragsgegenstandes. 3) Die Kosten für Verpackung, Versicherung, Beladung, Transport, Spedition, Entladung einschließlich Einbringung, Lagerung, Montage, Aufstellung an dem vom Auftraggeber angegebenen Ort (Räumen), Entsorgung von Abfällen sowie alle übrigen Kosten, die mit der ordnungsgemäßen und fristgerechten Erfüllung des Auftrags verbunden sind, trägt der Auftragnehmer. Diese Kosten sind im Angebotspreis enthalten. 4) Die Lieferung erfolgt an Werktagen von Montag bis Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr nach vorheriger elektronischer Benachrichtigung des Auftraggebers (per E-Mail), mindestens 3 Tage vor dem Lieferdatum. Der Auftragnehmer berücksichtigt gleichzeitig die Tatsache, dass der angegebene Lieferort bis 15.00 Uhr geöffnet ist. 5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand frei von physischen und rechtlichen Mängeln sowie nicht die Rechte Dritter verletzend zu liefern. 6) Der Auftraggeber verlangt, dass an der Entgegennahme der Lieferung ein Vertreter des Auftragnehmers teilnimmt. 7) Alle Unregelmäßigkeiten, Schäden und Mängel der Ware, die während der Entgegennahme des Auftragsgegenstandes festgestellt werden, werden in das Entgegennahmeprotokoll aufgenommen. 8) Jede fehlerhafte, beschädigte oder mangelhafte Ware wird dem Auftragnehmer zurückgesandt, was im erstellten Entgegennahmeprotokoll bestätigt wird. 9) Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Ausführung des Auftragsgegenstandes ist der Auftragnehmer verpflichtet, die entstandenen Mängel des Auftragsgegenstandes auf eigene Kosten unverzüglich zu beseitigen. 10) Alle gelieferten Möbel sind zusammengebaut oder müssen an der für den Lieferort geeigneten Stelle zusammengebaut werden. 11) Frist der Auftragserfüllung und der einzelnen Lieferungen: gemäß SWZ. 12) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Möglichkeit der Nachbearbeitung der Möbel, damit sie in vollem Umfang mit den bisher gekauften Möbeln konstruktiv und visuell kompatibel sind. 13) Im Falle eines Mangels verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Reparatur oder zum Austausch des beschädigten Elements innerhalb der mit dem Auftraggeber vereinbarten Frist. 14) Der Auftragnehmer liefert Produktkarten, Katalogkarten oder andere Dokumente, die bestätigen, dass das jeweilige Produkt die im Auftragsgegenstand beschriebenen Anforderungen erfüllt. 15) Der Auftraggeber gestattet Abweichungen in allen angegebenen Maßen von ± 0,5%. Der Auftraggeber sieht während der Auftragserfüllung Teilentnahmen und -abrechnungen vor. 4.2 Der genaue Umfang und die Art der im Rahmen des Auftragsgegenstandes durchzuführenden Lieferungen werden festgelegt (für den jeweiligen Auftragsteil): - SWZ, - Detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes für den jeweiligen Auftragsteil (Teile 1-6 des Auftrags) – gemäß Anhang zum SWZ, - Sortiments- und Preisformular für den jeweiligen Auftragsteil (das ebenfalls einen Anhang zum OPZ für den jeweiligen Auftragsteil darstellt), - Vertragsmuster. Aufgrund von Art. 455 Abs. 1 der p.z.p., sieht der Auftraggeber die Möglichkeit von Änderungen der vertraglichen Bestimmungen – Vertragsmuster vor. Absatz 11 des Vertragsmusters enthält Bestimmungen zu Änderungen des Vertragsinhalts. Details im SWZ.

CPV-Codes

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