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Polen – Computeranlagen und Zubehör – Dostawa sprzętu informatycznego na potrzeby realizacji Projektu „Inżynier 5.0 – kształcenie na potrzeby gospodarki”

POLITECHNIKA GDAŃSKAPolenVeröffentlicht am 21. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von IT-Hardware für die Umsetzung des Projekts „Inżynier 5.0 – kształcenie na potrzeby gospodarki” ko-finanziert durch die Europäische Union aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus im Rahmen des Programms Europäische Fonds für soziale Entwicklung 2021-2027, Vertragsnummer FERS.01.05-IP.08-0285/23-00, unterteilt in 4 Teile: 1) Teil 1 – Desktop-Computer, Laptops, Monitore. 2) Teil 2 – tragbare Computer (TABLETS) mit Ausstattung. 3) Teil 3 – Multifunktionsgeräte. 4) Teil 4 – Computer mit speziellen Parametern. 2. Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands enthält Anhang Nr. 1 zur SWZ. 3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag nach den in der Mustervertragsvorlage beschriebenen Grundsätzen und Bedingungen auszuführen, die Anhang Nr. 5A-5D zur SWZ darstellen. 4. Die Abrechnungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer erfolgen in PLN. 5. Der Auftraggeber verlangt nicht, dass der Auftragnehmer die Kernaufgaben persönlich ausführt. 6. Der Auftragnehmer kann die Ausführung eines Teils des Auftrags einem Subunternehmer übertragen. In diesem Fall fordert der Auftraggeber vom Auftragnehmer, in seinem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, deren Ausführung er Subunternehmern übertragen will, sowie die Namen der möglichen Subunternehmer, falls diese bereits bekannt sind. 7. Das Angebot muss eindeutig und umfassend sein, d.h. den gesamten Sortiment des jeweiligen Auftragsteils umfassen. Der angebotene Auftragsgegenstand muss die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen. 8. Gleichwertige Lösungen: Jedes Mal, wenn in dieser SWZ oder anderen Auftragsdokumenten eine Norm, technische Bewertung, technische Spezifikation und technisches Referenzsystem gemäß Art. 101 Abs. 1 Punkt 2 und Abs. 3 des Pzp-Gesetzes angegeben ist, ist davon auszugehen, dass in Bezug auf sie die Formulierung „oder gleichwertig“ verwendet wurde. Es ist zulässig, entsprechende Normen der Länder der Europäischen Union im Umfang anzuwenden, der durch das polnische Recht anerkannt ist, sofern die angewendeten Normen die Aufrechterhaltung der Standards auf einem Niveau gewährleisten, das nicht schlechter ist als die in den genannten Normen festgelegten Anforderungen. 9. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zusammen mit der Lieferung Garantiekarten in polnischer Sprache in Papierform (1 Exemplar) oder in elektronischer Form an die im Vertrag angegebene Adresse zu liefern, die die Gewährung der Garantie sowie den Zeitraum, für den sie gewährt wird, bestätigen.

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