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Polen – Bauarbeiten – Adaptacja budynków nr 4, 18 i 48 położonych w kompleksie przy ul. Poznańskiej na potrzeby wydziałów Komendy Wojewódzkiej Policji we Wrocławiu - w formule zaprojektuj i wybuduj

Komenda Wojewódzka Policji we WrocławiuPolenVeröffentlicht am 19. Juli 2026
Noch 23 Tage

Beschreibung

1. Die Bestellung wurde in zwei Teile unterteilt: Teil 1: Anpassung der Gebäude Nr. 4 und 48 im Komplex an der ul. Poznańska für die Abteilungen der Wojewódzkiej Policji Komendy in Wrocław im Design-and-Build-Format; Teil 2: Anpassung des Gebäudes Nr. 18 im Komplex an der ul. Poznańska für die Abteilungen der Wojewódzkiej Policji Komendy in Wrocław im Design-and-Build-Format. Der Auftragnehmer kann ein Angebot für einen oder beide Teile des Verfahrens einreichen. Es wird verlangt, dass ein Angebot für die Gesamtheit des Bestellungsgegenstandes in den einzelnen Teilen des Verfahrens eingereicht wird. 2. Im Rahmen des Bestellungsgegenstandes, zu dessen Ausführung der Auftragnehmer verpflichtet ist, sind insbesondere enthalten: 1) Entwicklung des Konzepts, 2) Erstellung der Projekt- und Kostendokumentation, 3) Erstellung der technischen Dokumentation, 4) Durchführung aller Maßnahmen zur Erlangung der erforderlichen Genehmigungen und Entscheidungen, einschließlich z.B. Untersuchungen, Gutachten, Prüfungen, archäologische Untersuchungen, dendrologische und ornithologische Gutachten, 5) Ausübung der Autoraufsicht, 6) Ausführung der Bauarbeiten gemäß der erstellten und vom Auftraggeber genehmigten Dokumentation. 3. Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit einer fakultativen Ortsbegehung der Gebäude 4, 18 und 48 im Komplex an der ul. Poznańska vor und informiert gleichzeitig darüber, dass die Durchführung der Ortsbegehung nicht verpflichtend ist, d.h. dass das Angebot eines Auftragnehmers, der keine Ortsbegehung durchführt, nicht aufgrund von Art. 226 Abs. 1 Punkt 18 des Gesetzes Pzp aus dem Verfahren ausgeschlossen wird. Der Auftraggeber setzt die folgenden Termine für die Ortsbegehung fest: - am 01.07.2026 um 11:00 Uhr - am 08.07.2026 um 11:00 Uhr Das Treffen der Auftragnehmer mit dem Vertreter des Auftraggebers findet am Haupttor des Komplexes an der ul. Poznańska an der Schranke auf der gegenüberliegenden Seite der ul. Poznańska - gegenüber dem ZUS Oddział in Wrocław statt. 4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Offerte zu sichern. Die Höhe der Sicherheit beträgt: - für Teil 1 des Verfahrens: 250.000,00 PLN - für Teil 2 des Verfahrens: 470.000,00 PLN Die Höhe der Sicherheit für Auftragnehmer, die in allen Teilen des Verfahrens ein Angebot einreichen, beträgt: 720.000,00 PLN 5. Der Auftragnehmer wird vor Abschluss des Vertrages verpflichtet sein, eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages gemäß den Bestimmungen der PZP in Höhe von 5 % des brutto Angebotsbetrags zu leisten. 6. Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit einer Änderung des abgeschlossenen Vertrages im Hinblick auf den Inhalt des ausgewählten Angebots im Umfang vor, der in Art. 454-455 des Gesetzes über öffentliche Aufträge sowie in §6 Abs. 9 PPU und §25 PPU (Anlage Nr. 2 zum SWZ) angegeben ist. 7. Der Auftraggeber sieht die Anwendung des Verfahrens vor, das in Art. 139 Abs. 1 des Gesetzes Pzp, genannt „umgekehrte Reihenfolge der Angebotsbewertung“, erwähnt wird. 8. Datenschutz: Abschnitt II SWZ. 9. Der Termin für die Bindung des Angebots endet am 10.11.2026. 10. Gemäß Art. 257 des Gesetzes Pzp informiert der Auftraggeber, dass er die Absicht hat, das Verfahren zur Vergabe des Auftrags zu annullieren, wenn die öffentlichen Mittel, die für die Finanzierung der Gesamtheit oder eines Teils des Auftrags vorgesehen sind, nicht zugewiesen werden. I. 1. Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen zu vergeben oder weiterzuführen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über öffentliche Aufträge oder in den Anwendungsbereich von Art. 10 Abs. 1, 3, Abs. 6 Buchst. A)–e), Abs. 8, 9 und 10, Art. 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/UE, Art. 7 und 8, Art. 10 Buchst. B)–f) und Buchst. H)–j) der Richtlinie 2014/24/UE, Art. 18, Art. 21 Buchst. B)–e) und Buchst. G)–i), Art. 29 und 30 der Richtlinie 2014/25/UE sowie Art. 13 Buchst. A)–d), Buchst. F)–h) und Buchst. J) der Richtlinie 2009/81/WE fallen, für oder mit Beteiligung von: a) russischen Staatsbürgern, in Russland ansässigen natürlichen Personen oder juristischen Personen, Unternehmen oder Organen mit Sitz in Russland; b) juristischen Personen, Unternehmen oder Organen, an denen das Eigentum direkt oder indirekt zu mehr als 50 % einer natürlichen oder juristischen Person, eines Unternehmens oder Organs gemäß Buchst. a) zusteht; oder c) natürlichen oder juristischen Personen, Unternehmen oder Organen, die im Namen oder unter der Leitung einer natürlichen oder juristischen Person, eines Unternehmens oder Organs gemäß Buchst. a) oder b) handeln. einschließlich Subunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Fähigkeiten im Sinne der Richtlinien über öffentliche Aufträge in Anspruch genommen werden, wenn sie mehr als 10 % des Auftragswerts ausmachen. 2. Um die Bedingung des Auftrags, die in diesem Abschnitt des SWZ erwähnt wird, zu erfüllen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Erklärung über das Fehlen von Sanktionen beizufügen. Das Muster der Erklärung ist Anlage Nr. 3 zum SWZ. Die Erklärung ist in elektronischer Form, in elektronischer Form und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu erstellen. 3. Die Konsequenz des Nichtnachweises der Erfüllung der obigen Auftragsbedingung ist die Ablehnung des Angebots des Auftragnehmers. II. 1. Um den Auftrag zu erhalten, können sich Auftragnehmer bewerben, die nicht aufgrund von Art. 10

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