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Polen – Werkzeug – Dostawa narzędzi warsztatowych i urządzeń transportu bliskiego.

Jednostka Wojskowa Nr 6021PolenVeröffentlicht am 12. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

Das Verfahren wird gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 11. September 2019 über öffentliche Aufträge (Dz.U. 2026, Nr. 793) durchgeführt, im Folgenden als Gesetz Pzp bezeichnet. Das Verfahren wird als offenes Verfahren gemäß Art. 132 des Gesetzes Pzp durchgeführt. Der Auftraggeber erteilt den Auftrag in Teilen, von denen jeder Gegenstand eines separaten Verfahrens ist. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Werkzeugen und Geräten für den Nahverkehr, unterteilt in 2 (zwei) Auftragsteile. Gemeinsame Beschaffungsvokabular (CPV)-Code: 44510000-8 Werkzeuge, 34911100-7 Rollwagen. Der genaue Gegenstand des Auftrags wird in den Anlagen Nr. 1, 1.1 - 1.2 sowie Nr. 4 zur SWZ festgelegt, nämlich: Angebotsformular mit Sortiments- und Preisangaben sowie geplante Vertragsbedingungen. Der Auftraggeber erlaubt die Einreichung von Teilangeboten, von denen jedes vom Auftraggeber gemäß den in der SWZ beschriebenen Regeln getrennt bewertet wird. Der Auftrag wurde in Teile unterteilt, gemäß der Beschreibung in den Anlagen Nr. 1.1 - 1.2 zur SWZ. Jeder der Auftragnehmer kann ein Angebot für einen oder mehrere Teile einreichen. Der Auftraggeber verlangt die Einreichung eines Angebots für alle erforderlichen Positionen, die in den Anlagen Nr. 1.1 - 1.2 zur SWZ aufgeführt sind. Jedes Mal, wenn in dieser SWZ der Auftragsgegenstand unter Angabe von Handelsmarken, Patenten oder Herkunft, Quelle oder einem besonderen Verfahren beschrieben wird, das die vom jeweiligen Auftragnehmer gelieferten Produkte kennzeichnet, und dies zu einer Bevorzugung oder Ausschluss bestimmter Auftragnehmer oder Produkte führen könnte, wird angenommen, dass solchen Hinweisen die Worte „oder gleichwertig“ beigefügt sind. Der Auftraggeber hat bei der Beschreibung des Auftragsgegenstands aufgrund der in Art. 99 Abs. 4 des Gesetzes Pzp enthaltenen Bestimmung auf eine Handelsmarke oder Herkunft hingewiesen, aufgrund der Spezifik des Auftragsgegenstands sowie der Unmöglichkeit, ihn vollständig mit präzisen und verständlichen Angaben zu beschreiben. Durch die Beschreibung des Auftragsgegenstands mit Handelsmarken, Patenten oder Herkunft, Quelle oder einem besonderen Verfahren, das die Produkte kennzeichnet, legt der Auftraggeber somit die qualitativen, technischen und Gebrauchseigenschaften fest, die der Auftragsgegenstand erfüllen muss. Der Auftraggeber schließt nicht aus, dass sich nur die in Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes Pzp genannten Auftragnehmer, d.h. solche mit dem Status einer geschützten Arbeitsstätte, soziale Genossenschaften sowie andere Auftragnehmer, deren Hauptzweck oder Hauptzweck der Tätigkeit ihrer organisatorisch abgegrenzten Einheiten, die den Auftrag ausführen werden, die soziale und berufliche Integration sozial marginalisierter Personen ist, um die Erteilung des Auftrags bewerben können. Das Verfahren wird in polnischer Sprache in elektronischer Form über die Plattform platformazakupowa.pl unter der Adresse https://platformazakupowa.pl/pn/ozgst durchgeführt. Der Auftraggeber informiert, dass die Anweisungen zur Nutzung von platformazakupowa.pl, insbesondere zum Login, zur Einreichung von Anfragen zur Klärung des Inhalts der SWZ, zur Einreichung von Angeboten sowie zur Durchführung anderer Maßnahmen im Rahmen dieses Verfahrens unter Verwendung von platformazakupowa.pl sich in der Registerkarte „Anweisungen für Auftragnehmer“ auf der Website unter der Adresse befinden: Oferta, oświadczenia (JEDZ), zobowiązanie https://platformazakupowa.pl/strona/45-instrukcje. Elektronisch eingereichte Angebote müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet werden.

CPV-Codes

WerkzeugHandwagen

Unterlagen & Angebotsabgabe

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