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Polen – Verkehrsschilder – RDW we Włodawie. Dostawa znaków, elementów oznakowania, urządzeń bezpieczeństwa ruchu drogowego

Zarząd Dróg Wojewódzkich w Lublinie Rejon Dróg Wojewódzkich we WłodawiePolenVeröffentlicht am 07. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Verkehrszeichen, Verkehrsschildern und Verkehrssicherungsanlagen.

2. Der Auftrag umfasst die Lieferung von vertikalen Verkehrsschildern (Zeichen: Warnzeichen, Verbots- und Gebotszeichen, Informationszeichen, Richtungs- und Ortszeichen, Ergänzungszeichen und Zusatztafeln) sowie Verkehrssicherungsanlagen, die auf Landstraßen gemäß der Zeichenzusammenstellung verwendet werden. Der Auftrag ist an die Sitzung des Regionalen Straßenamtes in Włodawa, ul. Lubelska 60, 22-200 Włodawa, zu liefern. 1) Verkehrszeichen und -tafeln sind aus feuerverzinktem Stahlblech mit einer Mindestdicke von 1,25 mm herzustellen. 2) Die Pfosten für die Zeichen sollen aus verzinktem Stahlrohr (Außenmaß 60 mm) mit einer Mindestwandstärke von 2,9 - 3,2 mm mit angeschweißten Ankern im unteren Teil des Pfostens hergestellt und mit einer Kunststoffabdeckung ausgestattet sein, die vor dem Eindringen von Wasser in das Innere schützt. Der Auftraggeber erlaubt die Verwendung von Pfosten ohne angeschweißte Anker, wenn die Anker in den Öffnungen des unteren Teils des Pfostens angebracht sind. 3) Auf dem Zeichen (rückseitig) muss sich ein Merkmal befinden, das die Haltbarkeit der Reflektivfolie angibt. 4) Profile zur Befestigung der Halterungen, die sich auf der Rückseite der Zeichentafeln befinden. 5) Die Rückseiten der Zeichen und Verkehrsschilder sind mit grauer, nicht reflektierender Farbe geschützt. 6) Die Kanten der Zeichen und Verkehrsschilder müssen doppelt gebogen sein. 7) Alle Zeichen und Zusatztafeln müssen mit einem Satz Befestigungselemente ausgestattet sein (die Kosten der Halterungen sind im Preis der Beschilderung zu berücksichtigen). 8) Garantie für die verwendeten Reflektionsfolien für Verkehrsschilder: mindestens 7-jähriger Erhalt der Reflektivität der Folie Typ 1, 10-jähriger Erhalt der Reflektivität der Folie Typ 2 sowie Garantie für die Zeichentafel: mindestens 7 Jahre. 9) Die Garantie für Verkehrssicherungsanlagen beträgt mindestens 24 Monate (die Garantie umfasst keine mechanischen Schäden). 10) Die Garantie für die Haltbarkeit der Leitpfosten U-1a und U-1b beträgt mindestens 24 Monate ab Lieferdatum (die Garantie umfasst keine mechanischen Schäden) oder gemäß dem eingereichten Angebot. 11) Verkehrszeichen, Zusatztafeln und Leitpfosten müssen sauber, glatt und frei von Kratzern, Blasen und Vertiefungen sein. 12) Die Lieferung ist in der im Preisformular angegebenen Sorte und Menge durchzuführen. 13) Alle Zeichen, Zusatztafeln, Leitpfosten U-1a und U-1b sowie Verkehrssicherungsanlagen sind gemäß: a) der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 3. Juli 2003 über die besonderen technischen Anforderungen an Verkehrszeichen und -signale sowie Verkehrssicherungsanlagen und deren Anbringung auf Straßen (Dz. U. z 2019 r., poz. 2311 mit späteren Änderungen) herzustellen. 14) Alle Zeichen und Verkehrssicherungsanlagen müssen im Jahr 2026 hergestellt und mit dem Produktionsdatum gekennzeichnet werden. a) Dies gilt nicht für reflektierende Elemente für eiserne Abdeckungen in den Farben weiß und rot sowie in anderen Farben, deren Produktionsdatum vor dem Jahr 2026 liegen kann. 3. Der Auftragnehmer stellt den Transport des Auftragsgegenstandes sicher. 4. Der Auftraggeber stellt das Entladen der Zeichen sicher. Der Auftragnehmer wird telefonisch mit mindestens einem Tag Vorlauf die Lieferdatum vereinbaren, um die Möglichkeit des Entladens und der Annahme der gelieferten Zeichen durch die Mitarbeiter des Regionalen Straßenamtes in Włodawa zu gewährleisten. 5. Lieferungen, die in Bezug auf die Qualität beanstandet werden, bleiben bis zur Abholung durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das fehlerhafte Material auf eigene Kosten zu entfernen und die fehlerfreien Geräte innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Meldung durch den Auftraggeber zu liefern. 6. Der Auftragnehmer fügt zu allen Elementen dem Empfangsprotokoll hinzu: a) Garantie für das Produkt, b) Technische Zulassung oder nationale technische Bewertung, ausgestellt von einer zuständigen Einheit zusammen mit einer Erklärung der Gebrauchseigenschaften. 7. Der Auftragnehmer übergibt die Dokumente spätestens 5 Tage nach Lieferdatum der für die Vertragsabwicklung zuständigen Person auf Seiten des Auftraggebers. Die Vorlage der betreffenden Dokumente wird die Grundlage für die Erstellung der Empfangsprotokolle der Lieferung darstellen, die die Ausstellung der Rechnung durch den Auftragnehmer bedingen. 8. Der Auftragsgegenstand wurde gemäß Art. 101 Abs. 1 Punkt 2 und Abs. 3 des Gesetzes PZP beschrieben. Der Auftraggeber erlaubt gleichwertige Lösungen, die im Auftrag beschrieben sind, unter der Bedingung, dass der Auftragnehmer in seinem Angebot, insbesondere durch die in Art. 104-107 genannten Mittel, nachweist, dass die vorgeschlagenen Lösungen in gleichem Maße die Anforderungen erfüllen, die im Auftragsgegenstand beschrieben sind. 9. Als gleichwertige Lösung wird ein Angebot für die Lieferung von Beschilderungselementen anerkannt, die unter Verwendung anderer Technologien, Materialien und Ausrüstungen als in der Auftragsbeschreibung angegeben hergestellt wurden, unter der Bedingung, dass ihre Parameter nicht schlechter sind als die in der Auftragsbeschreibung angegebenen. 10. Der Auftraggeber erlaubt keine Teilangebote. Der Auftraggeber hat auf die Aufteilung des Auftrags in Teile verzichtet, da der Lieferumfang klein ist. Die Aufteilung des Auftrags würde zu einer zusätzlichen Verringerung des Lieferumfangs führen, was die eventuellen Lieferkosten und somit den Preis des Angebots unnötig negativ beeinflussen könnte. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass keine Angebote von Auftragnehmern eingereicht werden, da der Umfang der eventuellen Lieferungen zu klein ist.

CPV-Codes

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