Polen – Nichtchemisches medizinisches Einwegmaterial und hämatologisches Verbrauchsmaterial – DOSTARCZANIE WYROBÓW MEDYCZNYCH WG 34 PAKIETÓW
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von medizinischen Produkten gemäß 34 Paketen an den Sitz des Auftraggebers (ul. Złotej Jesieni 1, Krakau), entsprechend der Beschreibung und Anforderungen in Anlage Nr. 1 zur vorliegenden Spezifikation. 2. Die Gültigkeitsdauer / Garantiezeit des Auftragsgegenstandes darf nicht kürzer als 12 Monate ab Lieferdatum sein. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Antrag des Auftraggebers eine Schulung des Personals des Auftraggebers an dessen Sitz (ul. Złotej Jesieni 1, Krakau) zusammen mit der ersten Lieferung der Waren an die Krankenhausapotheke in einem schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitraum, jedoch nicht später als 30 Tage nach Vertragsabschluss, durchzuführen. 4. Der Auftragnehmer wird verpflichtet sein, eine Anwesenheitsliste der durchgeführten Schulung, von der in Ziffer 3 die Rede ist, mit Unterschriften der geschulten Benutzer, die ihre tatsächliche Anwesenheit bestätigen, an die Krankenhausapotheke innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum der Durchführung der Schulung zu übermitteln. 5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, sich an die Auftragnehmer im Stadium der Prüfung und Bewertung der Angebote zu wenden, um Muster des angebotenen Auftragsgegenstandes zur Verfügung zu stellen, um sie zu testen und die technische oder berufliche Fähigkeit des Auftragnehmers zur Realisierung des Auftrags zu überprüfen. Die damit verbundenen Kosten trägt der Auftragnehmer. 6. Weitere Bedingungen des Auftrags regelt der Vertragsentwurf, der Anlage Nr. 3 zur Spezifikation darstellt. 7. Die Lieferung der medizinischen Produkte wird gemäß schriftlicher Bestellungen erfolgen, die vom Mitarbeiter der Krankenhausapotheke sukzessive für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Vertragsabschluss erteilt werden. 8. Auftragsausführungsfrist - nicht länger als 3 Werktage ab Bestelldatum (E-Mail, Fax). 9. Möglichkeit der Lieferung im Expressverfahren innerhalb der kürzestmöglichen, mit dem Leiter der Krankenhausapotheke vereinbarten Zeit, jedoch nicht länger als 24 Stunden, gerechnet in Werktagen ab Bestelldatum (E-Mail, Fax). Dokumente, die das Angebot bilden: a) Angebotsformular, bereitgestellt durch den Auftraggeber auf der Plattform e-Zamówienia und in der Vorschau des Verfahrens unter der Registerkarte „Grundlegende Informationen“ hinterlegt, unterzeichnet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur durch die Personen, die ordnungsgemäß zur Vertretung des Auftragnehmers befugt sind, b) detailliertes Preisangebot (gemäß Muster der Tabelle in Abschnitt XVI Ziffer 2 der Spezifikation), c) Dokumente und Erklärungen, die die Erfüllung der Teilnahmebedingungen des Auftragnehmers am Verfahren und das Fehlen von Ausschlussgründen bestätigen (in Abschnitt X.1 der Spezifikation aufgeführt), d) in Abschnitt XI der Spezifikation genannte Dokumente, e) im Falle von Auftragnehmern, die durch einen Beauftragten tätig sind – Vollmacht, f) im Falle von Auftragnehmern, die gemeinsam um den Auftrag nachsuchen – Dokument, das die Bestellung eines Beauftragten durch die gemeinsam um den Auftrag nachsuchenden Auftragnehmer zur Vertretung in dem Verfahren um die Erteilung des Auftrags oder zur Vertretung in dem Verfahren und zum Abschluss des Vertrags über den öffentlichen Auftrag bestätigt, g) Bestätigung der Einlegung von Wadien, h) Muster (falls zutreffend). Auftragnehmer können gemeinsam um die Erteilung des Auftrags nachsuchen. In einem solchen Fall muss ihr Angebot die folgenden Anforderungen erfüllen: a) in Bezug auf die Anforderungen, die vom Auftraggeber gestellt werden, muss jeder der gemeinsam um den Auftrag nachsuchenden Auftragnehmer einzeln dokumentieren, dass er nicht vom Verfahren gemäß Art. 108 des Gesetzes Pzp sowie Art. 109 Abs. 1 Punkt 1 sowie Punkt 4 des Gesetzes Pzp und Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 über besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit (Dz. U. z 2025 r. poz. 514) und Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über Maßnahmen zur Beschränkung im Zusammenhang mit den Handlungen Russlands zur Destabilisierung der Lage in der Ukraine (ABl. EU L 229 vom 31.07.2014, S. 1, mit späteren Änderungen) ausgeschlossen ist, b) die gemeinsam auftretenden Auftragnehmer müssen einen Beauftragten zur Vertretung in dem Verfahren oder zur Vertretung in dem Verfahren und zum Abschluss des Vertrags über den öffentlichen Auftrag bestellen. Die Vollmacht ist in dem Angebot in der in Ziffer 5 genannten Form vorzulegen, c) jegliche Korrespondenz in dem Verfahren wird ausschließlich mit dem in Ziffer 7 Buchstabe b) genannten Beauftragten geführt, d) bei Ausfüllen des Angebotsformulars sowie anderer Dokumente, die sich auf den „Auftragnehmer“ beziehen; an der Stelle „z. B. Name und Adresse des Auftragnehmers“ sind die Daten jedes der gemeinsam um die Erteilung des Auftrags nachsuchenden Auftragnehmer und nicht die Daten des Beauftragten der gemeinsam um die Erteilung des Auftrags nachsuchenden Auftragnehmer einzutragen.
ANFORDERUNGEN BETREFFEND WADIEN
Das Angebot, das für den gesamten Auftrag abgegeben wird, muss mit einem Wadium in Höhe von 22 915,00 PLN (in Worten: zweiundzwanzig tausend neunhundert fünfzehn 00/100) gesichert werden.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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