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Frankreich – Alle übrigen nicht therapeutischen Mittel – Prélèvement, usinage d’éprouvettes et prestations connexes au profit de DGA TA

Direction Générale de l’Armement / DOMN / Service des achats de l’ArmementFrankreichVeröffentlicht am 10. März 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Um seine Aufgaben zu erfüllen, muss das Zentrum der DGA Technischen Aéronautik (TA) mechanische, Alterungs- und physikalisch-chemische Tests an metallischen, Kunststoff-, Verbundwerkstoff- oder Hybridproben durchführen.---- Dieser Rahmenvertrag soll die Erbringung folgender Leistungen ermöglichen: ----Entnahme, Bearbeitung von metallischen Proben ----Entnahme, Bearbeitung von Kunststoff-, Verbundwerkstoff- oder Hybridproben ----Herstellung von Montageelementen für die Proben. ----Es wird darauf hingewiesen, dass der letzte Termin für die Abgabe der Angebote der 13/04/2026 um 12:00 Uhr (Pariser Zeit) ist. ----Es handelt sich um einen Verteidigungs- oder Sicherheitsauftrag. ----Der in den Rubriken 2.1.3 und 5.1.5 ausgewiesene geschätzte Betrag entspricht einer Gesamtschätzung für das Rahmenvertragsprojekt, ohne dass der Staat verpflichtet ist. ----Es handelt sich um einen einseitigen Rahmenvertrag mit Bestellscheinen und Folgeaufträgen. ----Der Vertrag hat eine Laufzeit von 7 Jahren. ----Die Bewerber müssen angeben, ob sie sich allein oder in einem Konsortium bewerben. Es ist den Bewerbern untersagt, für den Rahmenvertrag mehrere Angebote einzureichen, indem sie gleichzeitig 1) als Einzelbewerber und als Mitglieder eines oder mehrerer Konsortien agieren; 2) als Mitglieder mehrerer Konsortien agieren. Die Zusammensetzung der Konsortien darf zwischen der Bewerbung und der Angebotsabgabe nicht geändert werden. Zudem gelten die Bestimmungen der Artikel R2142-23 und R2342-14 des CCP. ----Unterzeichnung der Dokumente: Die im Bewerbungsdossier enthaltenen Dokumente, die eine Unterschrift erfordern, müssen von einer zur Vertretung der Gesellschaft befugten Person unterzeichnet werden (mit Angabe des Namens, Vornamens, der Qualität des Unterzeichners und mit dem Stempel der Gesellschaft). Wenn der Unterzeichner der Dokumente nicht in den öffentlichen Informationen über die SIREN-Nummer oder das äquivalente Dokument für im Ausland ansässige Bewerber erscheint, ist jedes Dokument, das die Befugnis des Unterzeichners zur Vertretung der Gesellschaft nachweist, beizufügen. Bei elektronischen Dateien gilt ein signierter Zip-Ordner nicht als Unterschrift der enthaltenen Dokumente. Jedes Dokument, für das eine Unterschrift erforderlich ist, muss elektronisch und getrennt von einer zur Vertretung der Gesellschaft befugten Person unterzeichnet werden (siehe „Modalitäten der Übermittlung der Angebote“ in Abschnitt 2.1.4). Eine eingescannte handschriftliche Unterschrift kann die elektronische Unterschrift nicht ersetzen. Alle Mitglieder des Konsortiums müssen sich für dasselbe Unterschriftenformat (handschriftlich oder elektronisch) entscheiden, ohne die Möglichkeit, die beiden Unterschriftenarten zu mischen. Die Bereitstellung aller in den Rubriken 2.1.6, 5.1.9, 5.1.12 aufgeführten Elemente/Dokumente ist entscheidend, andernfalls wird die Bewerbung des Wirtschaftsteilnehmers abgelehnt. ----Die im Rahmen der Bewerbungen eingereichten Dokumente in einer anderen Sprache als Französisch müssen von einer Übersetzung ins Französische begleitet werden. Nur die französische Version gilt.

CPV-Codes

Alle übrigen nicht therapeutischen Mittel

Unterlagen & Angebotsabgabe

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