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Polen – Multimediaausrüstung – Zakup wyposażenia komputerowego i elektronicznego w ramach projektu: Laboratoria budownictwa przyszłości – budowa warsztatów szkolnych przy Zespole Szkół Budowlano-Architektonicznych w Tarnowskich Górach

Powiat TarnogórskiPolenVeröffentlicht am 13. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

1. Der Gegenstand des Auftrags besteht im Kauf, der Montage und Lieferung von Computer- und Elektronikausrüstung im Rahmen des Projekts: „Laboratorien für Bauwesen der Zukunft – Bau von Schulwerkstätten am Zespół Szkół Budowlano-Architektonicznych in Tarnowskie Góry“ Lieferort: Zespół Szköl Budowlano-Architektonicznych, Tarnowskie Góry, ul. Okrzei 3. Der Auftrag wurde in 3 Teile aufgeteilt: Teil 1 – Computerausrüstung Teil 2 – Elektronikausrüstung – Monitore Teil 3 – Elektronikausrüstung – 3D-Drucker 2. Der Auftrag wird aus dem Fonds für faire Transformation im Rahmen des Programms Europäische Fonds für Schlesien 2021 – 2027 mitfinanziert. 3. Der genaue Umfang des Auftrags, die Beschreibung der Anforderungen des Auftraggebers im Hinblick auf die Durchführung und Abnahme wird festgelegt durch: 1) Beschreibung des Auftragsgegenstands – Anhang Nr. 5 zur SWZ, 2) geplante Vertragsbestimmungen – Anhang Nr. 3 zur SWZ. 4. Die erforderliche Garantiezeit für den ausgeführten Auftragsgegenstand beträgt mindestens 24 Monate ab dem Tag der Unterzeichnung des mängelfreien Abnahmeprotokolls durch den Auftraggeber, den Nutzer (d.h. den Direktor des ZSBA oder eine von ihm benannte Person) und den Auftragnehmer. 5. Der Auftraggeber verlangt keine Einreichung von Nachweisen für den Auftragsgegenstand. 6. Der Auftraggeber verlangt, dass die angebotene Leistung, einschließlich aller ICT-Produkte, ICT-Dienstleistungen sowie ICT-Prozesse, die zur Erfüllung des Auftrags verwendet werden, sowohl als Hauptbestandteile als auch als Komponenten, Umgebungsbestandteile der Dienstleistung oder begleitende Lösungen, nicht enthalten: 1) ICT-Produkte, ICT-Dienstleistungen oder ICT-Prozesse, die in der Empfehlung gemäß Art. 33 Abs. 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale Cyber-Sicherheitssystem als negativ für das grundlegende Sicherheitsinteresse des Staates bezeichnet werden; 2) ein ICT-Produkt, dessen Typ in der Entscheidung über die Anerkennung des Lieferanten als Lieferant mit hohem Risiko gemäß Art. 67b Abs. 15 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale Cyber-Sicherheitssystem festgelegt wurde, oder ICT-Dienstleistungen oder ICT-Prozesse, die in dieser Entscheidung festgelegt wurden. Die Nichterfüllung dieser Anforderungen führt zur Ablehnung des Angebots gemäß Art. 226 Abs. 1 Punkt 17 oder Punkt 19 des Gesetzes. 7. Der Auftraggeber sieht die Anwendung des Verfahrens gemäß Art. 139 Abs. 1 – dem sogenannten „umgekehrten“ Verfahren – vor. 8. Auftragnehmer können sich gemeinsam um die Vergabe des Auftrags bewerben. Auftragnehmer, die sich gemeinsam um die Vergabe des Auftrags bewerben, bestellen einen Bevollmächtigten zur Vertretung in dem Verfahren zur Vergabe des Auftrags oder zur Vertretung in dem Verfahren und zum Abschluss des Vertrags über den öffentlichen Auftrag. Auftragnehmer, die sich gemeinsam um die Vergabe des Auftrags bewerben, sind verpflichtet, zusammen mit dem Angebot die entsprechende Vollmacht einzureichen. Im Falle der gemeinsamen Bewerbung um die Vergabe des Auftrags durch die Auftragnehmer sind die Erklärungen gemäß Art. 125 des Gesetzes auf dem einheitlichen europäischen Formular für öffentliche Aufträge sowie gemäß Anhang Nr. 4 zur SWZ von jedem der sich gemeinsam um die Vergabe des Auftrags bewerbenden Auftragnehmer einzureichen. Diese Erklärungen bestätigen die Erfüllung der Teilnahmebedingungen im Umfang, in dem jeder der sich gemeinsam um die Vergabe des Auftrags bewerbenden Auftragnehmer die Erfüllung der Teilnahmebedingungen sowie das Fehlen von Ausschlussgründen nachweist – keiner der Auftragnehmer darf aufgrund der in der SWZ genannten Ausschlussgründe vom Verfahren ausgeschlossen werden. Dies bedeutet, dass die Erklärungen über das Fehlen von Ausschlussgründen von jedem der sich gemeinsam um die Vergabe des Auftrags bewerbenden Auftragnehmer eingereicht werden müssen. Alle Korrespondenz wird ausschließlich mit dem als Bevollmächtigter der sich gemeinsam um die Vergabe des Auftrags bewerbenden Auftragnehmer auftretenden Subjekt geführt. 9. Der Auftrag wird in Teilen vergeben. Der geschätzte Wert aller Teile: 4.512.393,39 zł netto.

CPV-Codes

MultimediaausrüstungVorführgeräteDiverse Computerausrüstungen

Unterlagen & Angebotsabgabe

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