Polen – Stromerzeugungsaggregate mit Selbstzündungsmotoren – Dostawa agregatów prądotwórczych w ramach realizacji Programu Ochrony Ludności i Obrony Cywilnej na lata 2025 – 2026 z możliwością składania ofert częściowych
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Stromerzeugungsaggregaten im Rahmen der Umsetzung des Programms zum Schutz der Bevölkerung und zum Zivilschutz für die Jahre 2025-2026. Der Auftrag ist in 2 Pakete (Teile) unterteilt. Paket 1 Stromerzeugungsaggregat 20 kVA – 2 Stück. Paket 2 Stromerzeugungsaggregat 100 kVA – 1 Stück. Der detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes sowie die Bedingungen für die Durchführung der Lieferungen sind festgelegt in: - Preisformular – Anhang Nr. 1.1 zu SWZ für die einzelnen Teile (Pakete), - Technische Spezifikation – Detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes – Anhang Nr. 1.2 zu SWZ für die einzelnen Teile (Pakete) - Geplante Vertragsbestimmungen – Anhang Nr. 2 zu SWZ. 1. Alle in den oben genannten Dokumenten festgelegten Anforderungen stellen Mindestanforderungen dar, deren Erfüllung obligatorisch ist. Die Nichterfüllung der oben genannten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Angebots als nicht den Auftragsbedingungen entsprechend, gemäß Art. 226 Abs. 1 Pkt 5 des Gesetzes Pzp. 2. Der Beauftragte des Auftraggebers gestattet nicht die Möglichkeit, Angebote für beliebige Positionen in einem bestimmten Teil (Paket) einzureichen. In den einzelnen Teilen muss das vollständige Sortiment in den vom Auftraggeber angegebenen Mengen bewertet werden. Die Vorlagen der Anhangs Nr. 1.1 („Preisformular“) und Nr. 1.2 („Technische Spezifikation – Detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes“) sind vollständig auszufüllen, ohne Änderungen an deren Inhalt vorzunehmen – sie stellen einen integralen Bestandteil des Angebots – die Erklärung des Ausführenden zu deren Inhalt dar. Daher führt das Fehlen dieser Anhangs, die den Inhalt entsprechend der in SWZ festgelegten Vorlage enthalten, zum Ausschluss des Angebots (nach vorheriger Durchführung aller durch den Beauftragten des Auftraggebers gemäß dem Gesetz Pzp im Bereich der Bewertung der Angebote vorgesehenen Maßnahmen). 3. Weitere Bedingungen und die Art und Weise der Durchführung des Auftragsgegenstandes sind in den geplanten Vertragsbestimmungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftrag festgelegt, die Anhang Nr. 2 zu SWZ darstellen. Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit von Änderungen der Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrags (sogenannte Vertragsänderungen auf der Grundlage von Art. 455 Abs. 1 Pkt 1 des Gesetzes Pzp) in Bezug auf den Inhalt des Angebots, auf dessen Grundlage die Auswahl des Ausführenden erfolgte, gemäß den in den Anhangs Nr. 2 zu SWZ festgelegten Bedingungen vor. Eine Vertragsänderung kann auch in den in Art. 455 Abs. 1 Pkt 2-4 sowie Abs. 2 des Gesetzes Pzp genannten Fällen erfolgen. 4. Der Ausführer kann nur ein Angebot einreichen. 5. Das Angebot ist in polnischer Sprache einzureichen. 6. Das Angebot ist, unter Androhung der Unwirksamkeit, in elektronischer Form (d.h. in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur) einzureichen. 7. Der Inhalt des Angebots muss dem Inhalt der SWZ entsprechen.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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