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Polen – Elektrizität – Dostawa i odkup energii elektrycznej dla Gminy Sosnowiec.

Gmina Sosnowiec - miasto posiadające prawa powiatuPolenVeröffentlicht am 25. Aug. 2026
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Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Elektroenergie sowie der Einkauf von Elektroenergie, die in Anlagen erneuerbarer Energiequellen erzeugt wird, die den Auftraggebern gehören, gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Gesetz über erneuerbare Energiequellen, den geltenden Durchführungsbestimmungen sowie den Qualitätsstandards für die Versorgung der Abnehmer. Der detaillierte Verzeichnis der Energieentnahmestellen, der Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie (OZE) sowie der prognostizierte Energieumsatz, der Gegenstand des Auftrags ist, enthält Anhang Nr. 2 zur SWZ – „Beschreibung des Auftragsgegenstands EE 2027-2028“. 2. Gegenstand des Auftrags sind: 1) Lieferung von Elektroenergie an die Energieentnahmestellen der Auftraggeber, 2) Einkauf von Elektroenergie, die in den Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie (OZE) der Auftraggeber erzeugt und in das Netz eingespeist wird, 3) Abrechnung der Elektroenergie gemäß vier Abnehmergruppen, die in der untenstehenden Tabelle angegeben sind, für die der Auftragnehmer verpflichtet ist, separate Einheitspreise für Elektroenergie anzubieten, die jeweils im Jahr 2027 und im Jahr 2028 gelten. Gruppe 1 Straßenbeleuchtung Alle Objekte der Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen, deren Betrieb automatisch gesteuert wird. Die Objekte können zu den Tarifgruppen OSD: Oxx, Cxx, R gehören. Gruppe 2 Gebäude und Anlagen, die nicht zur Straßenbeleuchtung gehören Alle übrigen Objekte, die nicht zur Gruppe 1 gehören. Die Objekte können zu den Tarifgruppen OSD: Cxx gehören. Gruppe 3 Objekte, die aus dem Netz SN versorgt werden Alle übrigen Objekte, die nicht zur Gruppe 1 und 2 gehören und zu den Tarifgruppen OSD: Bxx gehören. Gruppe 4 Objekte, die aus der Tarifgruppe Gxx versorgt werden Alle übrigen Objekte, die nicht zur Gruppe 1-3 gehören und zu den Tarifgruppen OSD: Gxx gehören. 3. Das prognostizierte Bedarf an Elektroenergie im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028, aufgeschlüsselt nach Tarifen, ist in der Excel-Datei festgelegt, die mit „Beschreibung des Auftragsgegenstands EE 2027-2028“ bezeichnet ist; Registerblatt „Volumen“. 4. Einkauf von Elektroenergie, die in Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie (OZE) erzeugt wird 1) Der Auftrag umfasst auch die Entnahme und Abrechnung von Elektroenergie, die aus Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, die den Auftraggebern gehören, in das Verteilernetz eingespeist wird; 2) Der Auftragnehmer wird verpflichtet, mit dem Auftraggeber einen Vertrag abzuschließen, der die Regeln für den Einkauf von Elektroenergie, die in das Netz eingespeist wird, gemäß den Anforderungen, die in dieser SWZ sowie Anhang Nr. 5a) zur SWZ „Mindestanforderungen an den Vertrag zum Einkauf von Elektroenergie“ festgelegt sind; 3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen Vertragsentwurf zum Einkauf von Elektroenergie vorzubereiten, der die Anforderungen erfüllt, die in der SWZ sowie Anhang Nr. 5a) zur SWZ festgelegt sind; 4) Die Art und Weise der Abrechnung der in das Netz eingespeisten Elektroenergie wird vom rechtlichen Status der jeweiligen Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie (OZE) sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen abhängen. 5. Die detaillierten Bedingungen für die Durchführung des Auftrags hat der Auftraggeber in den geplanten Bestimmungen des Vertrages festgelegt, die Anhang Nr. 5 zur SWZ – PPU darstellen. 6. Die Dienstleistungen zur Verteilung von Elektroenergie werden auf der Grundlage von separaten Verträgen erbracht, die zwischen den einzelnen Auftraggebern (Abnehmern/ Zahlern) und dem zuständigen Verteilernetzbetreiber (OSD) abgeschlossen werden.

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