Finnland – Schutzkleidung – Henkilönsuojaimet, käsidesit ja käsivoiteet, TP 7 - 26
Beschreibung
Helsingin seudun ympäristöpalvelut -kuntayhtymä HSY (im Folgenden auch "HSY" oder "Auftraggeber") agiert in kritischen Bereichen, die für die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind. Um die ununterbrochene Funktion der Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft sicherzustellen, sind Produkte zum Personenschutz von entscheidender Bedeutung, daher muss ihre Verfügbarkeit unter allen Bedingungen und auch innerhalb kurzer Lieferzeiten gewährleistet werden. Durch den Rahmenvertrag kann der Auftraggeber Produkte zum Personenschutz an seine verschiedenen Standorte beschaffen. Eine vorläufige Liste der zu beschaffenden Produkte befindet sich im Anhang 1. Der Auftraggeber beschafft auf der Grundlage des Rahmenvertrags die Produkte nach Bedarf. Auf der Grundlage des Beschaffungsverfahrens wird ein Rahmenvertrag eingerichtet, für den höchstens zwei (2) Rahmenvertragslieferanten ausgewählt werden. Sollten weniger als 2 Angebote, die die Mindestanforderungen erfüllen, eingereicht werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, einen Lieferanten als Rahmenvertragslieferanten auszuwählen oder das Verfahren abzubrechen. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt zwei (2) Jahre. Der voraussichtliche Beginn des Vertrags ist der 1.5.2026. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, auf der Grundlage des Rahmenvertrags ausgeschriebene Produkte zu bestellen. Der Rahmenvertrag stellt für die ausgewählten Rahmenvertragslieferanten (im Folgenden auch "Lieferant") kein Alleinstellungsmerkmal dar, sondern der Auftraggeber kann die im Rahmenvertrag genannten Produkte durch separate Beschaffungsverfahren und auf der Grundlage seiner Verträge beschaffen. Vorläufig und nicht bindend erfolgen Lieferungen, die durch den Rahmenvertragslieferanten an den Auftraggeber erfolgen, nach dem sogenannten Ranking-Modell. Bei dem Ranking-Modell werden Beschaffungen auf der Grundlage des Rahmenvertrags in erster Linie von dem Lieferanten durchgeführt, dessen Angebotspreis am niedrigsten ist. Beschaffungen erfolgen von dem zweitplatzierten Lieferanten, wenn der erstplatzierte Lieferant die Produkte nicht liefern kann. Abholaufträge unter 500 EUR (MwSt. 0 %) kann der Auftraggeber jedoch frei von einem der im Rahmenvertrag ausgewählten Lieferanten beschaffen. Vorläufig und nicht bindend werden Lagerdienstleistungen durch interne Ausschreibungen im Rahmenvertrag ausgeschrieben. Die objektiven Bedingungen der internen Ausschreibungen werden im internen Ausschreibungsverfahren festgelegt. Vorläufig und nicht bindend werden mögliche Einkaufslager durch interne Ausschreibungen im Rahmenvertrag ausgeschrieben. Die objektiven Bedingungen der internen Ausschreibungen werden im internen Ausschreibungsverfahren festgelegt.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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