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Polen – Computerserver – Dostawa serwerów i macierzy dla Krajowej Szkoły Sądownictwa i Prokuratury

Krajowa Szkoła Sądownictwa i ProkuraturyPolenVeröffentlicht am 27. Aug. 2026
Noch 19 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Computerequipment für die Krajowa Szkoła Sądownictwa i Prokuratury. 2. Der Auftragsgegenstand wurde in 2 Teile unterteilt: Teil 1: Server, Teil 2: Mainboard. 3. Der Auftragsgegenstand (im Folgenden OPZ genannt) ist im Anhang Nr. 2 der SWZ detailliert definiert. Ein Ausdruck mit der Liste der Prozessoren im Passmark CPU Mark-Test befindet sich im Anhang 6 der SWZ. 4. Die Art und Weise der Durchführung des Auftragsgegenstands ist in den geplanten Vertragsbestimmungen detailliert beschrieben, die Anhang Nr. 3 der SWZ darstellen. 5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote vorzunehmen und anschließend eine Subjektqualifikation des Auftragnehmers, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, im Hinblick auf das Fehlen von Ausschlussgründen sowie die Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren gemäß Art. 139 der Pzp-Gesetzgebung vorzunehmen. 6. In Fällen, in denen in den Auftragsdokumenten Warenzeichen, Symbole, Patente, Herkunft, Quelle oder ein besonderer Prozess angegeben sind, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen kennzeichnen, die von einem bestimmten Auftragnehmer geliefert werden, was zu einer Bevorzugung oder Ausschluss bestimmter Auftragnehmer oder Produkte führen würde, bedeutet dies, dass der Auftraggeber den Auftragsgegenstand nicht in ausreichend präziser und verständlicher Weise beschreiben kann und dies durch die Spezifik des Auftragsgegenstands gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall erlaubt der Auftraggeber die Abgabe von Angeboten mit äquivalenten Produkten. Jegliche Hinweise auf Warenzeichen, Patente, Herkunft, Quelle oder einen besonderen Prozess sind mit den Worten „oder äquivalent“ zu lesen, wobei das Kriterium, das zur Bewertung der Äquivalenz verwendet wird, die Erfüllung mindestens derselben Merkmale (d.h. funktionalen und nutzungsbezogenen Eigenschaften) ist, wie in der Beschreibung des Auftragsgegenstands und der technischen Parameter auf mindestens demselben Niveau, wie vom Auftraggeber angegeben (in diesem Umfang erlaubt der Auftraggeber auch Lösungen, die besser sind als die von ihm beschriebenen, insbesondere solche, die aus der Modernisierung der technologischen Produktionslinie resultieren). Der Auftragnehmer, der äquivalente Produkte anbietet, ist verpflichtet, in seinem Angebot, insbesondere durch sachliche Beweismittel, nachzuweisen, dass die vorgeschlagenen Lösungen in gleichem Maße die Anforderungen erfüllen, die in der Beschreibung des Auftragsgegenstands festgelegt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Angebot den Namen des äquivalenten Produkts, den Namen des Herstellers anzugeben und die Äquivalenz durch die Angabe der Eigenschaften des äquivalenten Produkts insbesondere durch Informationen vom Hersteller, z. B. Produktbeschreibung oder Ausdruck(e) von den Webseiten des Herstellers oder eine Katalogkarte des Herstellers oder eine technische Beschreibung/Spezifikation des Produkts oder ein anderes sachliches Beweismittel nachzuweisen. Die oben genannten sachlichen Beweismittel unterliegen keiner Ergänzung. 7. In Fällen, in denen der Auftraggeber den Auftragsgegenstand durch Bezugnahme auf Normen, technische Bewertungen, technische Spezifikationen und technische Referenzsysteme beschreibt, wie in Art. 101 Abs. 1 Punkt 2 und Abs. 3 der Pzp-Gesetzgebung erwähnt, bedeutet dies, dass er äquivalente Lösungen zu den beschriebenen zulässt, und einer solchen Bezugnahme gehen die Worte „oder äquivalent“ voraus. Der Auftragnehmer, der sich auf äquivalente Lösungen beruft, ist verpflichtet, in seinem Angebot, insbesondere durch sachliche Beweismittel, nachzuweisen, dass die von ihm angebotene Lösung in gleichem Maße die Anforderungen erfüllt, die vom Auftraggeber festgelegt wurden. Die oben genannten sachlichen Beweismittel unterliegen keiner Ergänzung. 8. Der Auftraggeber plant, für die Durchführung des Auftrags 222 523,00 zł brutto bereitzustellen, darunter: Teil 1: 130 000,00 zł brutto, Teil 2: 92 523,00 zł brutto. 9. In diesem Verfahren wird die Kommunikation der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber über die Online-Plattform ProPublico (im Folgenden: „Plattform“) erfolgen, die unter https://e-propublico.pl erreichbar ist (Details siehe Kapitel 8 SWZ). 10. Das Angebot bindet bis zum 15.12.2026. Details SWZ.

CPV-Codes

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