Polen – Analysatoren – SZP/243-235/2026 Dostawa zestawu do badań bezpieczeństwa elektrycznego (LVD) z akcesoriami w ramach projektu „Centrum Technologii Bezpieczeństwa Publicznego”.
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung eines Satzes für elektrische Sicherheitsprüfungen (LVD) mit Zubehör im Rahmen des Projekts „Centrum Technologii Bezpieczeństwa Publicznego“. Der Auftragsgegenstand wird in drei unabhängigen Aufgaben realisiert: ● Aufgabe 1 „Satz der Grundausrüstung für LVD-Prüfungen“: umfasst die Lieferung von Schlüsselmesstechnik in Form eines multifunktionalen elektrischen Sicherheitstesters zusammen mit einem Vibrationstisch zur Prüfung der mechanischen Beständigkeit sowie einem Satz dedizierter LVD-Zubehör. Die technischen Anforderungen für die einzelnen Elemente des Auftragsgegenstands in Aufgabe 1 sind entsprechend in Anlage Nr. 3 zu SWZ – OPZ in den Tabellen 1, 2 und 3 spezifiziert; ● Aufgabe 2 „Satz der Ausrüstung für vorläufige LVD-Messungen“: umfasst die Lieferung eines Erdungsstromprüftesters sowie eines mobilen Satzes von elektrischen Installationsmessgeräten, die die Überprüfung des Schutzes gegen elektrischen Schlag ermöglichen. Die technischen Anforderungen für die einzelnen Elemente des Auftragsgegenstands in Aufgabe 2 sind entsprechend in Anlage Nr. 3 zu SWZ – OPZ in den Tabellen 4 und 5 spezifiziert. ● Aufgabe 3 „Satz für ergänzende LVD-Messungen“: umfasst die Lieferung einer präzisen LVD-Messquelle sowie Hochspannungsproben, die als Hilfsausrüstung für spezialisierte dielektrische Tests dienen. Die technischen Anforderungen für die einzelnen Elemente des Auftragsgegenstands in Aufgabe 3 sind entsprechend in Anlage Nr. 3 zu SWZ – OPZ in den Tabellen 6 und 7 spezifiziert. Der Auftraggeber erklärt, dass der Auftragsgegenstand aus den Europäischen Fonds für Niederschlesien 2021 – 2027, Priorität 1 Europäische Fonds für das unternehmerische Niederschlesien, Maßnahme 1.1 Entwicklung von Forschungseinheiten, Typ 1.1.A Investitionen in die Entwicklung der öffentlichen Forschungsinfrastruktur – Projekt „Centrum Technologii Bezpieczeństwa Publicznego“ (Nr. FEDS.01.01-IZ.00-0003/24) finanziert wird. Lieferort: Politechnika Wrocławska, Wydział Informatyki i Telekomunikacji, Laboratorium Kompatybilności Elektromagnetycznej, ul. Janiszewskiego 11 A, 50-372 Wrocław, Gebäude C15. 2. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands befindet sich in Anlage Nr. 3 zu SWZ – OPZ. 3. Der genaue Umfang der Ausführung des Auftragsgegenstands, der als Entwurf der Bestimmungen des Vertrages über die öffentliche Auftragsvergabe gilt, befindet sich im Vertragsmuster, das Anlage Nr. 2 zu SWZ darstellt. 4. CPV-Code: 38434000-6 Analysatoren 38430000-8 Ausrüstung zur Erkennung und Analyse 5. Die Lieferfrist beträgt bis zu 16 Wochen ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 6. Gemäß Art. 257 uPzp sieht der Auftraggeber die Möglichkeit vor, das Gegenstandsverfahren zu annullieren, wenn die Mittel, die der Auftraggeber für die Finanzierung des gesamten oder eines Teils des Auftrags vorgesehen hatte, nicht bewilligt wurden. 7. Der Auftraggeber sieht die Anwendung des sogenannten umgekehrten Verfahrens gemäß Art. 139 Abs. 1 uPzp vor, d.h. der Auftraggeber führt zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote durch und qualifiziert dann den Auftragnehmer, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, im Hinblick auf das Fehlen von Ausschlussgründen und die Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren. 8. Der Auftragnehmer ist durch das Angebot vom Ablauf der Angebotsfrist bis zum 06/12/2026 (90 Tage) gebunden. 9. Das Angebot muss bestehen aus: 9.1. dem Angebotsformular des Auftragnehmers – Anlage Nr. 1 zu SWZ (interaktives Formular auf der Plattform e-Zamówienia, das insbesondere den Angebotspreis für den gesamten Auftragsgegenstand angibt) 9.2. der Erklärung gemäß Abschnitt VII Pkt 1 SWZ - JEDZ - interaktives Formular auf der Plattform e-Zamówienia 9.3. der Erklärung gemäß Abschnitt VII Pkt 1a SWZ - (entsprechend) Erklärung Anlage Nr. 5.1 und 5.2 zu SWZ; 9.4. (falls zutreffend) Verpflichtung des Ressourcenanbieters gemäß Abschnitt VII Pkt 3.3 SWZ; 9.5. (falls zutreffend) Nachweis der Geheimhaltung von Unternehmensinformationen gemäß Abschnitt X Pkt 6; 9.6. Dokument/-e, aus dem/denen sich das Recht zum Unterzeichnen des Angebots gemäß Abschnitt X Pkt 15 SWZ ergibt; (falls zutreffend) entsprechende Vollmachten gemäß Abschnitt X Pkt 17 SWZ; 9.7. (falls zutreffend) Erklärung der gemeinsam um den Auftragsbewerber - gemäß Art. 117 Abs. 4 uPzp; 9.8. Anlage Nr. 3 zu SWZ - Der Auftragnehmer reicht zusammen mit dem Angebot die entsprechend ausgefüllte und unterschriebene Anlage Nr. 3 zu SWZ (entsprechend für die jeweilige Aufgabe) ein, die insbesondere angibt: - die Gegenstandsnachweise, d.h. die Parameter des angebotenen Auftragsgegenstands, die die Erfüllung der Anforderungen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer bestätigen (zusammen mit den ggf. Informationen für die Auftragnehmer) – gemäß der vom Auftraggeber festgelegten Anforderung zur Angabe; Gemäß Art. 107 uPzp, wenn der Auftragnehmer keine Gegenstandsnachweise eingereicht hat oder die eingereichten Gegenstandsnachweise unvollständig sind, fordert der Auftraggeber deren Einreichung oder Ergänzung innerhalb der festgelegten Frist (aktuell am Tag ihrer Einreichung). Diese Regel gilt nicht, wenn das Angebot trotz Einreichung eines Gegenstandsnachweises abgelehnt wird oder wenn Gründe für die Annullierung des Verfahrens vorliegen. - den Namen, das Modell, den Hersteller des angebotenen Auftragsgegenstands – gemäß der vom Auftraggeber festgelegten Anforderung zur Angabe. Die Anforderung zur Angabe „Name, Modell, Hersteller des angebotenen Geräts“ stellt keinen Gegenstandsnachweis dar. - die Preisberechnung
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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