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Belgien – Betriebliche Gesundheitsfürsorge – Aanstelling van een externe dienst voor preventie en bescherming op het werk (EDPBW)

AZ Turnhout vzwBelgienVeröffentlicht am 01. Juli 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Seit 15 Jahren arbeiten AZ Herentals und AZ Turnhout zusammen, um die Versorgung in unserer Region zu stärken. Wir gehen einen Schritt weiter, indem wir ab dem 1.1.2027 zu AZ Kempen fusionieren. Derzeit arbeiten AZ Turnhout und AZ Herentals mit 2 verschiedenen externen Diensten für Prävention und Arbeitsschutz, jedoch sind wir gesetzlich verpflichtet, auf 1 externen Dienst für das Fusionskrankenhaus AZ Kempen umzustellen.

Anzahl der Mitarbeiter: 3.100

AZ Turnhout: etwa 2.250

AZ Herentals: 850

Anzahl der Präventionseinheiten (PE): 2.500

AZ Turnhout: etwa 1.800

AZ Herentals: 700

Aktueller Umfang (nicht abschließend):

- Medizinische Untersuchungen

- Gesundheitsüberwachung

- Psychosoziale Aspekte

- Betriebsbesuche und Screenings

- Ausschuss für Prävention und Arbeitsschutz (CPBW)

- Employee Assistance Program (EAP)

- Schulung

- Arbeitssicherheit

- Arbeitshygiene/Messungen

- Ergonomie

- Politik

Diese Rahmenvereinbarung hat zum Gegenstand die Bestellung eines externen Dienstes für Prävention und Arbeitsschutz (EDPBW) gemäß der Gesetzgebung:

• Gesetz vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Arbeit

• Kodex über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz, insbesondere Buch II, Titel 3 „Der externe Dienst für Prävention und Arbeitsschutz“ und Buch I, Titel 4 „Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gesundheitsüberwachung der Arbeitnehmer“.

Der Kodex über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz ist auf der Website der FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziales zu finden.

Dieses Verfahren besteht aus dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Partner für Dienstleistungen, die darauf abzielen, einen externen Dienst für Prävention und Arbeitsschutz für das Fusionskrankenhaus AZ Kempen zu bestellen.

Die Rahmenvereinbarung gilt für einen Zeitraum von 4 Jahren, zweimal um jeweils 2 Jahre verlängerbar, beginnend ab dem 1. Januar 2026.

Der geschätzte Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 5.125.000 € (exkl. MwSt). Dieser geschätzte Höchstwert ist rein indikativ und bindet das Management in keiner Weise. Dieser Wert bildet daher keine Indikation für das Angebotsbetrag, mit dem man sich einschreiben kann. Der Auftragnehmer kann keine Schadensersatzforderung geltend machen, wenn dieser Umsatz nicht erreicht wird.

CPV-Codes

Betriebliche Gesundheitsfürsorge

Unterlagen & Angebotsabgabe

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